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Spielsuchturteil


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Spielsüchtige müssen in Casinos künftig besser kontrolliert und damit vor Verlusten geschützt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Der BGH erkannte den Ehefrauen zweier spielsüchtiger Männer, die trotz einer so genannten Selbstsperre in Spielbanken mehrere tausend Euro verzockt hatten, einen Anspruch auf Rückerstattung der Einsätze zu.

Den betreffenden Spielcasinos sei es zumutbar gewesen, die Personalien der Spieler festzustellen und so die Sperre durchzusetzen. Dies gelte zumindest für die in den vorliegenden Fällen in Rede stehende Abhebung an so genannten Tele-Cash-Geräten im Casino...

Laut BHG habe hier «hinreichender Anlass bestanden», die Personalien der jeweiligen Spieler zu kontrollieren.

(AZ: III ZR 65/05 und III ZR 66/05 - Urteil vom 15. Dezember 2005)

(ddp)

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