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Das Kuckuck

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Alle erstellten Inhalte von Das Kuckuck

  1. Grrrr, das ist aber nicht nett, Du bist der Jurist und lenkst mich auf § 762 BGB, der aber gar keine Anwendung findet. Da hab ich einen gut! Kuckuck!
  2. Hi starwind, Du hast den Paragraphen ja selbst ins Spiel gebracht: § 762 (1) BGB: "Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat." Vertrag: ja / Verbindlichkeit: nein Ich halte nun dagegen: Ansprüche aus Spiel und Wette sind nicht einklagbar. Sie können nur freiwillig erfüllt werden. siehe auch Kommentar: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinreich-bgb-kommentar-bgb-762-spi-a-einfuehrung-dogmatik-normzweck-bedeutung-internationales-privatrecht_idesk_PI17574_HI9622469.html Somit ist die Sache eigentlich ganz einfach! Nimmst Du das Stück nach der Absage weg, hat die Spielbank keine Möglichkeit an die Kohle dranzukommen, selbstverständlich werden die Jungs sehr böse sein. Als Dank erhältst Du einen Spielausschluss bzw. Hausverbot. Das ist die Sache wohl nicht wert! Ich empfehle mich mit einem Gruß, das Kuckuck!
  3. Ausgangspunkt der Diskussion waren die Besitzverhältnisse und die Gewinnquote bzw. Anzahl der Auszahlungsstücke. ...ich bringe mal in Erinnerung, was Sven dazu geschrieben hat: Mal ganz abgesehen davon, ob man an die Stücke nach der Absage noch drankommt (Einsatz ist "gesperrt"?), viel wichtiger für die Prüfung seiner These ist, wem sie nach dem Kugelfall gehören, weil Sven ja die Auszahlungsquote von der Gewinnquote separiert. Die Spielbanken legen die Gewinnquote mit 1:1 für EC und 1:35 für Plein fest. Damit zeigt sich bereits, dass das Einsatzstück nicht eingezogen wird und der Bank gehört. Es gehört weiterhin dem Gast und wird demzufolge auch nicht ausgezahlt, sondern bleibt liegen, der Gast kann es dann freilich nach der Auszahlung abziehen. Nach mM alles richtig deklariert mit 1:1 oder 1:35! Zum Kuckuck!
  4. Bist Du ein Social Networking Bot?
  5. oder eben umgekehrt, der Bank...
  6. ich weiß ja nicht, ob Du uns hier alle verarschen willst. Ich höre "Bitte keine Einsätze mehr", ich verstehe "Bitte keine Einsätze mehr"! Es geht hier um Moneten, also da verlange ich klare Ansagen! Du bist ja schon wie meine Frau, die interpretiert auch gerne mal was in eine Aussage hinein "Zwischen den Zeilen lesen". Aber so kommen wir hier nicht weiter... Zum Kuckuck!
  7. Jedesmal der gleiche Blödsinn, den du von dir gibst. Es gibt eindeutig Gesetze des Zufalls, welche schrieb ich bereits. Ich habe auch schon ausführlich über den Begriff Gesetz debattiert, sinngemäß bedeutet der Begriff auch, ein Ordnungsprinzip in der Natur und genau das ist beim Zufall der Fall. Da muss ich dem sachsen recht geben, der Zufall folgt keinem Gesetz sondern einer Wahrscheinlichkeit, das ist etwas völlig anderes. Insofern liegt auch kein Ordnungsprinzip vor, sondern Statistik!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Zum Kuckuck!
  8. Ahh, ja so ist das recht, damit kann man was anfangen (ist nicht ironisch zu verstehen). Also wir halten mal fest, in den Spielbedingungen/Spielregeln steht es nicht eindeutig drin. Insoweit gilt das Bürgerrecht (BGB). Und der Paragraph ist gar nicht mal so schlecht. Nur...wann der Wetteinsatz geleistet wurde, ist nicht eindeutig definiert. Ich könnte nun behaupten, nur durch Platzieren der Jetons wurde der Wetteinsatz noch nicht geleistet. Die Spielbanken hätten aber schlechte Karten, wenn sie darauf bestehen sollten, dass der Spieleinsatz mit dem Auslegen der Jetons getätigt sei. Denn dann dürften die Stücke überhaupt nicht mehr weggenommen oder verrückt werden. Ich könnte mich also auf Gewohnheitsrecht berufen, gängiges Spiel- und Setzverhalten der Gäste, welches die Spielbank nicht unterbindet. Kommen wir zur Absage: Es ist einzusehen, dass für einen reibungslosen Spielbetrieb es von Nöten ist, dass nach Absage keine Hände mehr über dem Tableau rumfuchteln, soweit alles in Ordnung. Das sagt aber noch nichts zur Rechtslage aus! Die Absage selbst ist darüber hinaus nicht konkret genug: "Bitte keine Einsätze mehr"! - Mache Spielbanken benutzen diese Formulierung tatsächlich in den öffentlichen Spielregeln!!! - Der Gast kann somit nicht erkennen, wann der Einsatz als "GETÄTIGT" anzusehen ist. Sowohl aus den Spielregeln nicht, als auch aus der Absage! Geht es vor den Richter, muss die Spielbank beweisen, wann der Einsatz denn getätigt wurde, da der Gast sich auf das Gewohnheitsrecht berufen kann. In Ermangelung eines Nachweises aufgrund der unzureichenden Absage und einer fehlenden Aussage hierüber in den Spielregeln, muss der Spielabschluss, welcher durch das Liegen der Kugel in einem Fach zum Tragen kommt, als nicht mehr zu widerrufender, getätigter Einsatz bewertet werden. Mit verbissenem Gruß, zum Kuckuck!
  9. Also wenn da von Dir nicht mehr! kommen sollte, und ich meine damit einen echten Nachweis! für Deine Behauptung, oder zumindest einen Paragraphen, hast Du mich nicht überzeugt. Zum Kuckuck!
  10. Ach ja, die Jetons bleiben zu jeder Zeit im Eigentum der Spielbank. Sie müssen vor Verlassen der Glücksspielstätte zurückgetauscht werden. Die Jetons bilden einen Gegenwert ab, den Einsatz in Geld. Dieser Einsatz bleibt bis zum Verlustfall im Eigentum des Gastes und wechselt im Verlustfall auf die Bank über. Wer und zu welcher Zeit Besitzer der Jetons ist. spielt nur eine Nebenrolle. Zum Kuckuck!
  11. Moin moin, also nochmal, wo steht geschrieben, dass Du das Stück nach Absage nicht mehr vom Tisch nehmen darfst, bitte über schriftl. Spielregeln nachweisen! Solange ist es eine sehr gewagte These! Beim Amroll heißt die Absage "No more bets!" Im deutschen Sprachraum Franzroll "Bitte keine Einsätze mehr!" Von "NICHT WEG NEHMEN BITTE!" ist da nicht die Rede! 1:35 bedeutet: 1 Stück Einsatz erhält 35 Stücke Gewinnauszahlung, bei EC 1:1 --> 1 Stück Einsatz erhält 1 Stück Gewinnauszahlung Die Gewinn-Einsatzstücke werden zu keiner Zeit von der Bank irgendwie eingezogen, sie liegen weiter auf dem Tableau! Sven scheibt dazu : "Man könnte es auch so betrachten, das das Einsatzstück das Gewinnstück ist und der Croupier legt ein Stück dazu, was man zur Auszahlung zählt." Ach @Sven-DC, Du bist wahrscheinlich EC-Spieler. Dein Gewinn bei EC wird nur deshalb auf den Einsatz gestellt, weil die Bank sich nicht die Mühe macht, die einzelnen Gewinner konkret zu ermitteln. Das funktioniert am einfachsten, wenn das Gewinnstück einfach oben drauf gelegt wird. Oft wird der Gewinn aber auch NEBEN den Einsatz gestellt, da ist die Sache dann eindeutiger zu erkennen. Bei Plein verhält sich die Sache dann schon mal ganz anders. Dort wird der Gewinn dem Gast z.B. mit "35 Stücke an Gast Platz 3" zugeschoben! Ihr könnt es doch einfach mal ausprobieren. Stück auf EC stellen und nach Absage und VOR! dem Fall der Kugel einfach wegnehmen! Wenn die Verantwortlichen (Croupier, Tischchef) jetzt rummotzen sollten, bitte ganz auf stur schalten. Sie mögen Dir doch bitte mal zeigen, wo das steht, dass der Einsatz nach Absage nicht entfernt werden darf. Sollten die Herrschaften jetzt in "Schwulitäten" sprich Erklärungsnot kommen, gehören die Stücke auch nach der Absage DIR!!! und nicht der Bank, und zwar solange, wie die Kugel nicht gefallen ist und in einem Zahlenfach zur Ruhe kommt. Zum Kuckuck!
  12. Solange nicht geklärt ist, ob das Stück verloren hat, bleibt es Deins. Das kann natürlich nur geklärt werden, wenn die Kugel in einem Fach liegt. Zwischen Absage und Fall der Kugel ist das Stück allenfalls gesperrt. Das ist auch richtig so, weil es gar nicht anders geht. Sonst wäre Chaos am Tisch! Das müsste doch aus den Spielbedingungen draus hervor gehen.
  13. Ich werde mir das ansehen, aber nicht mehr heute, komme drauf zurück
  14. Um das mal zu beenden, zeige mir bitte, wo das steht...
  15. Die Bank zahlt nur 1 Stück aus, weil sie dein Einsatzstück nie eingezogen hat, es liegt immer noch da. Du kannst es abziehen, ausgezahlt wird es nicht!
  16. Du sagst es doch irgendwie gerade selbst. Die Bank braucht das Einsatzstück gar nicht auszahlen, sie zieht es auch nicht ein im Gewinnfall. Eingezogen werden nur verlorene Stücke. Insofern ist die Auszahlung das 35 fache. Der Einsatz war zwischen Absage und Fall der Kugel immer noch Deins. Erst bei Verlust der Chance wechselt das Stück mit seinem Gegenwert ins Eigentum und den Besitz der Bank und darf eingezogen werden.
  17. Über dein Eigentum kannst Du immer frei verfügen, über deinen Besitz nur eingeschränkt. Die Bank bleibt immer Eigentümer der Stücke - auch die Stücke in deiner Hand -, Du besitzt sie nur. Der Gegenwert bleibt aber dein Eigentum, solange das Stück nicht verloren hat.
  18. Dazu müsste man den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz kennen
  19. Die Bank darf es aber ebenso wenig wegnehmen. Das Stück gehört weiter Dir, nur wenn die Chance verliert, gehört es der Bank. Der Coup kann ja theoretisch storniert werden (zB Manipulation des Coup) Kuckuck!
  20. ahhhh!! man kann ja noch rechts rüberscollen, die sind ja lustig!
  21. Starwind, wo hast denn den her?? geil!
  22. Lebenslangpermanenzen zum Systemeinstieg Klappbett im Kofferraum Lutscher, Du bist gut...ich krich mich nicht mehr ein Zum Kückück!
  23. Hi starwind, gut das Du hier schreibst, sonst wäre der Thread mega langweilig geworden. Und auch sachse hat vereinzelt Beiträge vom mehr als drei Zeilen geliefert. Und nun sehe ich, dass Du tatsächlich den Link angeklickt und das Professörchen geguckt hast. Deine Beiträge bringen mich natürlich auch immer wieder zum Lachen und Schmunzeln oder zum Grübeln und fordern mir Respekt ab. Erstmal Danke dafür! Die Protagonisten der postmodernen Zeitgeschichte, die rollenden Steine, welche aus schwarzen Löchern gekrochen kamen, um der Menschheit eine neue Theorie des Weltlichen entgegenzuschreien, haben es uns allen gezeigt. Es war - wie es dieses Poster zeigt - ein Urknall, welcher nicht in Frage gestellt werden kann. Zum Kuckuck!
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