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Spielbanken: Umsatzeinbruch wegen Glücksspielstaatsvertrag


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Presse-Info vom 8.Mai 2008

Deutsche Spielbanken fordern lückenlosen Spielerschutz

Hundert Tage Nicht-Raucherschutzgesetz und Glücksspielstaatsvertrag in Casinos: 17 Prozent weniger Ertrag gefährdet öffentliche Aufgabe

Hannover/Kiel, 8. Mai 2008. Die Deutsche Spielbanken Arbeits- und Interessengemeinschaft (DeSIA) meldet für das erste Quartal 2008 alarmierende wirtschaftliche Kennziffern. Nach den ersten 100 Tagen, in denen der neue Glücksspielstaatsvertrag und das Nichtraucherschutzgesetz in Casinos gelten, müssen die Deutschen Spielbanken ein Minus von 17,6 Prozent beim Bruttospielertrag (BSE, einer dem „Umsatz“ verwandten Größe) registrieren. Damit erzielten sie im 1. Quartal 2008 nur noch ein BSE von 191,6 Mio. Euro (BSE= Differenz zwischen Spieleinsätzen und ausbezahlten Gewinnen). Im 1. Quartal verlieren die Klassiker der Spielkultur, Roulette und Black Jack, 6,2 Prozent an BSE. Der Ertrag an Automaten sinkt um ein Fünftel (21,3 Prozent) und trägt mit 138,8 Mio. Euro zum Gesamtertrag von 191,6 Mio. Euro bei. Linear zu den BSE-Einbußen geht die Zahl der Besucher zurück. Zur 100-Tage-Bilanz sind es noch 1.752 Mio. Gäste (-17,7 Prozent zum Vorjahresquartal). Das „Lebendspiel“ notiert bundesweit mit ca. 33 Prozent weniger Besuchern die stärksten Verluste.

„Die Verluste sind besorgniserregend, da sie die öffentliche Aufgabe der Spielbanken gefährden. Wenn die wirtschaftliche Basis bröckelt, wird es für Spielbanken schwer, die ihnen vom Staat zugewiesene Pflicht zu erfüllen. Denn die Öffentlichkeit verlangt von uns, dem Spieltrieb eine legale Möglichkeit zur Entfaltung zu geben und illegalen Anbietern attraktive Alternativen entgegenzusetzen. Aber gerade Spielbanken setzen auf kostenintensives qualifiziertes Personal, Sicherheits- und Sozialkonzepte,“ so Rainer Chrubassik und Matthias Hein, DeSIA-Sprecher. Der Rückgang der Besucher sei ein Signal: Immer mehr Spieler, die bisher die durch Sozialkonzepte und Zugangskontrollen qualifizierten Spielbanken aufsuchen, weichen auf niedrigschwellige, legale und illegale Spielmöglichkeiten aus. „Die Spielleidenschaft hat ja nicht plötzlich aufgehört. Vielmehr bevorzugen viele Spieler jetzt offenbar Spielformen, die nicht die strengen Casino-Auflagen befolgen. So gelten etwa in Spielhallen weder das Nichtraucherschutzgesetz noch Einlasskontrollen“. Wenn der Staat vermeiden will, dass der Glücksspielstaatsvertrag einseitig wirkt und in der Praxis ausgehöhlt wird, müsse er die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Anbieter gleich gestalten. Die DeSIA knüpft damit an die Pläne der Suchtbeauftragen des Bundes, Sabine Bätzing, an. Sie fordert „flächendeckend suchtpräventive Angebote“ und ein „lückenloses Gesamtkonzept“.

Zu den Hauptakteuren des legalen Glücksspiels zählen auf der einen Seite die konzessionierten Spielbanken, die dem Ordnungsrecht der Länder unterliegen. Auf der anderen Seite stehen Spielhallen, für die staatliches Gewerberecht gilt. Spielbanken verfolgen, so das Bundesverfassungsgericht, den Zweck, die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen. Ihre Konzessionierung ist bestimmt durch die öffentliche Aufgabe, illegales Glücksspiel einzudämmen und dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb staatlich überwachte Möglichkeiten zu verschaffen. Das gewerbliche Glücksspiel an Automaten verfolgt keine öffentliche Aufgabe, sondern privatwirtschaftliche Ziele.

Quelle: Deutsche Spielbanken Arbeits- und Interessengemeinschaft (DeSIA)

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