Allgemeine Informationen über Chargeback 1. Rückbuchungen - Dazu kommt es, wenn ein Kunde, der keinen Kreditkartenzahlungsbeleg unterschrieben hat, sein Kreditkartenunternehmen über eine angeblich nicht autorisierte Belastung seiner Kreditkarte informiert. Der Kunde kann jederzeit eine solche Rückbuchung veranlassen, indem er seinem Kreditkartenunternehmen schriftlich eine „unzulässige Kreditkartenbelastung“ meldet. Wenn der Kunde – wie bei Internet-Transaktionen üblich – keinen Kreditkartenbeleg unterschrieben hat, wird das Kreditkartenunternehmen seiner Bitte folge leisten und den eingezogenen Betrag zuzüglich einer Gebühr von $ 25 von Ihnen zurückbuchen. Diese Vorgang wird deshalb als Rückbuchung bezeichnet. Sie erhalten jeweils eine kurze Frist (in der Regel eine Woche), um einen unterzeichneten Kreditkartenbeleg als Nachweis dafür vorzulegen, dass die Belastung der Kreditkarte vom betreffenden Kunden mit seiner Unterschrift autorisiert wurde. Viele Rückbuchungen erfolgen übrigens allein aufgrund der Tatsache, dass der Kunde sich nicht mehr an den jeweiligen Online-Einkauf erinnert oder ihm der Anbietername auf seiner monatlichen Kreditkartenabrechnung unbekannt vorkommt. Wenn Sie keinen unterzeichneten Kreditkartenbeleg vorweisen können, sind jedoch auch andere Dokumente (zum Beispiel ein unterschriebener Auftrag oder eine unterzeichnete Zulieferer-Empfangsbestätigung) zulässig, die nachweisen können, dass der Auftrag vom Käufer autorisiert wurde. In derartigen Fällen zieht der Kunde seinen Einwand in der Regel rasch zurück, und die Rückbuchung wird storniert. WENN der Kunde aber dennoch auf der angeblich nicht autorisierten Belastung seiner Kreditkarte besteht, haben Sie ohne einen von ihm unterzeichneten Kreditkartenbeleg KEINEN Nachweis in der Hand, der die drohende Rückbuchung verhindern kann (zum Beispiel gegenüber dem Kreditkartenunternehmen, der zuständigen Bank oder dem ausführenden Zahlungsdienstleister). In einem solchen Fall verlieren Sie nicht nur die komplette Bezahlung für Ihre Leistungen, sondern zahlen auch noch die besagte Rückbuchungsgebühr. Wenn es sich um größere Summen handelt und Sie anderweitige Kaufbelege vorweisen können, kann sich die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens gegen den Kunden unter bestimmten Umständen für Sie lohnen. Sie werden den Prozess jedoch nicht gewinnen, wenn die Waren an eine andere Person als den Karteninhaber geliefert wurden (zum Beispiel an den Ehepartner des Karteninhabers), und zwar auch dann, wenn Sie anhand von Lieferdokumenten nachweisen können, dass der Kunde die Waren vertragsgemäß erhalten hat. In den meisten derartigen Fällen – selbst wenn Kunde und Anbieter im selben Land ansässig sind – übersteigen die Gerichtskosten oft bei weitem den sinnvollen Rahmen, so dass die Waren im Endeffekt als Verlust abgeschrieben werden müssen. Aber auch für Dienstleistungsanbieter haben Rückbuchungen die gleichen negativen Folgen. Normalerweise dauert es drei bis sechs Monate, bis sich eine Rückbuchung durch das System bis zu Ihnen durchgearbeitet hat. Das bedeutet, Sie könnten jemandem bereits sechs Monate lang Dienstleistungen bereitgestellt haben, bevor sie feststellen, dass er seine Kreditkartenzahlungen zurückbuchen lassen will. Bitte beachten Sie, dass selbst ein vor der Kreditkartenbelastung vom Kreditkartenunternehmen erteilter Autorisierungscode Sie NICHT vor einer späteren Rückbuchung bewahrt. Der Autorisierungscode des Kreditkartenunternehmens garantiert lediglich, dass die Karte gültig ist und nicht als verloren, gestohlen oder ungültig gemeldet bzw. eingestuft wurde. Dieser Code bietet Ihnen also KEINE Garantie dafür, dass der Karteninhaber keine Rückbuchung veranlassen kann. NUR ein vom Karteninhaber unterzeichneter Kreditkartenbeleg bewahrt Sie vor einer unberechtigten Rückbuchung. Leider wissen das auch viele Kreditkarteninhaber, denn in bestimmten Bereichen wie beim Blumenversandhandel, bei dem Blumen im Internet von Person X für Person Y bestellt werden, beträgt die Rückbuchungsquote 20% - das heißt (für dieses Beispiel), dass jeder fünfte Kunde einfach nicht bezahlt. Zusammenfassend gesagt ist es also unerlässlich, dass Ihr Internet-Transaktionssystem die Einzelheiten einer Kreditkartentransaktion so aufzeichnet, dass Sie diese im Falle einer Rückbuchung ausdrucken und an das Kreditkartenunternehmen senden könnten. Das hilft Ihnen bereits bei allen Rückbuchungen, bei denen sich der Kunde nicht mehr an seinen Online-Einkauf erinnert oder den Anbieternamen auf seiner monatlichen Kreditkartenabrechnung nicht wiedererkennt. Leider hilft ein solches System Ihnen jedoch nicht bei Kunden, die weiter auf einer Rückbuchung bestehen oder im Falle eines vorsätzlichen Kreditkartenmissbrauchs. Aber es gibt eine Möglichkeit, um eine unberechtigte Rückbuchung abzuwehren. Senden Sie Ihrem Kunden einfach eine gedruckte Einverständniserklärung für die Belastung seiner Kreditkarte. Diese kann für einen einmaligen Betrag, einen regelmäßigen wiederkehrenden (gleich hohen) Betrag oder einen regelmäßig wiederkehrenden (aber jeweils unterschiedlich hohen) Betrag ausgestellt werden. Bitten Sie Ihren Kunden, seine entsprechende Einverständniserklärung unterzeichnet und vorzugsweise per Post zurückzusenden (per Fax ist jedoch ebenfalls rechtsgültig). Dieses Dokument wird Ihr Kreditkartenunternehmen in den meisten Fällen zufrieden stellen und eine versuchte Rückbuchung verhindern. 2. Missbrauch - viele Kreditkartennummern nebst sämtlicher Daten ihrer Inhaber zirkulieren frei zugänglich in der Öffentlichkeit, ohne dass die Besitzer etwas davon ahnen. Wenn Sie einen (normalerweise drei Tage lang gültigen) Autorisierungscode vom Kreditkartenunternehmen erhalten haben, übernimmt das Kreditkartenunternehmen im Falle einer als gestohlen gemeldeten Kreditkarte bei einer eventuellen Rückbuchung für sämtliche Kosten. Wenn Sie jedoch in Ihrem Laden oder Verkaufsbüro eine Kreditkarte manuell oder über ein Onlinesystem belasten, ohne zuvor für jede Transaktion den Autorisierungscode vom zuständigen Kreditkartenunternehmen einzuholen, tragen Sie im Falle eines Missbrauchs sämtliche Kosten. Wenn Sie eine Kreditkarte über ein Zahlungsportal mit sofortiger Kartenüberprüfung belasten, sollten Sie vorab mit den Portalbetreibern abklären, wer im Falle einer unter Missbrauchsumständen ausgeführten Transaktion für den entstandenen Schaden eintreten muss. Ein gesundes Maß an Wachsamkeit kann das Ausmaß der erfolgreichen Kreditkartenbetrugsfälle deutlich verringern. Wenn die Ortsvorwahl mit der Postanschrift übereinstimmt, rufen Sie den Karteninhaber im Zweifelsfall an. Und falls keine Telefonnummer angegeben wurde, schreiben Sie dem Kunden eine E-Mail und überprüfen dabei folgendes: - Macht die E-Mail-Adresse Sinn? Wenn der Karteninhaber in Texas wohnt, sollte der Domain-Name in seiner E-Mail-Adresse eigentlich nicht auf ein Unternehmen aus Brasilien oder West-Samoa lauten. Seien Sie vor allem bei hotmail.com und allen anderen kostenlosen E-Mail-Adressen misstrauisch. - Wenn die Adresse des Kreditkarteninhabers beispielsweise in Deutschland liegt, beherrscht der Kunde auch die Landessprache? Viele KreditkartenTrickser stammen aus Ostasien und Teilen der früheren Sowjetunion und beherrschen ausschließlich Englisch als Zweitsprache. - Wenn die Adresse des Kreditkarteninhabers in einem englischsprachigen Land liegt und der Karteninhaber einen typischen Namen aus diesem Sprachraum trägt, fällt die sprachliche Formulierung seiner E-Mails für diesen Sprachkreis angemessen aus? Gibt der Kunde beim normalen Bestellvorgang seinen vollen Vor- und Nachnamen an? Falls Sie auch nur in einem dieser Punkte auf einen Zweifel stoßen, führen Sie den Auftrag vorerst nicht aus. Ein echter Kunde wird sich an Sie wenden und nach dem Bearbeitungsstand seiner Bestellung fragen.