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Illegales Glücksspiel?


Lonestar

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Hallo!

Ich bin neu hier und in der Roulette-Welt und poste zum ersten Mal.

Ein Thema beschäftigt mich gerade: Ich habe gelesen, dass es in Deutschland illegal ist, in OCs zu spielen. Es wäre toll, wenn ihr mir dazu Fragen beantworten könntet:

1. WIE illegal ist das?

2. Ergeben sich daraus Schwierigkeiten, wenn man sein Geld vom OC in Antigua wieder auf das heimische Girokonto überweist? Muss man irgendwem mal erklären, wo das eigentlich herkommt (z.B. für den Fall, dass man monatlich ein paar tausend Euro einnimmt)?

3. Was wäre in so einem Fall mit Steuern?

Und noch eine Frage:

4. Angenommen, jemand hat ein funktionierendes System und erleichtert ein OC monatlich um mehrere tausend $. Bekommt der dann irgendwann Hausverbot oder lassen die ihn weiter spielen?

Ich danke euch schon mal und bin gespannt auf die Antworten!

Beste Grüße

Lonestar

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Hallo Lonestar,

Willkommen im Forum. Zu Deinen Fragen:

1. Ist das Spielen in Internet-Casinos illegal?

Nein, Internet-Casinos sind legal. Einer aktuellen Pressemeldung zufolge handelt völlig legal, wer primär aus steuerlichen Gründen, aus einem souveränen Land ausserhalb Europas, ein staatlich lizenziertes und behördlich kontrolliertes Internet-Casino betreibt.

Denn das Internet bietet eine weltumspannende Kommunikationstechnologie, die nicht den Bestimmungen und Beschränkungen irgend eines einzelnen Staates unterliegt. Internet-Casinos unterliegen nur den Gesetzen und Bestimmungen ihres Heimatlandes. Die Platzierung von Spieleinsätzen kann nicht illegal sein, da Einsätze unabhängig davon, wo sie ihren Ursprung haben, technisch gesehen auf Computer-Servern platziert werden, die sich in ausländischen Casinos befinden und dort ordnungsgemäss konzessioniert sind und den jeweiligen Steuergesetzen unterliegen.

Um Casinospiele im Internet zu verhindern, müssten sie weltweit für illegal erklärt werden. Es gibt keine nationalen Gesetze, die das Internet global regeln. Wäre es anders, müsste sich z.B. Deutschland, Österreich oder die Schweiz chinesischer Rechtsprechung beugen.

2. Ich spiele seit ca. 1 1/2 Jahren in Onlinecasinos und habe noch keine Probleme mit den Auszahlungen gehabt.

3. Gewinne aus Glücksspielen sind generell steuerfrei.

4. So weit wird es gar nicht kommen, weil bisher noch keiner ein funktionierendes System gefunden hat. (Mit Ausnahme von physikalischen bzw. ballistischen Strategien, wie z.B. dem Spiel auf Kesselfehler, Wurfweiten etc.)

Ich hoffe, ich konnte Dir damit etwas weiterhelfen.

Gruß

ALLISTER :lol:

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Hallo Lonestar,

Willkommen im Forum. Zu Deinen Fragen:

1. Ist das Spielen in Internet-Casinos illegal?

Nein, Internet-Casinos sind legal. Einer aktuellen Pressemeldung zufolge handelt völlig legal, wer primär aus steuerlichen Gründen, aus einem souveränen Land ausserhalb Europas, ein staatlich lizenziertes und behördlich kontrolliertes Internet-Casino betreibt.

Denn das Internet bietet eine weltumspannende Kommunikationstechnologie, die nicht den Bestimmungen und Beschränkungen irgend eines einzelnen Staates unterliegt. Internet-Casinos unterliegen nur den Gesetzen und Bestimmungen ihres Heimatlandes. Die Platzierung von Spieleinsätzen kann nicht illegal sein, da Einsätze unabhängig davon, wo sie ihren Ursprung haben, technisch gesehen auf Computer-Servern platziert werden, die sich in ausländischen Casinos befinden und dort ordnungsgemäss konzessioniert sind und den jeweiligen Steuergesetzen unterliegen.

Um Casinospiele im Internet zu verhindern, müssten sie weltweit für illegal erklärt werden. Es gibt keine nationalen Gesetze, die das Internet global regeln. Wäre es anders, müsste sich z.B. Deutschland, Österreich oder die Schweiz chinesischer Rechtsprechung beugen.

2. Ich spiele seit ca. 1 1/2 Jahren in Onlinecasinos und habe noch keine Probleme mit den Auszahlungen gehabt.

3. Gewinne aus Glücksspielen sind generell steuerfrei.

4. So weit wird es gar nicht kommen, weil bisher noch keiner ein funktionierendes System gefunden hat. (Mit Ausnahme von physikalischen bzw. ballistischen Strategien, wie z.B. dem Spiel auf Kesselfehler, Wurfweiten etc.)

Ich hoffe, ich konnte Dir damit etwas weiterhelfen.

Gruß

ALLISTER :lol:

Hi,

to Allister:

Hast ja schön abgeschrieben vom CC Heftl, da stand das auch wörtlich so drinnen - ABER - und das muß ich schon ganz klar feststellen, hat auch jedes Land sein Glücksspielgesetz. Mag sein, daß das Betreiben von Casinos dort legal ist, nur nutzt mir das nix, wenn mein Gesetzgeber sagt, daß das Spielen bei Onlinekasinos, die keine österreichische Bewilligung haben, für mich strafbar ist, wenn sie mir draufkommen, daß ich dort gespielt hab, bin ich drann - und unsere Strafen sind nicht gering. Wird zwar kaum passieren, aber Teilnahme an ausländischen OC ist nunmal generell hier in Austria verboten - in Germany ist es ja nicht anders, darum haben wir unser Wintoday - das wäre das einzige, wo ich wirklich spielen dürfte. Also bitte auch diese Gesetze bei der Beantwortung der Frage nicht ausser acht lassen.

to Lonestar

wir spielen alle hier irgendwo bei OC´s, aber trotzdem, lies zuerst dein Glücksspielgesetz deines Landes und entscheide dich dann. Es wird kaum was passieren, aber bei der Regulierungs-und Kontrollwut, die so auf uns zukommt, wird das vielleicht auch bald unterbunden, oder die Gesetze werden endlich liberalisiert, auch im Bereich des Glücksspiels - aber das wage ich nicht zu hoffen - leider.

lg,

spaceroulette

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Hallo Lonestar,

Willkommen im Forum. Zu Deinen Fragen:

1. Ist das Spielen in Internet-Casinos illegal?

Nein, Internet-Casinos sind legal. Einer aktuellen Pressemeldung zufolge handelt völlig legal, wer primär aus steuerlichen Gründen, aus einem souveränen Land ausserhalb Europas, ein staatlich lizenziertes und behördlich kontrolliertes Internet-Casino betreibt.

Denn das Internet bietet eine weltumspannende Kommunikationstechnologie, die nicht den Bestimmungen und Beschränkungen irgend eines einzelnen Staates unterliegt. Internet-Casinos unterliegen nur den Gesetzen und Bestimmungen ihres Heimatlandes. Die Platzierung von Spieleinsätzen kann nicht illegal sein, da Einsätze unabhängig davon, wo sie ihren Ursprung haben, technisch gesehen auf Computer-Servern platziert werden, die sich in ausländischen Casinos befinden und dort ordnungsgemäss konzessioniert sind und den jeweiligen Steuergesetzen unterliegen.

Um Casinospiele im Internet zu verhindern, müssten sie weltweit für illegal erklärt werden. Es gibt keine nationalen Gesetze, die das Internet global regeln. Wäre es anders, müsste sich z.B. Deutschland, Österreich oder die Schweiz chinesischer Rechtsprechung beugen.

Hallo Lonestar,

stimme nicht mit der Meinung von Allister überein, denn beim Online

spielen gibt es zwei Teilnehmer. die aber an verschiedenen Orten

sitzen. Fürs Online-Casinos gilt das Recht, des Casinositzes und für

den Spieler die Gesetze des Aufenthaltortes, wo er am Computer

sitzt.

Deshalb gibt es nämlich auch die Regelung fürs Online-Casino

in Wiesbaden, dass der Aufenthaltsort des Spielers in Hessen sein

muß, denn nur für diesen Bereich hat die Spielbank Wiesbaden

eine Genehmigung.

Wer aus anderen Bundesländern mitspielt, macht sich strafbar.

Ob, und wie solche Vergehen hier verfolgt und bestraft werden,

steht auf einem ganz anderen Blatt.

Wie komme ich zu dieser Rechtsauffassung?

Einfaches Beispiel: Das Herunterladen von verbotenen Inhalten

in Deutschland ist strafbar, völlig unabhängig davon, wo der Server

steht.

Dies gilt auch für verbotenes Glücksspiel und es könnte sein, dass

bereits durch ein Herunterladen der Casinosoftware ein Straftatbestand

erfüllt ist.

Vorsicht, ist die Mutter der Porzellankiste. :lol:

Gruß

ideenmichel :topp:

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Hallo Lonestar,

deine 1. Frage ist (noch) nicht eindeutig beantwortbar. Es gibt den § 285 StGB, welcher die Teilnahme am illegalen Glücksspiel verbietet. Und da die OC (ausser Wiesbaden für Hessen) keine staatliche Konzession für Deutschland besitzen, ist es in Deutschland illegales Glücksspiel. Über die Auslegung streiten sich die Experten noch (siehe unten stehenden Link).

Aber bis jetzt gilt, wo kein Richter, da kein Kläger. Ausserdem ist mir nicht bekannt, dass bis dato ein Internet-Spieler angeklagt geschweige den verurteilt wurde.

Hier noch eine juristische Betrachtung des § 285 StGB, der die Teilnahme an nicht staatlich konzessionierten Glücksspiel verbietet.

www.jusdata.info/de/thema/032003.html

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Hallo Ideenmichel,

das kann man sicher so und so sehen. Aber bertreiben wir doch keine Haarspalterei. Fakt ist, dass Online-Roulettespiel seit mehreren Jahren von einer wachsenden Zahl deutscher Teilnehmer betrieben wird und es meines Wissens bisher keine Probleme für den einzelnen Spieler gab. Ich denke, es wird auch in Zukunft so bleiben.

Gruß

ALLISTER

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Hallo Spaceroulette,

ist von Roulette-Magazin.com, nicht von CC. Aber ich weiss, ist sowieso dasselbe.

Ich habe es übernommen, weil es genau meine Meinung wiedergibt. Ich hasse diesen Bürokratismus und die Erbsenzählerei in diesem Land. Letztendlich geht es dem Staat doch nur darum, wieder eine neue Einnahmequelle zu erschliessen.

Gruß

ALLISTER

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Hallo Spaceroulette,

ist von Roulette-Magazin.com, nicht von CC. Aber ich weiss, ist sowieso dasselbe.

Ich habe es übernommen, weil es genau meine Meinung wiedergibt. Ich hasse diesen Bürokratismus und die Erbsenzählerei in diesem Land. Letztendlich geht es dem Staat doch nur darum, wieder eine neue Einnahmequelle zu erschliessen.

Gruß

ALLISTER

Das glaube ich nicht!

Ginge es nämlich nur um das Geld, so hätte man es schon längst liberalisiert.

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Hallo Spaceroulette,

ist von Roulette-Magazin.com, nicht von CC. Aber ich weiss, ist sowieso dasselbe.

Ich habe es übernommen, weil es genau meine Meinung wiedergibt. Ich hasse diesen Bürokratismus und die Erbsenzählerei in diesem Land. Letztendlich geht es dem Staat doch nur darum, wieder eine neue Einnahmequelle zu erschliessen.

Gruß

ALLISTER

Hi Allister,

nun, ich hab´s im CC Heft gelesen, aber hast recht, sind verbandelt, auch wenn´s keiner zugibt - merkt man allein schon, weil CC zum 4.mal bestes Casino geworden ist, aber unter der Rubrik Casino-Tests auch kein anderes gestestet wurde *grins* :topp:

Heisst aber nicht, daß ich CC persönlich schlecht find.

Nun, Erbsenzählerei würd ich das nicht nennen - die Strafen hier in Austria sind nicht gering. Mir ist schon klar, daß dies kaum kontrolliert wird, aber was sagst Du dem Finanzamt falls Du mal z.B. in eine Stichprobenkontrolle gerätst, woher Dein großer Gewinn ist. Wenn ich jetzt sage, es ist steuerfreies Einkommen, da ich es im Online-Casino gewonnen hab und die überprüfen diese Aussage und wintoday hat für mich keine Auszahlungen getätigt, steh ich blöd da, wenn ich auch nicht im Realcasino war, wird´s noch blöder, weil dann hab ich entweder normales Einkommen nicht versteuert oder irgendwo illegal gespielt oder gehandelt, und schon greift das Glücksspielgesetz hier. ich weiß - relativ selten bis unwahrscheinlich, aber möglich. Viele User von Tauschbörsen fühlten sich auch lange sicher, bis sie ausgeforscht wurden. Ich traue den Gesetzgebern durchaus zu, statt zu liberalisieren, eher strenger zu werden und die Provider hinsichtlich Casinos auch in die Mangel zu nehmen - warten wir´s ab.

Ich find´s ja sowieso unfair, daß Casinos Austria auf der ganzen Welt Casinos aufmachen darf, aber ich darf nur bei wintoday spielen. :lol:

Aber hoffen wir trotzdem, daß es besser wird.

lg spaceroulette

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Mir ist schon klar, daß dies kaum kontrolliert wird, aber was sagst Du dem Finanzamt falls Du mal z.B. in eine Stichprobenkontrolle gerätst, woher Dein großer Gewinn ist.

Hallo Spaceroulette,

zum Glück habe ich bis jetzt noch keinen großen Gewinn gemacht... :topp:

Ich denke auch nicht, dass das in nächster Zeit passiert. :lol:

Übrigens steckt hinter dem CC und der von mir zitierten Website unser aller Freund Jürgen W......... Ich spiele aber trotzdem im CC, weil ich bisher noch nicht von irgendwelchen Machenschaften gehört habe. Sollte das mal passieren, bin ich sofort weg.

Gruß

ALLISTER

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@ideenmichel

Hinsichtlich der deutschen Rechtsauffasssung möchte ich nochmals auf meinen Kurzbeitrag hinweisen.

Ich denke, der beantwortet so ziemlich alles.

Grüße

Mike32  :topp:

Als Deutscher im ...

@Mike32,

zu Deinem Kurzbeitrag:

Ein guter Jurist hat mir einmal gesagt, wenn sich die Experten streiten,

ist es am besten, sich selbst den Gesetzestext anzuschauen!

II. Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB)

--------------------------------------------------------------------------------

Nach § 285 StGB wird bestraft, wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt.

Eine solche Beteiligung wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe

bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

--------------------------------------------------------------------------------

Der Täter muss bei einer Tat nach § 285 StGB an dem Spiel als Spieler teilnehmen, nämlich

an der Gewinn- und Verlustchance.

Quelle: www.anwaltskanzlei-online.de/StrMM-21.html

Bei dem Gesetzestext gibt es Interpretationsspielraum, aber vom Grundsatz ist die

Aussage eindeutig.

Deshalb meine Empfehlung: Abwarten bis die Rechtslage endgültig geklärt ist oder Mundhalten.

Gruß

ideenmichel :lol:

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@ ideenmichel

Dem kann ich nur sehr bedingt zustimmen. Wie dir bekannt sein dürfte, existieren nicht nur die (reinen) Gesetzestexte, sondern hierzu auch die Kommentare.

Hierbei wird zwischen der herrschenden Meinung und der Mindermeinung unterschieden.

Meine Zitate stammen alle aus der sog. herrschenden Meinung. Von daher kann man diese "Erläuterungen" zu dem "nackten" Gesetzestext als ziemlich treffsicher einstufen. Als Bürger ergibt sich schon daher eine gewisse Rechtssicherheit!

Grüße

Mike32

P.S.: Ich denke, dass man, auch wenn man anderer Meinung ist, nicht unbedingt unsachlich zu werden braucht ("Mund halten")! :lol:

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Übrigens steckt hinter dem CC und der von mir zitierten Website unser aller Freund Jürgen W......... Ich spiele aber trotzdem im CC, weil ich bisher noch nicht von irgendwelchen Machenschaften gehört habe. Sollte das mal passieren, bin ich sofort weg.

Hi Allister,

das ist mir bekannt, darum find ich´s ja so lustig, daß sie das so bestreiten. :topp:

Aber wie gesagt, das heißt noch lang nicht, daß ich CC schlecht find - solange fair gespielt wird, ist mir es fast egal, wer dahintersteckt.

lg

spaceroulette

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hallo lonestar u. all,

das spielen um GELD im ausland ist in deutschland und österreich von den

jeweiligen inländer vom eigenen land aus verboten. egal ist ob per internet

oder per post oder telegrafisch oder sonst wie. nicht verboten ist diesen

staatsbürger das spielen im ausland. ein österreicher der sich in deutschland

aufhält darf auch an deutschen glückspielen teilnehmen. wenn der provider

seinen sever im ausland betreibt und die jeweilige regierung erlaubt glück-

spiele für ihre bürger im ausland (siehe italien, spanien) dannwäre das vieleicht

eine möglichkeit. müßte aber juristisch von land zu land geklärt werden.

in österreich sind jedenfalls strafen bis 1700.-euro für J E D E S einlogen i

vorgesehen. wie die sache bei spielen im FUN-MODUS zu betrachten ist

müßte ebenfalls juristisch geklärt werden.

plus-minus :topp::topp:

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das spielen um GELD im ausland ist in deutschland und österreich von den jeweiligen inländer vom eigenen land aus verboten.

Stimmt so nicht. Mike32 hat das zumindest für Deutschland längst juristisch abgecheckt und gestern noch mal freundlicherweise den entscheidenden Link zur Verfügung gestellt:

http://www.roulette-forum.de/index.php?sho...t=0entry27486

Da also (fast) alles legal ist, steht dem Online-Spaß eigentlich nichts mehr im Wege ... höchstens der eigene Geldbeutel ... :topp:

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Was Österreich betrifft:

"Spaceroulette" hat ein paar wesentliche Punkte ja schon klargestellt. Um allen Spekulationen eine Ende zu bereiten, hier die Zitierung der maßgeblichen Bestimmung des österreichischen Glücksspielgesetzes. Aus ihr geht klar hervor: Von Österreich aus darf ich nicht an ausländischen Glücksspielen (sprich: Spielen in ausländischen Online-Casinos) teilnehmen (siehe den dritten Absatz von § 56):

"Teilnahme an ausländischen Glücksspielen

§ 56. (1) Verboten ist:

1. Das Entgegennehmen von Einsätzen für ausländische Glücksspiele

im Inland sowie die Weiterleitung solcher Einsätze aus dem

Inland;

2. die Bereithaltung von Einrichtungen zur Einsatzleistung an

ausländischen Glücksspielen aus dem Inland oder die

Ermöglichung einer solchen Einsatzleistung auf andere Art und

Weise;

3. die Bewerbung oder die Ermöglichung der Bewerbung ausländischer

Glücksspiele.

(2) Der Verstoß gegen die in Abs. 1 enthaltenen Verbote wird bei

vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 22 000 Euro,

ansonsten mit einer Geldstrafe bis zu 3 000 Euro geahndet.

(3) Verboten ist auch die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen,

wenn die erforderlichen Einsätze vom Inland aus geleistet werden. Der

Verstoß gegen dieses Verbot wird bei vorsätzlicher Begehung mit einer

Geldstrafe bis zu 7 500 Euro, ansonsten mit einer Geldstrafe bis zu

1 500 Euro geahndet."

Einfacher ausgedrückt (Zitat von der win2day-Homepage):

"win2day.at - das einzige legale Internet Glücksspielangebot in Österreich

win2day.at ist das einzige Internetangebot für Lotterie- und Casinospiele, das von Österreich aus legal genutzt werden kann. Die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen vom Inland aus ist gesetzlich untersagt. Wer dennoch von anderen Angeboten Gebrauch macht, muss mit nachteiligen Auswirkungen rechnen: Bei der Überweisung erzielter Gewinne kann man leicht ins Visier der Finanzbehörden geraten, da die Banken aufgrund der Bestimmungen gegen Geldwäsche zur Meldung verpflichtet sind. Für den Gewinner bedeutet dies ein Verwaltungsstrafverfahren mit Strafen bis zu 7.500,- Euro.

Sollte sich ein Anbieter als unseriös erweisen und erzielte Gewinne nicht auszahlen, ist für den Spielteilnehmer auch der Rechtsweg de facto ausgeschlossen, da durch eine Klage die österreichische Glücksspielaufsicht auf die illegale Spielteilnahme aufmerksam gemacht wird."

Ganz ähnlich die Auskünfte auf der Internet-Seite des österreichischen Finanzministeriums:

"Glücksspiele im Internet (Ausländische Glücksspiele) - Was ist zu beachten?

Grundsätzlich gilt: was sonst nicht erlaubt ist, das ist auch im Internet verboten. Das Bewerben sowie das Anbieten von ausländischen oder sonst illegalen Glücksspielen in Österreich, wie auch die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen vom Inland aus ist - auch auf elektronischem Weg - nicht zulässig! Besondere Vorsicht gegenüber nicht näher bekannten Veranstaltern sollte schon deshalb herrschen, weil gegen allfällige Vorenthaltung von Gewinnen oder im Betrugsfall rechtliche Schritte kaum möglich oder gar erfolgreich sein werden (Offenlegung der eigenen strafbaren Handlung). Die staatlich kontrollierten österreichischen Glücksspiele haben hingegen einen Sicherheitsvorsprung! Auch auf dem Daten-Highway."

Dazu passt auch folgender Artikel in der österreichischen Tageszeitung "Kurier" vom 30.6.2004:

<<"Viele Konsumenten haben in den letzten Wochen einen persönlich adressierten Brief ohne Absender erhalten, in dem steuerfreies Bargeld aus dem Internet-Casino versprochen wird", sagt Arbeiterkammer (AK) Expertin Ulrike Ginner. Nur: "Es ist verboten, bei ausländischen Glücksspielen mitzutun, wenn vom Inland aus Einsätze getätigt werden. Daher: Finger weg - es drohen Strafen bis zu 7.500 Euro", warnt Ginner. Die AK hat bereits das Finanzministerium zur Prüfung aufgefordert.

Attraktive Lockmittel

Das Schreiben, das in den letzten Wochen in den Briefkästen vieler Konsumenten landete, verspricht steuerfreies Bargeld aus einem Internetcasino. "Unter der Adresse www.CC kann Gratis-Casino-Software heruntergeladen werden, mit der Spiele ohne Geldeinsatz abgewickelt werden können", weiß Ginner. Es kann aber auch gleichzeitig ein CC-Konto eröffnet werden. Dazu gibt es 25 Euro als Begrüßungsgeschenk zusammen mit der ersten Einzahlung. Bei Spielen wie Roulette, Black Jack, Poker und Baccara kann viel steuerfreies Bargeld gewonnen werden.

Der CC ist gemäß Angaben der Betreiber durch die Regierung von Curaçao auf den niederländischen Antillen staatlich lizenziert, der Server ist ebenfalls dort registriert. Weitere Recherchen der AK ergaben, dass auch in Deutschland Ansprechpersonen zu finden sind.

Strafbare Handlung

"In Österreich besteht nach wie vor ein gesetzliches Glücksspielmonopol", sagt Ginner. Glücksspiele dürfen nur von konzessionierten Unternehmen durchgeführt werden, wobei sie ihren Sitz im Inland haben müssen. Und auch die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen ist verboten, wenn die erforderlichen Spieleinsätze vom Inland aus geleistet werden. Seit Ende 2003 ist auch die Bewerbung von ausländischen Glücksspielen strafbar. Das bedeutet, dass in Medien nicht für ausländische Gewinnspiele geworben werden darf, deshalb ist der CC offensichtlich auf das Direktmailing ausgewichen. Die AK hat bereits das Finanzministerium über den CC informiert und ersucht, die Angelegenheit zu überprüfen und allenfalls ein Strafverfahren einzuleiten.>>

Man kann diese Spielbeschränkung bedauern. (Auch ich bedaure sie.) Aber so ist nun mal die klare österreichische Rechtslage.

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@ Columbus

gut, daß Du ausdrücklich darauf hingewiesen hast, daß es bei diesen Bestimmungen um Österreich und nicht um Deutschland oder die Schweiz geht.

Als Außenstehender, der nicht in Österreich lebt, glaube ich allerdings, daß sich derartige Gesetze nicht gegenüber dem stärkeren EU-Recht werden halten können. Aber das soll nicht meine Sorge sein.

Trotzdem mein Beileid in die ansonsten schöne Alpenrepublik. :lol:

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Als Außenstehender, der nicht in Österreich lebt, glaube ich allerdings, daß sich derartige Gesetze nicht gegenüber dem stärkeren EU-Recht werden halten können.

Die EU scheint in Zusammenhang mit dem Glücksspiel - zumindest derzeit - keine Regelungsbefugnis zu haben. Ich zitiere wieder von der Internetseite des österreichischen Finanzministeriums:

"...Ein gänzliches Verbot der Glücksspiele wäre nicht sinnvoll und hätte negative Konsequenzen, wie z.B. ein Abdrängen in die Illegalität, eine unkontrollierte Gewinnauszahlung oder eine mögliche Druckausübung der Veranstalter auf die Spielteilnehmer.

Ähnliche negative Folgen hätte die Durchführung von Glücksspielen unter Wettbewerbsbedingungen. Die Europäische Union hat daher zu Recht die Regelung dieses Wirtschaftsbereiches den Mitgliedstaaten überlassen."

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