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Roulette Forum

lovejoy

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  1. @kiebitz: Es gibt Leute, zu denen fällt mir überhaupt nichts mehr ein
  2. Kiebitz, Du vergißt hier eines: Hier im Forum hat wahrscheinlich fast jeder seine "Karriere" im Roulette begonnen, daß er im Glauben der sicheren Gewinne für zum Teil sehr teuers Geld Systeme gekauft hat. Aber es hat nachweislich bisher nicht ein einziges System gegeben, das seine Versprechen auch gehalten hat. Ich selbst habe rund 150 Systeme in meinem Archiv, anfangs für teures Geld gekauft, nach einiger schlechter Erfahrung nur noch über Ebay für kleines Geld. ALLES war rausgeworfenes Geld. Wir alle im Forum haben sehr schlechte Erfahrungen mit Systemverkäufern gemacht und deswegen haben wir gute Gründe dafür, gegenüber Systemverkäufern mißtrauisch zu sein. Die Systemverkäufer sollen aufhören, hier das Blaue vom Himmel zu versprechen. Wenn jemand wie jetzt powerzyklus 20% Überschuß über mehrere Jahre verspricht, dann ist das aufgrund der gemachten Erfahrungen völlig unglaubwürdig. Wenn der Verkäufer das Gegenteil beweisen will, dann soll er den potentiellen Käufern zumindest die Möglichkeit geben, dies sauber überprüfen zu können, bevor er ein halbes Vermögen dafür ausgibt. Diese Möglichkeit wird ihm aber wohlweislich nicht gegebn.
  3. Hallo DC, kiebitz hat recht, sachse hat sich das nur ausgedacht. Das System, das Du präsentierst, garantiert ja nur 10% Überschuß bei sechs Jahrespermanenzen. Ist doch wohl ein Unterschied, oder? Und die 50 Millionen, die sachse erechnet hat, sind auch falsch. Sind wohl doch nur 10 Millionen... Ich sag´s ja, Bauunternehmer müßte man sein...
  4. Mit oder ohne Counten? @Sachse: Richtig, der Bauunternehmer muß sein Geld versteuern. Aber unser spezieller Freund Hansngenie meint ja auch, daß Roulettegewinne gleichfalls versteuert werden müssen. Also doch lieber Einfamilienhäuser verkaufen...
  5. Sachse, Du hast bei Deinen Überlegungen folgendes vergessen: Der Verkäufer ist Bauunternehmer und verdient bei beim Verkauf von Einfamilienhäusern so viel, daß er es gar nicht nötig hat, sich mit Roulette abzugeben. Was sind denn 50 Mios, wenn man als Bauunternehmer doch weit mehr verdienen kann...
  6. Kiebitz versteht immer nur das, was er verstehen will. Es ist unglaublich: So ziemlich jeder drischt auf ihn ein (ZU RECHT!) und er tut so, als sei nichts gewesen. So viel Dickköpfigkeit muß man erstmal mitbringen. Wenn Kiebitz wohl nie Roulettekönig sein wird, dann doch gewiß der König der Ignoranten. Ist ja auch schon was...
  7. Ich auch! Kann man wirklich so blauäugig sein? Es ist schon sehr seltsam, wie sehr sich Kiebitz für Systemverkäufer engagiert...
  8. Falls Du diese schmalen Bändchen meinst, die ständig bei Ebay angeboten werden: Darüber hat sich mal vor ein paar Monaten ein User ausgelassen, daß diese keinerlei Informationsgehalt besitzen und ihr Geld nicht wert sind. Frag mich aber nicht, in welchem Thread das war.
  9. @albert m.: Du hast es im Grunde genommen erfaßt. Ich wundere mich wirklich, daß ein FG-Urteil zitiert wird, das deutlich zuungunsten des Finanzamts gefällt wird, und es wird indirekt suggeriert, daß man es doch auch anders sehen könne. Muß man so etwas verstehen?
  10. @Carlo: Die Ausführungen der Kommentare stützen sich auf rechtskräftige Urteile, es sei denn sie erläutern ausdrücklich ihre Gegenauffassung, was aber hier nicht der Fall ist. Und wenn es dort heißt "werden grundsätzlich nicht besteuert", dann ist dies nicht die Meinung des Verfassers, sondern ein Hinweis auf die gängige Finanzpraxis. Außerdem werden in der von mir benannten Fundstelle auch rechtskräftige Urteile zitiert.
  11. Ich habe mir auch die Mühe gemacht, mich schlau zu machen. Der Einkommensteuer unterliegen diejenigen Einkünfte, die im § 2 EStG aufgeführt sind. Bei Glücksspielen kommt die dort aufgeführte Nr.7, die sonstigen Einkünfte iSd. § 22 in Betracht. Im § 22 EStG wiederum wäre höchstens Nr. 3 einschlägig, nämlich "Einkünfte aus Leistungen, die weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Nr.1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören." Alles klar? Das klingt natürlich nach einem Auffangtatbestand für alle Einkunftsarten, die dem Gesetzgeber gerade nicht eingefallen sind. Rechtsprechung und Literatur sind aber einhellig der Meinung, daß dem nicht so ist und stellen entsprechende Voraussetzungen an die Steuerbarkeit solcher "Einkünfte". Und Spielbankgewinne fallen hier nicht darunter. Erspart mir die Begründung dafür. Wer es nachlesen will: Schmidt/EStG § 22, Rz. 150, 23. Auflage 2004 ("Spielgewinne werden grundsätzlich nicht besteuert"). Dies ist übrigens der maßgebliche Kommentar im Einkommensteuerrecht. Also, Dummbeutel "Hansngenie", der Du meintest, Dich im Winkler-Forum über mich lustig machen zu können . Wenn Du Dich wirklich angeblich damit befaßt hast, wie Carlo behauptet, dann bring auch mal substanziellere Beiträge als Deine bisherigen dummen Beleidigungen! Ansonsten aber überlege Dir vorher, was Du von Dir gibst, bevor Du meinst, andere Leute als Idioten darzustellen. Wenn Du also sonst nichts weiter zu melden hast, dann halt entweder die Fresse oder geselle Dich zu solchen Leuchten wie SMcK. Das Niveau ist das Gleiche. Abgesehen davon würde sich der Staat damit selbst ins Knie schießen. Der Effekt wäre nämlich, daß ein selbsternannter Berufsspieler auch Werbungskosten von der Steuer absetzen könnte, also Eintrittskarten für die Spielbank, Hotelübernachtungen, Fahrtkosten, Fachliteratur von W......... . Er könnte sogar Spielbankverluste mit Gewinnen als Verlustvortrag verrechnen. Ich glaube kaum, daß der Staat das in der Öffentlichkeit darstellen könnte....
  12. Diese Diskussion kommt hier merkwürdigerweise immer wieder auf. Wie bekannt ist, müssen Lottogewinne, Gewinne aus Quizshows etc. nicht versteuert werden. Ebenso verhält es sich mit Gewinnen aus der Spielbank. Voraussetzung ist allerdings, daß das Geld in zwei Jahren komplett verjubelt ist. Wird es meinetwegen in Wertpapiere investiert, wird das Geld versteuert, aber nicht aus dem Spielbankgewinn, sondern man zahlt Kapitalertragssteuern aus den Zinseinkünften, die man aus den Wertpapieren zieht. Verstanden? Ich habe im Moment nicht das Einkommensteuergesetz zur Hand, dann könnte ich hier die genaue Gesetzesvorschrift zitieren. Das hole ich Montag nach, um diese Diskussion endgültig zu beenden. Und wenn jemand im Ausland Einkünfte aus der Spielbank erzielt, ist das für den Staat völlig uninteressant. Natürlich dürfte der Staat sauer sein, daß im OC gespielt wird, weil die Einnahmen der OCs dem Staat komplett entgehen. Das hat er sich aber selbst zuzuschreiben, wenn er nicht fähig ist, das Betreiben von OCs hierzulande zu ermöglichen.
  13. lovejoy

    online-casinos

    Habe ich. Nämlich, aus welcher Quelle genau diese Informationen stammen.
  14. @kiebitz Wenn ich hier jemandem das Prädikat "Durchblicker" rundweg absprechen würde, dann zuallererst Dir. :kotz: Ich denke nur an die völlig grotesken Postings im "Ebay"-Thread, die Du gegenüber Chi Lung über Leitz/Schrader zum Besten gegeben hattest. Ungelogen, mit das Dämlichste, was ich überhaupt im Forum gelesen hatte Letztlich waren es ja auch Deine Postings, deretwegen dieser Thread seinerzeit im Mülleimer gelandet war. Schon vergessen?
  15. Kannst Du mir das näher erläutern? Meinst Du vielleicht das Buch von Basieux?
  16. @Carlo: Ich habe versucht, nach so etwas wie einem Wurfrhythmus des Croupiers zu spielen. Ich war davon ausgegangen, daß der Croupier innerhalb eines Handwechsels einen bestimmten Abschnitt des Kesselsektors häufiger trifft. Passiert auch häufig und wenn man auf vier benachbarte Zahlen innerhalb eines Kesselsektors setzt, die mindestens dreimal getroffen worden sind, hätte man manchmal auch gute Gewinne machen können. Diese Rechnung geht aber nur zum Teil auf. Oft genug geht der Schuß auch nach hinten los, so daß am Ende doch wieder nur ein Nullsaldo herauskommt. Ansonsten hatte ich auch mal versucht, mich mit Clarius auseinanderzusetzen, es aber bald aufgegeben. Irgendwo hatte ich auch mal hier im Forum gefragt, ob jemand mit Clarius vertraut ist und ob sich eine Beschäftigung mit ihm gewinnträchtig auswirken könne. Kam aber überhaupt keine Resonanz.
  17. Sehe ich genauso und zwar aus folgendem Grund: Roulette ist reines Zufallsspiel, aber Mathematik kann den Zufall nicht in ein Korsett zwängen, da sie nur auf Logik und Deduktion aufbaut. Logik funktioniert aber nicht beim Zufall. Wurfrhythmus habe ich überprüft und bald aufgegeben. Es sind dort keine Gesetzmäßigkeiten erkennbar, nach denen man spielen kann. WW nach Clarius habe ich nicht verstanden. Meines Erachtens auch nicht praktizierbar. Außer Kiebitz wird wohl niemand im Forum widersprechen. Naja, dann werde ich wohl doch KG studieren müssen. Schrecklich, wenn ich daran denke, wie lange das dauern wird, bis ich das im Griff haben werde.
  18. Nein, ich glaube auch nicht, daß Kiebitz ein Systemverkäufer ist. Man schaue sich seine Postings doch nur mal genauer an. Meistens sind sie ziemlich wirr geschrieben. Wie will er denn auf diese Art die Leute zum Verkauf überzeugen? Systemverkäufer sind meines Erachtens von anderem Kaliber. Zwar gibt es auch Leute wie meinen speziellen Freund HK. Aber der ist in meinen Augen auch kein klassischer Systemverkäufer, sondern jemand, der an seine Sache glaubt, aber im Grunde genommen nur dem Wahnsinn verfallen ist. Kein Vergleich zu Typen wie W.........
  19. @kiebitz: Und Ihre Beiträge sind - wenn man es sehr wohlwollend ausdrücken will- sehr naiv. Offenbar sind Sie auch der Einzige in der Szene, der nicht weiß, wer Selter McKenzie ist. Sancta Simplicitas, wo leben Sie eigentlich?
  20. Kurzer Bericht zur Lage: Die Auktion ist inzwischen beendet und die "Permanenz-Anal-yse" ging für 286 € (!!) über den Ladentisch! Offenbar lebt es sich als Systemverkäufer vorzüglich. Wozu Roulette spielen, wenn man als Verkäufer von Anleitungen fürs Roulettespielen so viel Geld verdienen kann? Also Shotgun, willst Du nicht auch mal Dein Glück versuchen und Dein Werk für 1 € Startgeld reinstellen? Wenn man das richtig aufzieht, ist das ein Selbstgänger. Übrigens hat derselbe Anbieter das gleiche Werk inzwischen für 7.000 € wieder angeboten. Ich frage mich, welche Methode dieser Typ verwendet.
  21. Nein, nicht so ganz. Als Anwalt muß ich da schon korrekt sein. Aber ich frage mich, ob das nicht ein mehr oder weniger klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ist.
  22. item=3821749532 Ts ts ts, na was sagt man denn dazu? Dasselbe System, das noch vor kurzem für einen Startpreis von 1.500 € feilgeboten wurde , ist auf einmal mit einem Startpreis von 1 € drin. Entweder ist dies eine Kopie oder es gibt doch nicht so viele Idioten in der Szene, wie man allgemein dachte. Wir bleiben dran.
  23. Au ja. Es gibt doch den Thread "Da lacht der Zocker". Da kann ja der ganze Mist von kiebitz, Transe u.ä. zusammengefaßt werden, dann wissen alle Forumsmitglieder, wie die Beiträge einzuordnen sind. Zudem sind diese Beiträge wesentlich lustiger als die faden Witze in diesem Thread.
  24. Eine Frage sei in die Runde geworfen: Es gilt ja als sicher, daß W.* Besitzer des CC ist. Nun sind ja die Verbindungen zueinander ziemlich offensichtlich, man muß sich ja nur die Bürgschaft anschauen, mit der das CC gerne wirbt. Trotzdem wüßte ich gerne, ob dies nur ein Gerücht ist - wenn auch ein nachvollziehbares - oder ob diese Information auf handfesten Tatsachen oder zuverlässigen Quellen beruht und wenn ja auf welche.
  25. Genau das liegt in meinem Fall aber vor. Es sind PDF-Dateien, die einfach nur heruntergeladen worden sind, ohne daß dort irgendeine eigene geistige Leistung erkennbar ist. Insofern sollte man sich schon überlegen, hiergegen vorzugehen.
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