Jump to content

Ein Beitrag zum Rechtlichen / Onlinecasinos


asgardman

Recommended Posts

Hallo,

wenn ich mich recht erinnere darf nur Werbung für partypoker.de (Betonung auf DE) gemacht werden, weil man sich dort die Spielgeldversion runterlädt.

Wie kann es dann sein, dass eben auf dieser Seite für Einzahlungen usw. geworben wird? Rechts in der Mitte "Leisten Sie ihre erste Einzahlung und sie können an blabla teilnehmen..."

Ich dachte immer das wäre so nicht in Ordnung?

Grüße,

Asgi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der Spielgeldversion von 888 kommt bei mir nun auch Werbung für Spielen mit Geld, Blackjack usw. Anfangs war das inaktiv (Grau) nun nicht mehr. Auch das Wechseln zu Spiel um Geld ist nun im Menü möglich. Interessant ist die Sache, da GIGA (TV-Sender) dafür momentan massiv wirbt (Giga Pokernight) und bei 888 Quali-Spiele (Freerolls) veranstaltet. Sollte Giga hier versuchen massig, z.T. noch Minderjährige, dem Glücksspiel in die Arme zu treiben? Oder ist es nur bei meiner Software so? (Ich hatte zuvor die neue nicht Spielgeldversion, entfernte aber alles dazu von HD und Registry)

bearbeitet von Her mit dem Jackpot
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tja, Kohle machen wo nur geht.... ist doch die perfekte Zielgruppe, die verzocken dann ihr Taschengeld und klauen Mamis und Papis Kreditkarte. Ich find's ne Sauerei, und hoffe das dem ganzen Kram von staatlicher Seite bald mal ein Riegel vorgeschoben wird. Im örtlichen Radiosender kommt mittlerweile auch Werbung für irgendwelche Pokerseiten. Man ist ja nirgends mehr sicher ... und die Zahl der Süchtigen nimmt weiter zu, ganz zu schweigen davon das noch mehr Geld ins Ausland wandert. Traurig ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aus meinen persönlichen Erfahrungen :biglaugh: kann ich nur sagen, dass im Falle von Streitigkeiten dem Spieler der schwarze Peter zugeschoben wird, denn ER hat sich ja mit den AGB`s des Anbieters bei Geldspielen einverstanden erklärt und ER hat sich damit einverstanden erklärt, sich zu erkundigen, ob in seinem Rechtsgebiet etwaige Beschränkungen hinsichtlich des Glücksspiels bestehen.

Da das Online-Gambling (ich zähle Poker mal dazu, auch wenn ich vll. einige Widersprüche hierzu ernte) erst seit etwa 1997/98 existiert, fehlt es eben an Rechtsprechung dazu. Und die Fernsehwerbung im DSF lohnt sich solange, bis man nach o. g. Schema verfahren kann....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie ist deine Meinung dazu?

Du kannst jetzt schreiben und dich später registrieren. Bereits registrierter Teilnehmer? Dann melde dich jetzt an, um einen Kommentar zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag wird nicht sofort sichtbar sein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...