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Roulette Forum

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Geschrieben

vom Casino kannst Du nichts erwarten

Surreale Kapriolen.

In diesem Land geht der Blödsinn nicht unter.

Am empfehlenswerten ist es dann wohl, das Geld in steuerunschädlichen Häppchen

auf den Kopf zu hauen.

KULTUR IST REICHTUM AN PROBLEMEN. ARBEITEN WIR AN DER VERMEHRUNG DES REICHTUMS !

Geschrieben
Willst Du Teilhaber in einer GmbH werden, empfehle ich Dir, eine Überschuldungsbilanz

erstellen zu lassen. Du stehst mit einem Anteil von beispielsweise 10 % voll für alle

Forderungen ein. Die Gläubiger suchen sich die Gesellschafter aus, bei denen am

leichtesten etwas zu holen ist. Diese Gesellschafter sind dann praktisch HIN.

Grüße, Monopolis.

das stimmt aber so nicht!

Ein Gesellschafter einer GmbH haftet nicht für die

Forderungen der Gläubiger,

ausser er hat gegenüber den Gläubigern eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen, und wer so etwas macht, ist selbst schuld.

Natürlich, wenn der GmbH Bankkredite eingeräumt werden, dann werden diese Kredite niemals ohne Absicherung von persönlich haftenden Personen ausgereicht, sofern die GmbH kein pfändbares Vermöhgen vorweisen kann, welches sicherungsübereignet werden könnte. Und da kann es sein, dass ein oder mehrere Gesellschafter für die Kredite mit Ihrem Privatvermögen haften.

Ein Geschäftsführer haftet persönlich für Steuerschulden und für die Beiträge aus Sozialversicherung. Das ist dann aber auch schon alles. Natürlich, wenn ihm Insolvenzverschleppung nachgewiesen werden kann, dann haftet der Geschäftsführer auch persönlich, aber niemals der Gesellschafter, ausser, der Gesellschafter ist gleichzeitig Geschäftsführer.

LEXEC

Geschrieben

Moin LEXEC,

das stimmt aber so nicht!

Ein Gesellschafter einer GmbH haftet nicht für die

Forderungen der Gläubiger,

ausser er hat gegenüber den Gläubigern eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen, und wer so etwas macht, ist selbst schuld.

Natürlich, wenn der GmbH Bankkredite eingeräumt werden, dann werden diese Kredite niemals ohne Absicherung von persönlich haftenden Personen ausgereicht, sofern die GmbH kein pfändbares Vermöhgen vorweisen kann, welches sicherungsübereignet werden könnte. Und da kann es sein, dass ein oder mehrere Gesellschafter für die Kredite mit Ihrem Privatvermögen haften.

Ein Geschäftsführer haftet persönlich für Steuerschulden und für die Beiträge aus Sozialversicherung. Das ist dann aber auch schon alles. Natürlich, wenn ihm Insolvenzverschleppung nachgewiesen werden kann, dann haftet der Geschäftsführer auch persönlich, aber niemals der Gesellschafter, ausser, der Gesellschafter ist gleichzeitig Geschäftsführer.

LEXEC

es geht hier nicht um die persönliche Haftung, sondern um die Haftung im Rahmen des Stammkapitals.

Der Hauptgesellschafter hat - nehmen wir eine GmbH mit einem Stammkapital von 500.000,- € - seinen

Anteil nicht voll eingelegt und wird persönlich insolvent. Dann sind die anderen Gesellschafter dran.

Du findest häufig Angebote in Wirtschaftsblättern: "Kaufe jede überschuldete GmbH".

Ist Dir bekannt, wie diese Käufer anschließend vorgehen?

Grüße, Monopolis.

Geschrieben

moin,

Strolch-Senf : ( keine Rechtsberatung)

nur Gesellschafter-Geschäftsf. haftet bei Selbstsch.-Bürgschaft ( nur bei Bank üblich)

bei Insolvents 1. Stelle ,,Sozial.." 2. St. Steuer ,3. Löhne ( Arbeitsamt).....ferner liefen : Lieferanten....

ein ,, kleiner" Ausweg ist GBR , Geselsch.bürgerlichen Rechts, die mer vor Erbfall + u.s.w. an ....

evtl. Erben + Andere verkaufen ( übertragen (?) ) kann. ! Sittenwiedrichkeit !!!!beachten...

ich hab mal , vor Jahren, bei einem "Kunden" einfach Bankeinzug gemacht , :smile:

+ hatte meine Forderung!

empfehle ich einigen Leuten .die mit solchen Schmeissfliegen ( Altersv....) & Co.

nee, nee, is ne Beleidigung für die Fliegen , sind nämlich nützlich !!!

Strolchiii

PS.

der Altersarssss... ist nicht mehr unterhaltend

Schade , bin nicht mehr beinlich, der wär mir ne' Begrüssung in Wuppertal wert. :winki1:

Geschrieben

Du findest häufig Angebote in Wirtschaftsblättern: "Kaufe jede überschuldete GmbH".

Ist Dir bekannt, wie diese Käufer anschließend vorgehen....?

nicht genau MONO !

bitte, erzähl !!!

Strolch

Geschrieben
Moin LEXEC,

es geht hier nicht um die persönliche Haftung, sondern um die Haftung im Rahmen des Stammkapitals.

Der Hauptgesellschafter hat - nehmen wir eine GmbH mit einem Stammkapital von 500.000,- € - seinen

Anteil nicht voll eingelegt und wird persönlich insolvent. Dann sind die anderen Gesellschafter dran.

Du findest häufig Angebote in Wirtschaftsblättern: "Kaufe jede überschuldete GmbH".

Ist Dir bekannt, wie diese Käufer anschließend vorgehen?

Grüße, Monopolis.

Hallo Monopolis,

ja, wenn der Anteil nicht vollständig einbezahlt ist, dann haftet jeder Gesellschafter bis zur Höhe des Betrages, den der andere Gesellschafter bisher noch nicht einbezahlt hat. Aber nur bis zu dieser Höhe des nichteinbezahlten Anteils. Da ist es dann wiederum egal, wer von den Gesellschaftern nicht bezahlt hat, haften tun dann alle.

Das mit dem Kauf der überschuldeten GmbH ist wieder etwas anderes:

Denn, wenn ein GmbH- Geschäftsführer, z.B. ist es eine GmbH mit nur einem Gesellschafter und dieser Gesellschafter ist auch gleichzeitig Geschäftsführer, dann kann dieser Geschäftsführer in keinem Falle mehr eine Geschäftsführertätigkeit übernehmen, wenn er einmal für eine GmbH Insolvenz angemeldet hat. Er würde bei einer erneuten Bestellung zum Geschäftsführer einer anderen GmbH beim Notar gefragt, ob er schon mal eine Insolvenz angemeldet hat. Und wenn er diese Frage mit Ja beantwortet, dann kann der Notar ihn nicht notariell zum Geschäftsführer bestellen.

Ist er aber vor der Insolvenzanmeldung durch den Verkauf seiner GmbH als Geschäftsführer abberufen worden, das macht dann der neue Käufer, dann kann er sich sofort wieder als Geschäftsführer in einer anderen/neuen GmbH bestellen lassen.

Und genau hier lässt sich das der Käufer von dem ehemaligen Geschäftsführer vergüten und oft ist das dem Geschäftsführer schon einiges wert, denn so kann er sofort wieder neu beginnen. Hat der alte Geschäftsführer natürlich keine finanziellen Mittel, sich hier "freizukaufen", dann übernimmt der Aufkäufer auch nicht die GmbH.

Und der Aufkäufer achtet auch sehr genau darauf, dass sämtliche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt sind. Sind die nicht bezahlt, dann kauft er in keinem Falle die marode GmbH, denn sonst haftet er ja dann für diese Beträge persönlich.

Und diesen Trick wenden nun die Aufkäufer der maroden GmbH an. Denn sie haben eine gewisse Zeitspanne Zeit, den Kauf der überschuldeten GmbH zu überprüfen, und da sie ja im Nachhinein, also nach der Abberufung des alten Geschäftsführers und nach Übernahme der GmbH-Anteile feststellen, dass die GmbH nicht mehr zu retten ist, dann melden diese Aufkäufer Insolvenz an und haben dann auch keine Probleme, irgendwie in die Haftung genommen zu werden, daher diese Zeitspanne zur Prüfung des Kaufes.

Und diese Aufkäufer übernehmen in keinem Falle Kredite, wo der ehemalige Anteilseigner selbstschuldnerisch gebürgt hat, darauf belibt der alte Geschäftsführer-gesellschafter in jedem Falle "sitzen".

Was sie aber übernehmen, sind sämtliche Kundenforderungen und auch sämtliche Lieferantenverbindlichkeiten.

Und die Kunden Forderungen treiben sie dann zu 100 % ein, und wenn sie genügend Geld zur Verfügung haben, bieten sie den Lieferanten einen Vergleich an, z.B. 10 % der Verbindlichkeiten und machen damit ihren Schnitt.

Und steuerlich haben sie dann einen Sanierungs-Gewinn, der nicht zu versteuern ist, auf der anderen Seite aber auch noch den Verlustvortrag aus der gekauften GmbH, der ihnen auch noch Steuern spart.

Ein lukratives Geschäft aber auch sehr nervenaufreibend, aber, wenn mans richtig macht, dann ist man fein raus.

LEXEC

Geschrieben

Moin LEXEC,

vielen Dank für die umfassende Darstellung.

Aber nur bis zu dieser Höhe des nichteinbezahlten Anteils. Da ist es dann wiederum egal, wer von den Gesellschaftern nicht bezahlt hat, haften tun dann alle.

Hier kann der Käufer der maroden GmbH auch noch abkassieren.

Er sucht sich den Gesellschafter aus, bei dem er am leichtesten an

das fehlende Stammkapital kommt.

Grüße, Monopolis.

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