Ich brauche kein Einstellungsschreiben ! Die Unwilligkeit genaue Ermittlungen zu führen ( ich gebrauche mal ausnahmsweise deine Wortwahl ) zog sich wie ein roter Faden durch den gesamten Vorgang. Ein Einstellungsschreiben erübrigt sich da für mich. Oder meinst du allen Ernstens dem Staatsanwalt fällt keine Begründung ein. Das Aktenzeichen hast du ja von mir bekommen ,du darfst dich gerne bei der Staatsanwaltschaft über Stand der Dinge informieren ! ...