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Urteil gegen Wettmonopol?


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"Das Bundesverfassungsgericht könnte mit seinem Urteil zum staatlichen Wettmonopol am Dienstag für einen neuen Boom auf dem ohnehin milliardenschweren Markt für Sportwetten sorgen...

Grundlage des Konkurrenzverbots ist das Monopol des Staates auf die Veranstaltung von Glücksspielen. Die Veranstaltung illegaler privater Glücksspiele kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden...

Sollte das Gericht das Monopol kippen, ist ein Boom privater Wettanbieter erst mit Verzögerung zu erwarten. Karlsruhe würde dann eine Frist zur Umsetzung der Liberalisierung setzen..."

Info-Quelle und mehr zum Thema: n-tv.de

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Der irische Buchmacher "Paddy Power" bietet derzeit eine 8:1 Quote für den Fall, dass man erfolgreich auf ein negatives Urteil vom Bundesverfassungsgericht wettet (wenn sich also innerhalb der nächsten zwei Jahre nichts an der Rechtssprechung bezüglich Sportwetten ändert).

Wer dagegen auf eine Liberalisierung innerhalb der nächsten zwei Jahre wettet, bekommt für 10 Euro Einsatz gerade einmal 11,70 Euro zurück - wenn die Wette in diesem Sinne aufgeht.

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Ein Urteil, das nur für Jura-Freaks interessant sein dürfte. In Zeiten des weltumspannenden Internets ist es völlig wurscht, was nationale Gerichte entscheiden oder auch nicht. Die globale Macht des Faktischen ist stärker als jeder deutsche Paragraphen-Dschungel ...

bearbeitet von chartist
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hallo !

In Zeiten des weltumspannenden Internets ist es völlig wurscht, was nationale Gerichte entscheiden oder auch nicht.

in der Tat ! Sie sind alle viel unwichtiger, als sie sich alle einbilden, besonders die national-bayerischen. Was zählt sind der richtige Raum und die richtige Zeit.

Gruß vom Mond :dance:

mondfahrer

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Hallo Paroli !

Der irische Buchmacher "Paddy Power" bietet derzeit eine 8:1 Quote für den Fall, dass man erfolgreich auf ein negatives Urteil vom Bundesverfassungsgericht wettet (wenn sich also innerhalb der nächsten zwei Jahre nichts an der Rechtssprechung bezüglich Sportwetten ändert).

Wer dagegen auf eine Liberalisierung innerhalb der nächsten zwei Jahre wettet, bekommt für 10 Euro Einsatz gerade einmal 11,70 Euro zurück - wenn die Wette in diesem Sinne aufgeht.

Wie würdest Du denn wetten ? - Wenn ich wetten müsste, würde ich mich eher für das bessere Auszahlungsverhältnis entscheiden, weil sich die Verfassungsrichter normalerweise auf den Standpunkt stellen, dass sie sich nicht in die Gesetzgebung einmischen , solange nur die Handlungsfreiheit (Art.2 GG) durch ein Gesetz eingeschränkt ist. Bin ja mal gespannt auf das Urteil.

Gruß vom Mond

mondfahrer

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Karlsruhe kippt staatliches Glücksspielmonopol

Dienstag 28. März 2006, 10:23 Uhr

Karlsruhe (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht hat das staatliche Glücksspielmonopol in seiner bisherigen Form gekippt. Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Der verklagte Freistaat Bayern müsse deshalb entweder mehr für die Bekämpfung der "Wettleidenschaft" tun, um am Monopol festhalten zu können; oder er muss private Veranstalter zu so genannten Oddset-Sportwetten mit fester Quote zulassen.

Geklagt hatte eine Münchener Buchmacherin, die Wetten zu einer festen Quote - so genannte Oddset-Sportwetten - bei Fußball, Tennis und Formel-1-Rennen anbieten will. Bei dem Streit steht auch für die Bundesländer viel auf dem Spiel: Sie nehmen dank des Glückspielmonopols rund fünf Milliarden Euro im Jahr ein und finanzieren damit Kunst, Kultur, Sport, Denkmalpflege und soziale Projekte.

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist die Sperre für die Klägerin rechtens, weil der Staat "Gefahren durch die Ausnutzung der Spielleidenschaft der Bevölkerung" durch private Anbieter abwehren müsse.

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Spiegel Online

Der Staat dürfe das Monopol nicht mit seinen finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen, sondern müsse es "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten" (AZ: 1 BvR 1054/01).

Das Wettmonopol wird so oder so geschwächt werden, entweder durch Duldung von privater Konkurrenz oder durch weiter eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeiten.

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