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Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechts


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Da fällt mir gar nichts mehr zu ein...

30. Juni 2004

P R E S S E M I T T E I L U N G

Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

In der Gesetzgebung zum “2. Korb der Urheberrechtsnovelle” soll Urhebern ein erweiterter Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern eingeräumt werden, mit dem sie die Herausgabe der Nutzungsdaten von Surfern, zumeist die IP-Adresse ihrer Rechner, verlangen können, um Raubkopierer besser zu verfolgen. Eine entsprechende Ankündigung machte der zuständige Abteilungsleiter des Bundesjustizministeriums vor kurzem in Berlin.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die Inanspruchnahme eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind. Der Provider hat nach dem Gesetz sicherzustellen, dass die Nutzungsdaten über den Zugriff auf eine Webseite oder einer sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden. Zudem sollen die Internetdiensteanbieter von vornherein die Inanspruchnahme von Diensten anonym oder unter Pseudonym ermöglichen. Mit anderen Worten eine präventive Speicherung von Nutzungsdaten ist nach der geltenden Rechtslage unzulässig. Entsprechende Auskunftsansprüche müssen nach der geltenden Rechtslage ins Leere laufen. Es verwundert, dass aus dem Bundesjustizministerium Pläne zur erweiterten Nutzung dieser rechtswidrig gespeicherten Daten bekanntwerden, anstatt Überlegungen anzustellen, wie der gesetzliche Löschungsanspruch der Internetnutzer in der Praxis durchgesetzt werden kann.

Für die bestehenden, an den Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung ausgerichteten Regelungen hat sich der Gesetzgeber 1997 unter einer CDU/FDP-Regierung und wiederholt im Jahr 2001 unter einer SPD/Bündnis90/Die GRÜNEN-Regierung entschieden, um Akzeptanz und Vertrauen der Nutzer für die Entwicklung der Informationsgesellschaft zu gewinnen. Zuletzt wurde die bestehende grundrechtskonforme Gesetzesregelung im Mai 2004 mit großer Mehrheit im Bundestag bestätigt.

Wer etwas anderes will, rührt an den Grundfesten einer offenen und damit demokratischen Informations- und Kommunikationskultur. Eine flächendeckende Verpflichtung zur Speicherung von Nutzungsdaten sei es aus Gründen der Inneren Sicherheit oder sei es zur Verfolgung von Zivilrechtsansprüchen wäre die Basis einerumfassenden Überwachungsinfrastruktur des Nutzungsverhaltens im Internet, mit tiefgreifenden negativen Folgen für die Entwicklung der Informationsgesellschaft.

Weiterführender Artikel bei heise.de:

Justizministerium will Online-Kopierern weitere Steine in den Weg legen

xxxxx://www.heise.de/newsticker/meldung/48723

Informationen über die Arbeit des ULD:

Unabhängiges Landeszentrum für

Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98 / 24103 Kiel

Telefon: 0431/988-1200

Telefax: 0431/988-1223

E-Mail: [email protected]

Homepage: xxxxx://www.datenschutzzentrum.de/

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