Hallo, ich habe eine Einladung erhalten, an eurer Diskussion teilzunehmen. Bisher habe ich in diesem Forum nicht mitgelesen. Und jetzt habe ich mich auch nur kurz in dieses Thema eingelesen. Den Suchtverbänden geht es um strukturelle Veränderungen auf dem Glücksspielmarkt. Wir gehen davon aus, dass Glücksspiele keine normalen Wirtschaftsgüter sind und von daher nicht uneingeschränkt angeboten werden sollten. Es ist hinreichend nachgewiesen, dass es einen engen Zusammenhang gibt zwischen dem Angebot an Glücksspielen und der Anzahl derer, die Probleme mit dem Glücksspielen entwickeln. Aus präventiver Sicht ist also ein kleiner stark regulierter Markt zu fordern. Der Lotteriestaatsvertrag geht ja auch in diese Richtung. Leider, leider wurden die Spielhallengeräte nicht einbezogen, dies war in der Kürze der Zeit schwer zu realisieren. Ein weiteres Hemmnis war wohl die starke Lobby der Anbieter von Glücksspielautomaten. Dennoch: Wenn man die Gesetzgebung in sich logisch und kohärent gestalten will, wird man die Spielverordnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anpassen müssen. Dazu gibt es aus meiner Sicht zwei Ansätze: 1. Das Verbot sämtlicher Glücksspielgeräte außerhalb staatlich konzessionierter Spielcasinos (Schweizer Lösung) 2. Die Übertragung sämtlicher Schutzvorschriften, die für Lottoangebote und Spielbanken künftig gelten, auf den Bereich der Spielhallen bei gleichzeitigem Abbau dieser Geräte aus gastronomischen Betrieben. Ersteres wird wie oben erwähnt an der Lobby scheitern. Mit dem zweiten Ansatz wird sich die Politik beschäftigen müssen, wenn sie möchte, dass der Staatsvertrag einer Überprüfung durch die Gerichte standhält. Nicht ganz zu Unrecht weisen die privaten Anbieter immer wieder auf diese Lücke hin. Nur zur Information: Nach wie vor sind die Spielhallenspieler die größte Gruppe der glücksspielsüchtigen Klienten in den Suchtberatungsstellen. Ihr Anteil liegt zwischen 70 und 80 %! Soviel auf die Schnelle! Ilona vom fags