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Für Spielsucht hinterzog Unternehmer Steuern


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Für Spielsucht hinterzog Unternehmer Steuern

381.000 Euro schuldet der 60-Jährige dem Finanzamt. Gestern wurde er zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt.

alleine in Kärnten gibt es Schätzungen zufolge 15.000 Spielsüchtige.

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Foto © AP

Schätzungen zufolge gibt es in Kärnten 15.000 Spielsüchtige. Einer davon war bis vor einem Jahr ein 60-jähriger Unternehmer aus dem Bezirk St. Veit. Seine Leidenschaft für das "Kleine Glücksspiel", das in Kärnten 1997 legalisiert wurde, endete gestern am Landesgericht Klagenfurt mit einem Schuldspruch.

Um seine Spielsucht zu finanzieren, hat der Mann, der einen Zeltverleih und ein Transportunternehmen betrieben hat, nämlich zwischen 2005 und 2008 Umsätze in Höhe von 1,5 Millionen Euro nicht ausgewiesen und damit auch keine Steuern abgeliefert. Bei einer Prüfung flog der Schwindel auf. 381.000 Euro schuldet der 60-Jährige dem Finanzamt. Viel wird dieses davon wohl nicht sehen. Insgesamt belaufen sich seine Schulden auf 450.000 Euro.

Zu Beginn des Prozesses versuchte die Anwältin die Tat des Anklagten damit zu rechtfertigen, dass er aufgrund seiner Alkohol- und Spielsucht nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Er selbst gab dann aber zu, gewusst zu haben, dass er steuerpflichtig gewesen wäre und ein Gesetz gebrochen habe. Seine Spielsucht sei aber stärker gewesen.

"Ich fühle mich voll und ganz schuldig. Ich habe nur noch daran gedacht, dass ich Geld brauche. Ich musste unbedingt gewinnen", sagte er zu Richterin Sabine Roßmann. Gewonnen haben nur die diversen Spielkasinos, die der Angeklagte besucht hat. Nach einer Therapie im Vorjahr sei er nur mehr einziges Mal in einem solchen gewesen, versicherte der Angeklagte der Richterin. Auch Alkohol habe er seither keinen mehr angerührt.

Zu den hohen Schulden, die der 60-Jährige angehäuft hat, kommt nach der Gerichtsverhandlung gestern noch eine Strafe von 90.000 Euro. Kann er diese nicht bezahlen, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Monaten antreten.

Info: Kleine Zeitung.at

bearbeitet von Fritzl
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