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Internetcasinos, rechtliches, Poker-Boom


netcarlos

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gomopa.net

Justiz noch überfordert.

Derzeit ist die Justiz mit dem Massenphänomen Online-Poker schlichtweg überfordert. Deswegen wurde auch kaum ein Glücksspieler bislang ernsthaft vom Staat belangt. Und wenn, dann wurde nicht wegen des Glücksspielparagraphen verurteilt, sondern wegen versuchten Betrugs beim Erschleichen von Krediten zur Finanzierung der Spielsucht.

Illegal, aber ungefährlich?

Es gibt trotzdem eine Kehrseite: Die Betreiber der Online-Poker-Portale können nämlich mit dem Geld der Spieler tun, was sie wollen. Sie können - was immer wieder passiert - Gewinne einziehen oder einfach nicht auszahlen.

Und kein Spieler aus Deutschland hat irgendeine rechtliche Handhabe, das Geld einzufordern. Schließlich ist Pokern ja illegal. Die Portale sind vor der Verfolgung durch deutsche Behörden ohnehin sicher. Pokerstars.de beispielsweise gehört einer Holding in Costa Rica, mit Sitz auf der Isle of Man.

Im Augenblick sei Online-Poker nicht nur Glücksspiel, sondern ein regelrechtes Roulette ums eigene Geld, meinen Rechtsexperten. Es wird möglicherweise noch Jahre dauern, bis wirksame Mittel gefunden sind, um unseriösen Online-Spiele-Anbietern das Handwerk zu legen. Sie richten bis heute nachweislich Schäden in Millionenhöhe an, ohne dass der Geschädigte wirklich eine Handhabe hat.

Illegal nicht real?

Wenn Poker-Portale kein Geld herausrücken, lässt sich das mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als "unvollkommene Verbindlichkeit" bezeichnen.

Das bedeutet: Man kann zwar durch ein illegales Spiel Gewinne oder auch Schulden machen, kann diese bei Problemen aber nicht einklagen. Dieser Paragraph ist einer der ersten, die man ins BGB hineingeschrieben hat, weil Spielschulden um 1900, als das BGB entstand, ein weit verbreitetes gesellschaftliches Phänomen waren.

Heißt bis heute: Kein Anspruch auf Spielgewinne.

Allerdings würde es auch bedeuten, dass einem die angehäuften Spielschulden egal sein könnten. Wobei das alles ein bisschen theoretisch ist, weil sich jene, denen man etwas schuldet, in aller Regel nichts aus Gesetzen machen.

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Damit ist es in Europa zugelassen und eine Klage in Großbritanien hätte durchaus Erfolgschancen.

sachse

Die es aber nicht geben wird ... warum auch ?

Die .DE Version ist legal, da gibt's eh nur Spielgeld zu holen und jeder kann sich Verluste per Knopfdruck zurückholen (bzw. sich 1000 neue Spielchips holen).

Außer jemand verkauft die Chips bei Ebay (Schwachsinn, aber vorhanden) oder man kann beweisen das die schummeln ... was ich bei Spielgeld sehr unwahrscheinlich finde :excl:

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