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Roulette Forum

markus89

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Alle erstellten Inhalte von markus89

  1. Aus der Sicht eines Anwalts generell zur Höhe der Gebühren: Wegen der Bearbeitungsgebühren sollten Sie sich die Höhe der Bearbeitungsgebühren nachweisen lassen. Ohne konkreten Nachweis sind die Gebühren sehr hoch und entsprechend kritisch zu prüfen bzw. ohne Nachweis nicht in der Höhe zu bezahlen. -------- desweiteren bin ich der Meinung, dass die Gbühren ebenfalls nicht eingeklagt werden können, weil Sie aus einem nichtigen Geschäft resultieren. Habe heute übrigens Post deswegen bekommen (acoreus Collection Services Gmbh in 41415 Neuss), Rechnung über 816,18 € nur für Rücklastschriften Kein Cent wird gezahlt....
  2. ClickandBuy würde dann versuchen von mir das Geld einzutreiben und wenn das nicht möglich ist holt sich C&B das Geld vom Onlineshop. Somit hat der Onlineshop den Verlust, der dann das Geld problemlos per Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid eintreiben kann weil normalerweiße in Onlineshops ein gültiger Vertrag der nicht gegen deutsches Recht verstößt und somit nichtig wäre geschlossen wird. Würde ich über einen Onlineshop Raubkopien kaufen und dann erfahren das dies illegal ist könnte ich die Zahlung natürlich ebenfalls stornieren ! Die C&B Begründung (bei Gerichtsverhandlung) der hat im Online-Shop XY Raubkopien gekauft und wir wickeln für die Raubkopien-Anbieter die Zahlung ab und der weigert sich zu zahlen.
  3. Kriminell hin oder her ich werd euch jedenfalls auf dem laufenden halten wie mein Fall weiter verläuft.... momentan folgende Sachlage ich soll alle offenen Rechnungen überweisen + 675 € Bearbeitungskosten !!! Allein diese unverhältnismäßig übertriebene Bearbeitungsgebühr finde ich schon mehr als Zweifelhaft und würde ich so nie ohne Nachweis bezahlen.
  4. 2.9 ClickandBuy kann an den Anbieter folgende zu zahlende bzw. gezahlte Entgelte einbehalten bzw. zurückfordern (b) einen Betrag, der einem Endkunden in Rechnung gestellt, jedoch nicht bezahlt wurde ==> trifft zu, also ClickandBuy holt sich das Geld vom OC zurück bzw hat nach 2.11 sowiso 50% Rücklagen und zieht es da ab. 2.13 Der Anbieter ermächtigt und weist ClickandBuy an, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um vom Endkunden geschuldete Entgelte im Namen des Anbieters einzutreiben. Der Anbieter erkennt an und stimmt zu, dass ClickandBuy auf eigene Kosten einen Dritten mit der Eintreibung von geschuldeten Beträgen beauftragen kann. Wenn sich der Endkunde jedoch dauerhaft weigert, die Entgelte zu entrichten, teilt ClickandBuy dem Anbieter die Details der strittigen Transaktion sowie die Kontaktdetails des Endkunden mit, damit der Anbieter den geschuldeten Betrag eintreiben kann. ==> ClickandBuy versucht das Geld einzutreiben, Mahnungen etc. Evtl. noch ein paar Anwaltsschreiben mit leeren Drohungen. ==> Ich weigere mich trotzdem dauerhaft und meine Kontaktdetails werden dem OC mitgeteilt. Jetzt ist das OC verantwortlich ihr Geld zu bekommen und nicht mehr ClickandBuy.
  5. Ich gehe nicht davon aus das die Sache nicht bis zum Mahnbescheid geht. Falls doch... Mahnbescheid wiedersprechen (dazu muss man nur ein Kreuz setzen) und dann ist der Gläubiger am zug zu beweisen warum die Forderung besteht. Das Casino würde dann also sagen das ich bei Ihnen gespielt habe was wie ich jetzt erst weiß garnicht erlaubt war. § 134 BGB Gesetzliches Verbot Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. § 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen § 762 BGB Spiel, Wette (1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat. (2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis
  6. Das mit Vorkasse ist nicht ganz richtig... ebenfalls ein Auszug aus den ClickandBuy AGB: 2.9 ClickandBuy kann Beträge, die einem Endkunden in Rechnung gestellt und an den Anbieter gemäß Absatz 2.6 überwiesen wurden, jedoch vom Endkunden nicht bezahlt oder nicht vom Aquirer an ClickandBuy ausgezahlt wurden, vom Anbieter zurückfordern. 2.10 ClickandBuy ist berechtigt, zum Ende eines Monats einen Betrag von bis zu fünfzig Prozent (50 %) der dem Anbieter in diesem Monat zustehenden Entgelte einzubehalten, um mögliche Haftungsforderungen von Endkunden Dritten oder ClickandBuy mit berechtigten Ansprüchen zu befriedigen. Von ClickandBuy gemäß diesem Absatz einbehaltene Beträge können bis zu sechs (6) Wochen zurückbehalten werden und werden im darauf folgenden Monat abzüglich sämtlicher ausstehender Haftungsforderungen von Endkunden oder Dritten an den Anbieter zurückgezahlt, außer in Fällen, in denen eine der Parteien den Vertrag kündigt. In einem solchen Fall behält ClickandBuy den gemäß Absatz 12 berechneten Betrag ein, um Haftungsforderungen von Endkunden oder Dritten mit berechtigten Ansprüchen zu befriedigen. Der Anbieter hat keinerlei Anspruch auf Zinsen auf solche einbehaltenen Beträge. ---- Markus
  7. So, ich bin neu hier und auch gerade dabei mir das Geld zurückzuholen. Habe es geschafft knappe 3500 € in 6 Monaten zu verzocken (Poker und mybet casino). War heute bei der Bank und hab allen Lastschriften (Click&Buy und Click2Pay) wiedersprochen. Die erste Zahlungsaufforderung (Zahlung geplatzt blabla von click and buy is schon da). 25 € Gebühr soll ich Zahlen für jede geplatzte Lastschrift, wahnsinn! Hoffe ihr könnt mich bei meinem Vorhaben ein bisschen unterstützen. Eins hab ich gelernt, ich werde NIE mehr online spielen! Hat eigentlich irgendwer einen gelben Brief erhalten? Markus
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