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kommerzielle links zu online casinos zulässig


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den herren k.k. und dem "ehrenhaften" g. droht das ende ihrer abmahn(abzock)karriere.

k.k. hat alle bei denic aufspürbaren domains in den letzten 4 jahren gnadenlos abgemahnt und finanziell ausgesaugt. man findet keine deutsche domain mehr mit werbung für online casinos (und wenn hat der hai noch nicht zugebissen). ganz schlimm war es als hamburg kurz vor der online geschichte stand. da hat k.k. alles abgezockt was einen link gesetzt hatte. dumm nur, daß er selber geschäftsführer war der beauftragten firma die ihn selber natürlich als abmahnjänger beauftragte. resultat: die kosten konnte er sich sonstwo hinschieben.

der andere mylord g. hat schon vor 20 jahren mit testkäufen zu zeiten von amiga und c64 sich tonnenweise spiele in seine postlageradresse schicken lassen um dann die kleinen raubkopierer die 10,-- dm verdienten auffliegen zu lassen.

auch er mischt jetzt fröhlich in der abmahnzockerszene mit.

jetzt könnte es aber ganz schlimm werden. für beide. denn neuere urteile scheinen diesem unsäglichen treiben bald ein ende zu setzen. da die abmahnungen gegen sportwetten kaum mehr zu halten sind, wird auch bald die kommerzielle verlinkung zu online-casinos legal werden.

aktuelle berichterstattung

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Moin moin,

@ Paroli

Ohne jetzt wieder ins Fettnäppfchen zu treten. Aber wo findet man denn mal eine guten Rechtsbeistand/Rechtsberatung, die mal die wesentlichsten Fragen fachkundig beantwortet ohne dabei gleich hunderte von Euronen zu kosten.

Jeder, der sich mit dem Thema Roulette befaßt und eine Homepage dazu entwickelt braucht doch diese Informationen.

Was ist genau erlaubt? Wo ist die Grenze? Was ist wirklich verboten?

Ab wann wird eine Reportage über ein OC zu einer reinen Werbung? Man findet ja auf vielen deutschsprachigen HP immer wieder eine Beschreibung des Spielangebotes, Afiliate Programme, Statistiken zu Auszahlungen und Bonusprogramme etc.....

Das wäre schon interessante Fragen. Aber wo findet man eine juristische Antwort darauf?

PS: Das ist keine Aufforderung zu illegalen Handlungen!!!! Lediglich die Fragestellungen zu Problemen, worauf ich noch eine Antwort suche!!!

Vielen Dank.

Ciao Heiko

bearbeitet von Baerliner
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Aber wo findet man denn mal eine guten Rechtsbeistand/Rechtsberatung, die mal die wesentlichsten Fragen fachkundig beantwortet ohne dabei gleich hunderte von Euronen zu kosten.

Nirgends. Das schließt sich gegeneinander aus. Rechtsberatung von Nicht-Anwälten wird auch abgemahnt. Die Rechtslage ist außerdem ziemlich kompliziert. Der Weg wird also wohl nicht an einem auf Onlinerecht spezialisierten Anwalt vorbei führen.

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Sach mal, wo wir halb beim Thema sind.....

Kann mir einer sagen ob rein theoretisch jeder eine Behörliche Genehmigung für Glücksspiel bekommen kann?

Und wenn ja was kostet die ungefähr im Jahr???

So ne Lizenz wär schon nicht verkehrt... dann machen wir unser eigenes Casino auf....hehe.

Aber mal im Ernst kann mir das einer sagen?

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Hallo daszlight,

laß Dir einfach die einschlägigen Gesetze(Lotterie und Spielbanken)von Deinem Bundesland schicken, dann wirst Du sehen, dass in fast allen Ländern Glücksspiel nur von einer 100%igen Tochter des Landes betrieben werden darf. Da in Deutschland Glücksspiele grundsätzlich verboten sind, hat man einige Ausnahmen gemacht, um den "nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen zu kanalisieren".

Du kannst privat natürlich zocken aber nicht gewerblich. Das hat sich das Beamtenpack vorbehalten, uns alle zu regulieren und immer im Sinne unseres Schutzes, über alles die Aufsicht zu haben.

sachse

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@sachse

es geht hier aber nicht um die veranstaltung von glücksspiel sondern um die verlinkung von webmastern zu online casinos im sinne der provision. neben der werbung für nicht (nach deutschem recht durch das jeweilige lka) konzessionierte spielbanken ist auch das spielen in online casinos laut stgb strafbar. nur wird dieses nicht verfolgt, so wie beim tragen eines gekauften professortitels, ich wiederhole professor nicht doktor. die verlinking wird von abmahnjängern erst durch den unlauteren wettbewerb unterbunden, hilft dies nichts so reagieren die dann mit strafanzeigen.

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Moin moin,

@Paroli

Also einen NIchtanwalt würde ich dazu auch nicht befragen wollen.

Aber es gibt wie im Roulette oder in der Medizin oder im Computerbereich immer wieder Foren, wo Fachleute über diese Informationen berichten und Fragen beantworten.

Gibt es solche Foren auch zu Fragen des Onlinerechts?

Andere Frage. Wenn ich mein Auto ohne Bedenken fahren will, brauche ich einen TÜV, also eine Stelle, die mir einen Stempel gibt, dass mein Auto in Ordnung ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gibt es so etwas auch für Homepages? Meinetwegen gegen eine Gebühr von X Euro von einem Gericht dass darauf spezialisiert ist eine Art Freigabezeugnis oder so etwas in der Art? Habe mal etwas ähnliches von PWC gelesen, da ging es dann nur um die Struktur etc. Das wird dann sicher etwas teurer, aber ist auch nur eine Frage von mir.

Thanx.

Ciao Heiko

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... möchte baerliners frage noch erweitern:

- was ist berichterstattung und wo fängt werbung an ?

- was ist mit den sportwettenanbietern blu.... und mybe.... hier in deutschland ? die haben doch 'nur' eine lizenz aus gibraltar und malta sowie einen deutschen vermittler ... es liegt doch also auch keine deutsche wettlizenz vor (zwar eu - aber keine deutsche ...)

wenn ich das gambelli-urteil richtig verstanden habe, dann hat der doch auch 'nur' wetten vermittelt ...

www.sport-wette.org/sportwetten/rechtslage/sportwetten_interview_terhaag_08_01_03.html

und ein weiterer interessanter link:

www.sport-wette.org/sportwetten/news/sportwetten_wettboerse_hambach_14_04_04.htm

und schließlich

lexetius.com/2004,1024

wer hat weitere infos .... ????

gruß,

sweener

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und hier nochmal genau, warum abmahnungen (leider) noch zulässig sind (Abs. 4)

.

§ 284 Strafgesetzbuch

Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. gewerbsmäßig oder

2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

bearbeitet von sweener
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§4 ist das problem. für die richter. ich kenne selber den ersten webmaster deutschlands, der wegen linkens auf ein online casinos angeklagt wurde, sorry angeklagt werden sollte, er war nur beschuldigter. wegen einem sch... link. nicht wegen uwg sondern stgb. verfahren wurde später eingestellt weil die lkas bis heute nicht in der lage sind sind eindeutig dazu zu äußern. und auch überhaupt kein know how haben. die drücken ihren stempel anscheinend blind auf jeden antrag für in deutschland konzessionierte casinos. das wäre so als ob ein bäcker keine ahnung hat vom backen. für solche fälle waren die völlig unbedarft. dem staatsanwalt blieb gar nichts anderes übrig als einzustellen. ohne auflagen. auch die hausdurchsuchung wurde nicht gemacht. wurde vom anzeiger gefordert. hätten die sowieso lange gesichter gemacht. blowfish machts möglich. der war mit der besten onl the fly verschlüsselungssoftware ausgestattet. vorahnung? die polizei selber sucht nicht im netz nach übeltätern. die webmaster werden nur von den abmähnjägern aufgestöbert. zahlen die webmaster dann nicht die raubritterprämie für die unterlassungserklärung nicht, gibt es eben die denunzinationsschiene. da die meisten abmähnjäger anwälte sind haben die einen heißen draht zu der polizei.

bearbeitet von Werner-Linz
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