Zocken in der Gaststätte ist nicht mehr Privatsache. Das würde ich bei der Gemeinde anmelden. 10 Euro Startgebühr ist geringfügig und wird nicht beanstandet. Besser 10 Euro Gebühr für Nebenkosten verlangen (Essen, Trinken) und gratis spielen. Als Gewinn nur Sachpreise vergeben. Keine indirekten Profite durch Einnahmen aus den Rebuys generieren. Dann gibt es auch keinen Verstoß gegen irgend einen Paragraphen. rake back