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Schweiz: Beklagte Wettanbieter bleiben ungeschoren


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Keine Strafen für Verantwortliche des "sporttips"

Lausanne. AP/baz. Die Bundesanwaltschaft ist mit ihrer Nichtigkeitsbeschwerde in Sachen «sporttip» beim Bundesgericht abgeblitzt. Damit steht definitiv fest, dass die Verantwortlichen der Sport-Toto-Gesellschaft, beziehungsweise Swisslos, nicht bestraft werden.

Nach Meinung des Bundesamtes für Justiz (BJ) und des Schweizer Casino Verbandes verstösst die seit Oktober 2003 angebotene Buchmacherwette «sporttip» gegen das Bundesgesetz betreffend Lotterie und gewerbsmässige Wetten. Ein Verfahren gegen die Verantwortlichen der Sport-Toto-Gesellschaft, Jörg Schild, Rolf Ritschard und Georg Kennel, wurde im Mai 2004 von den basel-städtischen Behörden eingestellt.

Die Rekurskammer des Strafgerichts Basel wies einen dagegen eingereichten Rekurs der Schweizer Casino Gesellschaft ab, worauf die Schweizerische Bundesanwaltschaft im Auftrag des BJ das Bundesgericht anrief. Dessen Kassationshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde, wie am Mittwoch bekannt geworden ist, ebenfalls abgewiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung stand noch aus, weshalb noch offen war, ob sich das Bundesgericht in seinem Entscheid zur Frage der Gesetzkonformität des «sporttips» überhaupt äussert.

Urteil 6S.50/2005 vom 26. Oktober 2005

Quelle: baz.ch

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