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Steuern auf Pokergewinne? FA prüft


hermann

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Moin erstmal

Normalerweise habe ich mit Poker nicht viel am Hut.

Aber zufällig, heute bei Westpol (WDR),

ein Bericht über einen Pokerspieler "der schnelle Eddi".

Der soll jetzt tatsächlich Steuern zahlen. Mit fadenscheinigen Argumenten des Finanzamtes.

Hier der Link zur Sendung von vorhin. (Hoffe der Link funktioniert)

http://www.wdr.de/me.../14/westpol.xml

Gruß

hermann

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es handelt sich um den deutschen spieler eddy scharf. gerichtstermin ist zum 31.okt angesetzt. der erste artikel ist besonders interessant, weil eddy, weiter unten in den kommentaren einige interessante fragen beantwortet.

http://www.hochgepok...-musterprozess/

http://www.hochgepok...-alleine-durch/

http://www.hochgepok...r-sein-gesicht/

http://www.hochgepok...ge-fragen-nach/

http://www.hochgepok...-uber-den-fall/

http://www.hochgepok...i-im-interview/

bearbeitet von miboman
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Moin erstmal

Danke miboman für die zusätzlichen Links.

Es wird interessant werden, wie das FA die Gewinne kontrollieren will.

Noch kompliezierter wird es werden, wenn gleichermaßen die Verluste gegengerechnet werden.

Auch zum anderweitigen Einkommen.

Wie soll denn ein Vielspieler seine Verluste nachweisen?

Und wenn es nun ein Geschicklichkeitsspielist, was passiert dann mit Sachse un co.

Kesselgucker spielen mit Geschicklichkeit.

Oha Sachse, dass bedeutet Nachzahlung. :wow:

Aber nur, wenn ein Karrieresüchtiger Sesselfurzer beim FA hier mitliest und auf dumme Gedanken kommt. :bigsmile:

Gruß

hermann

bearbeitet von hermann
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Nein!

Für meine paar Quiekser der letzten 5 Jahre ist nichts zu zahlen und der Rest ist verjährt.

Die schnüffeln überall rum und du hast schon so viel erzählt, das langt für eine Nachveranlagung. Wenn du denen dann nicht klipp und klar erklären kannst, wo das Geld alles herkommt, sind plötzlich deine Konten gesperrt und du siehst ganz alt aus. Deshalb sei vorsichtig, was du hier alles erzählst kann gegen dich verwendet werden. :patsch:

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Natürlich schnüffeln die überall rum, nur Erzählungen reichen für eine Nachzahlung nicht aus. Da benötigen die Fakten, und diese Fakten müssen sich sich schon selbst besorgen. Wo sollen die Fakten aber herkommen, das Spiel ist gelaufen, die Auszahlung auch. Und zu einer Kontensperrung gehören immer zwei. Also so dramatisch muss man das alles nicht sehen.

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Die schnüffeln überall rum und du hast schon so viel erzählt, das langt für eine Nachveranlagung. Wenn du denen dann nicht klipp und klar erklären kannst, wo das Geld alles herkommt, sind plötzlich deine Konten gesperrt und du siehst ganz alt aus. Deshalb sei vorsichtig, was du hier alles erzählst kann gegen dich verwendet werden. :patsch:

Schnick schnack, seine früheren Gewinne unterliegen der Festsetzungsverjährung (maximal denkbarer Zeitraum 10 Jahre).

Ansonsten kann man nur jedem raten, hinsichtlich aktuellerer Gewinne keine öffentlich zugänglichen Zahlen selbst zu veröffentlichen, z.B. hier im Forum.

Die Feststellungslast für Schätzungen liegt beim Finanzamt.

Der deutsche Pokerspieler, um den es in diesem Thread geht, war so unvorsichtig, selbst zu viel geplaudert zu haben und damit dem Finanzamt die Schätzungsgrundlagen selbst geliefert zu haben.

Ein Sonderproblem ist die Teilnahme an öffentlichen Turnieren; an solche Ergebnisse kommt das Finanzamt leichter heran.

Dabei immer schön die Unterscheidung zwischen Poker und Roulette im Auge behalten, beide Spiele unterliegen unterschiedlichen juristischen Beurteilungen.

Bisher stellt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes seit langer Zeit darauf ab, dass Roulette uneingeschränkt als Glücksspiel zu beurteilen sei, jedenfalls hinsichtlich der möglichen steuerlichen Auswirkungen, die den Spieler betreffen können.

In den ergangenen Entscheidungen wurde vom Bundesfinanzhof mehrfach betont, dass dies z.B. nicht für Poker gelte. Hier könnten individuelle professionelle Erfahrung und daraus resultierende Spielgeschicklichkeit dazu führen, dass Einzelne die Ebene des Glücksspiels verlassen und es als Geschicklichkeitsspiel betreiben können. In diesen Fällen besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Steuerpflicht eintritt.

Starwind

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Schnick schnack, seine früheren Gewinne unterliegen der Festsetzungsverjährung (maximal denkbarer Zeitraum 10 Jahre).

Ansonsten kann man nur jedem raten, hinsichtlich aktuellerer Gewinne keine öffentlich zugänglichen Zahlen selbst zu veröffentlichen, z.B. hier im Forum.

Die Feststellungslast für Schätzungen liegt beim Finanzamt.

Der deutsche Pokerspieler, um den es in diesem Thread geht, war so unvorsichtig, selbst zu viel geplaudert zu haben und damit dem Finanzamt die Schätzungsgrundlagen selbst geliefert zu haben.

eddy scharf ist in der szene eine bekannte persönlichkeit und alle ergebnisse können in verschiedensten datenbanken eingesehen werden. das gilt insbesondere für offlineturniere aber auch bei den onlineanbietern wird so gut wie jede hand getrackt.

Ein Sonderproblem ist die Teilnahme an öffentlichen Turnieren; an solche Ergebnisse kommt das Finanzamt leichter heran.

siehe oben.

Dabei immer schön die Unterscheidung zwischen Poker und Roulette im Auge behalten, beide Spiele unterliegen unterschiedlichen juristischen Beurteilungen.

da gibts juristisch nichts zu unterscheiden. auch poker gilt als glückspiel. die argumentation der finanzämter weicht nur in einzelfällen ab, mit der begründung das es eben bei regelmässigen einnahmen kein glückspiel mehr sei.

Bisher stellt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes seit langer Zeit darauf ab, dass Roulette uneingeschränkt als Glücksspiel zu beurteilen sei, jedenfalls hinsichtlich der möglichen steuerlichen Auswirkungen, die den Spieler betreffen können.

In den ergangenen Entscheidungen wurde vom Bundesfinanzhof mehrfach betont, dass dies z.B. nicht für Poker gelte. Hier könnten individuelle professionelle Erfahrung und daraus resultierende Spielgeschicklichkeit dazu führen, dass Einzelne die Ebene des Glücksspiels verlassen und es als Geschicklichkeitsspiel betreiben können. In diesen Fällen besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Steuerpflicht eintritt.

Starwind

bearbeitet von miboman
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Sorry, da muss ich den Besserwisser raushängen lassen.

"miboman:

da gibts juristisch nichts zu unterscheiden. auch poker gilt als glückspiel. die argumentation der finanzämter weicht nur in einzelfällen ab, mit der begründung das es eben bei regelmässigen einnahmen kein glückspiel mehr sei."

Da der Bundesfinanzhof selbst (und nur dieser ist zur Rechtsfortbildung auch der bereits bestehenden Gesetze berufen) diese Unterscheidung vornimmt gibt es da sehr wohl etwas zu unterscheiden, auf Deine oder meine Meinung kommt es nicht an.

Poker gilt danach eben nicht in allen Fällen als Glücksspiel. Kann man alles nachlesen, aber ich will hier nicht langweilen.

Auch die Bemerkung "die Argumentation der Finanzämter weicht nur in Einzelfällen ab" stimmt so nicht.

Finanzämter sind weisungsgebundene Behörden.

Die Richtlinien werden in der Kette Gesetz/Verordnung/Bundesministerium der Finanzen/oberste Landefinanzsbehörden/Finanzämter von oben nach unten durchgesetzt mit nur geringen Spielräumen der Finanzämter.

Die hierzu die Finanzämter bindenden Weisungen orientieren sich immer an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, hier des Bundesfinanzhofes.

Alles andere wäre auch unsinnig, da ein Kläger bei abweichender Handhabung seinen Fall nur zum BFH treiben müsste, um dort genau wieder das zu erreichen, was der BFH bereits entschieden hat. Und der Themenkreis Roulette bzw. Poker hat eine jahrzehntelange unveränderte Grundlage in der Rechtsprechung dieses höchsten deutschen Gerichtes (in diesem Rechtszweig).

Der Aspekt der "regelmäßigen Einnahmen" spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Vielleicht nur noch zur Vervollständigung, wenn jetzt ein ganz Kluger auf die Idee kommen sollte, na dann kann ich ja auch meine Verluste absetzen. Pustekuchen. Dazu gelten die ebenfalls rechtlich geklärten Grundsätze zum Thema "Liebhaberei".

Starwind

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jaaaa Starwind.....

1. weg. (-in Fam. erlebt-) :=

Physio-Paxis mit Hipotherapie (mit Isländern) Kosten für Pferde nicht Steuerminderfähig, sondern ,,Liebhaberei"

2. CasinoSylt...Strolchiii erglöckt DM 12 K. bei BJ....im Blick v. Finanzer

3. " " " " DM 27 K. bei Roulette " " "..........innerhalb 3- Std.

Kommentar des F...das Amt interessiert's nicht....passe nur auf's Kohle auf...nicht Gewinner+Verlierer

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Der Aspekt der "regelmäßigen Einnahmen" spielt dabei überhaupt keine Rolle

der aspekt der regelmässigen einnahmen spielt sehr wohl eine rolle. auch nachzulesen im interview des anwalts meines obersten posts.. und der befasst sich nunmal mit der sache, ist sogar experte auf dem gebiet. das finanzamt behauptet hier ganz klar, schaf sei ein profi. dies versucht er nun mit allen mitteln zu widerlegen. als hobbyspieler gehen die gewinne am fiskus vorbei, beim poker genauso wie beim roulette

Vielleicht nur noch zur Vervollständigung, wenn jetzt ein ganz Kluger auf die Idee kommen sollte, na dann kann ich ja auch meine Verluste absetzen. Pustekuchen. Dazu gelten die ebenfalls rechtlich geklärten Grundsätze zum Thema "Liebhaberei".

das sind wohl fast alle, die ganz klug sind und auf diese idee kommen

bearbeitet von miboman
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ich sehe zum thema roulette überhaupt keine probleme. poker kann man z.t. wie erwähnt, nachvollziehen. wie soll das beim roulette gehen?

auf was will man den mann schätzen und und und....

wer will sich dem stellen und behaupten, dass jemand davon lebt, bzw. dies als berufszweig sieht? sachse jetzt mal ausgenommen, da das geklärt war.

den beamten möchte ich sehen.

sp........!

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der aspekt der regelmässigen einnahmen spielt sehr wohl eine rolle. auch nachzulesen im interview des anwalts meines obersten posts.. und der befasst sich nunmal mit der sache, ist sogar experte auf dem gebiet. das finanzamt behauptet hier ganz klar, schaf sei ein profi. dies versucht er nun mit allen mitteln zu widerlegen. als hobbyspieler gehen die gewinne am fiskus vorbei, beim poker genauso wie beim roulette

Begriffe wie

"regelmäßige Einnahmen" (was ist denn, wenn die Ausgaben die regelmäßigen Einnahmen übersteigen ?)

"Profi" (wie sieht es denn beim erfolglosen Profi aus ?) oder

"Hobbyspieler" (wie sieht es denn beim Hobbymenschen aus, der neben seinem Beruf Millionengewinne beim Poker einfährt ?)

.

sind steuerrechtlich irrelevant, also Humbug.

Das zutreffende Stichwort dazu heisst Gewinnerzielungsabsicht. Diese wiederum wird nicht danach beurteilt, wie es der pure Wortsinn nahe zu legen scheint, was der einzelne subjektiv beabsichtigt, sondern dieser Begriff wird an Hand objektiver Kriterien und Nachweismittel beurteilt.

Aber es mag hier jeder laienhaft plaudern, wie er es halt versteht; wenn jedenfalls der Fall "Miboman ./. die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung" zur Entscheidung anstehen wird, ist das abzusehende Ergebnis völlig eindeutig: Miboman verliert. :tongue:

Starwind

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Hallo Psi,

sehr schöne (und jedenfalls für mich) interessante Zusammenstellung.

Hat aber alles nichts mit der Grundfrage dieses Threads -Steuern auf Pokergewinne ?- zu tun.

Bei den dort erörterten Fragen zur Abgrenzung Glücksspiel ./. Geschicklichkeitsspiel geht es um andere Rechtsaspekte, nämlich der strafbaren unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen nach § 284 StGB, wer Konzessionen beantragen kann und welche Voraussetzungen und Auflagen er als Betreiber erfüllen muss, sowie Ausführungsvorschriften für den Spielbetrieb (§ 3 GewO, Glücksspielstaatsvertrag u.ä.).

Starwind

bearbeitet von starwind
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ja starwind, ist in ordnung, das finanzamt hat recht und gut is. das finanzamt hält sich auch an höchstrichterliche anordung vom finanzgerichtshof, welcher widerum teil vom staat ist. nein der staat handelt nicht paradox, wir handeln paradox bzw. all die leute die genau das sagen was der staat selber sagt- das poker ein glückspiel ist.

aber ist schon klar, das ist natürlich höchstrichterliche rechtsprechung und alle ausser du sind leien ;)

bearbeitet von miboman
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ja starwind, ist in ordnung, das finanzamt hat recht und gut is. das finanzamt hält sich auch an höchstrichterliche anordung vom finanzgerichtshof, welcher widerum teil vom staat ist. nein der staat handelt nicht paradox, wir handeln paradox bzw. all die leute die genau das sagen was der staat selber sagt- das poker ein glückspiel ist.

aber ist schon klar, das ist natürlich höchstrichterliche rechtsprechung und alle ausser du sind leien ;)

Sorry mibo, aber das ist wirres Durcheinander.

1. Ich habe niemals geschrieben (oder gemeint), dass das FA immer recht hat.

Aber wenn das FA Fehler macht (rechtswidrig handelt), dann gibt es als Rechtsschutz für die Steuerpflichtigen dahinter die Finanzgerichte und darüber wieder den Bundesfinanzhof, wo Fehler in aller Regel (Ausnahmen gibt es überall, nobody is perfect) korrigiert werden können.

2. Nach unserer Verfassung haben wir unabhängige Gerichte. Deine Verquickung von Staat(sinteressen) und Gerichtsbarkeit existiert ganz besonders bei der Finanzgerichtsbarkeit nicht. Bitte nicht alles über einen Kamm scheren.

3. Poker in der heutigen Fassung ist kein Glücksspiel, sondern primär ein Geschicklichkeitsspiel. Habe ich je was anderes geschrieben ? Was soll das mit der abwegigen "Paradoxie", die nur Du ins Spiel bringst und kein anderer.

4. Nicht alle außer mir sind Laien, aber durchaus die meisten. Die Unterscheidung ist am Inhalt der Posts festzumachen.

Was nun auch keineswegs bedeutet, dass Laien sich hier nicht äußern sollten. Solche arrogante Haltung vertrete ich nicht.

Nur wenn jemand völlig daneben liegt, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, wie die tatsächlich bestehende Rechtslage aussieht. Ob das dann vom Ergebnis gefällt oder nicht, ist eine ganz andere Frage.

Aber für die Nichtakzeptanz des bestehenden Rechts haben wir doch in "Michael Koolhaas" ein warnendes Beispiel.

Starwind :hehe:

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zu 1) stimme ich zu. allerdings hast du behauptet das der höchste finanzgerichtshof poker anders bewertet als roulette. wenn dem so sein sollte, dann stimmt etwas in dieser (eurer?) region ganz gewaltig nicht. im übrigen ist mir erst letztens aus zuverlässiger quelle zugetragen worden, das die urteile von finazgerichten mit anderen gerichten (kenn mich da nicht genau aus)- kollidieren. und darum geht es im fall scharf. das höhere ganze zu betrachten und die auffassung des finanazamtes zu widerlegen.

zu 2) meine verquickung von staatsinteressen und gerichtsbarkeit hat einen grund. das finanzgerichte nämlich anders urteilen als andere gerichte.

zu3 ) poker ist nach dem gesetzgeber ein glückspiel. was meinst du warum onlinepoker verboten ist? deine finanzgerichte sehen das vielleicht anders. das nützt aber nichts, der gesetzgeber spricht hier eine eindeutige sprache. man kann hier nicht andauernt mit zweierlei maß messen, das ist auch genau der grund warum eddy scharf sich jetzt mit solch einen schwachsinn auseinandersetzen muss.

und das parodoxe hab nicht ich hier reingebracht sondern das finanzamt köln-mitte, weil sich der staat nämlich komplett widerspüchlich verhält.

zu 4) das ist schön das du dich damit auskennst. darauf kommt es aber nicht unbedingt an weil ich zum grössten teil meine meinung von jemanden habe, der sich ebenfalls auskennt. ausserdem kann ich lesen. wenn der staranwalt schreibt: " Relevant ist da etwa die Frage, ob man damit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Die Höhe der Gewinne spielt jedenfalls in Nordrhein Westfalen gar keine Rolle." dann ist das inhaltlich, troz meiner leienhaften bildung mit sicherheit richtig.

bearbeitet von miboman
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Ich schreib mal rot in Deinen Text rein.

zu 1) stimme ich zu. allerdings hast du behauptet das der höchste finanzgerichtshof poker anders bewertet als roulette. wenn dem so sein sollte, dann stimmt etwas in dieser (eurer?) region ganz gewaltig nicht.

Ist doch nur die Unterscheidung Roulette (Glücksspiel), Poker (möglicher weise Geschicklichkeitsspiel, hängt auch von der speziellen Poker-Art ab).

Sagt doch nur bedingt etwas über die Steuerpflicht aus.

Glücksspiele in jedem Fall steuerfrei.

Bei Geschicklichkeitsspiel kommt es auf Gewinnerzielungsabsicht plus Überschuss an.

im übrigen ist mir erst letztens aus zuverlässiger quelle zugetragen worden, das die urteile von finazgerichten mit anderen gerichten (kenn mich da nicht genau aus)- kollidieren.

Das ist nichts Besonderes, sog. lex speciali gehen anderen Regelungen (auch in anderen Rechtsgebieten) vor.

Aus gutem Grund gibt es zu den einzelnen Rechtsgebieten auch durchaus unterschiedliche Gerichtsordnungen.

Wenn es zu einem Widerspruch der Rechtsprechung z.B. im Steuerrecht und im Zivilrecht käme, ohne dass eine (begründete) Spezialnorm mit Vorrang existiert, so kann der Gemeinsame Senat der höchsten Gerichte der Bundesrepublik Deutschland angerufen werden, der dann die Aufgabe hat, für eine Vereinheitlichung zu sorgen.

und darum geht es im fall scharf. das höhere ganze zu betrachten und die auffassung des finanazamtes zu widerlegen.

Es gibt kein "höheres Ganzes". Hängt alles im wesentlichen an den Aspekten Geschicklichkeitsspiel, Gewinnerzielungsabsicht, Überschuss.

Um eine vertretbare Ergebnisprognose vornehmen zu können, müsste man die gesamte Akte kennen. Abwegig ist das, was das Finanzamt da treibt, aber nicht, jedenfalls kein Exotenverhalten. Mit der Bewertung der Äußerungen seines Anwalts ist zumindest Vorsicht geboten. Er ist Bevollmächtigter des Beteiligten und stellt alles aus günstigster Sicht für seinen Mandanten dar, dafür lässt er sich bezahlen.

zu 2) meine verquickung von staatsinteressen und gerichtsbarkeit hat einen grund. das finanzgerichte nämlich anders urteilen als andere gerichte.

Das scheint nur so, weil häufig Unvergleichbares einfach als Beispiel herangezogen wird. In den allermeisten Fällen stehen z.B. Zivilrecht und Steuerrecht einfach nebeneinander ohne Berührungspunkte. Da werden wunschorientiert häufig Vergleiche zu ziehen gesucht für Unvergleichbares.

zu3 ) poker ist nach dem gesetzgeber ein glückspiel. was meinst du warum onlinepoker verboten ist?

Das ist das andere Thema, zu dem Psi auf seine Beiträge verwiesen hat.

Hier gibt es aber in der Tat eine Verquickung über die Definition des "Geschicklichkeitsspiels", den Bund und Länder im Rahmen der Frage, wer Lizenzen bekommen kann wohl anders beurteilen, weil sie das Geld im eigenen Würgegriff behalten möchten.

Das betrifft aber die Betreiber und nicht die Frage der Einkommensteuerpflicht der Spieler.

Für die Steuer sind die Finanzgerichte zuständig, die werden sich dadurch nicht beirren lassen.

Eine für Hern Scharf interessante Frage dürfte sein, ob man für die Definition auf den Durchschnitt der Spieler abstellt oder auf den Einzelspieler Scharf. Für ersteres spricht m.E. mehr, das könnte sich für ihn günstig auswirken unter der Voraussetzung, dass ein befasstes Gericht auch ihn dann als "Glücksspieler" bewertet. Da liegt aber zumindest ein sattes Risiko für ihn drin.

deine finanzgerichte sehen das vielleicht anders. das nützt aber nichts, der gesetzgeber spricht hier eine eindeutige sprache. man kann hier nicht andauernt mit zweierlei maß messen, das ist auch genau der grund warum eddy scharf sich jetzt mit solch einen schwachsinn auseinandersetzen muss. und das parodoxe hab nicht ich hier reingebracht sondern das finanzamt köln-mitte, weil sich der staat nämlich komplett widerspüchlich verhält.

Siehe oben, politische Entscheidungen im Glücksspielvertrag werden die Gerichte bei der puren Anwendung des Einkommensteuerrechtes wenig beeindrucken, die Gesetze und der Glücksspielvertrag regeln ohne Vorrangstellung hier Unterschiedliches.

zu 4) das ist schön das du dich damit auskennst. darauf kommt es aber nicht unbedingt an weil ich zum grössten teil meine meinung von jemanden habe, der sich ebenfalls auskennt. ausserdem kann ich lesen. wenn der staranwalt schreibt: " Relevant ist da etwa die Frage, ob man damit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Die Höhe der Gewinne spielt jedenfalls in Nordrhein Westfalen gar keine Rolle." dann ist das inhaltlich, troz meiner leienhaften bildung mit sicherheit richtig.

Das beurteile ich in der Tat anders. Die Lebensunterhaltsbestreitung ist nur ein Teilbestandteil des rechtlich zu Beurteilenden, s.o.

Außerdem habe ich Dir auch nicht pauschal eine "laienhafte Bildung" unterstellt, sondern lediglich ausgeführt, dass ich deine rechtliche Argumentation zu diesem Fall nicht teile.

Starwind

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@kesselman. Zur Kontensperrung gehören immer 2, träume weiter.

@starwind. Ich rede nicht von seinen Gewinnen, schon gar nicht von den Verjährten, sondern von dem was er gewann und das soll ja nicht wenig gewesen sein. Wenn er jetzt unter 400 Euro Rente bekommt, aber schon fast das 4fache an festen Kosten hat und das hier auch noch groß ausposaunt, werden die hellhörig und unterstellen ihm, dass er sein Geld irgendwo angelegt haben kann, ihnen aber nichts davon angegeben hat.

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@kesselman. Zur Kontensperrung gehören immer 2, träume weiter.

@starwind. Ich rede nicht von seinen Gewinnen, schon gar nicht von den Verjährten, sondern von dem was er gewann und das soll ja nicht wenig gewesen sein. Wenn er jetzt unter 400 Euro Rente bekommt, aber schon fast das 4fache an festen Kosten hat und das hier auch noch groß ausposaunt, werden die hellhörig und unterstellen ihm, dass er sein Geld irgendwo angelegt haben kann, ihnen aber nichts davon angegeben hat.

Das hat grundsätzlich mehrere allgemeineTeilaspekte (individuell ggf. mögliche Gestaltungen geben noch viel mehr Möglichkeiten her):

- Kapitalerträgnisse auf Anlagen

Da gehe ich mal davon aus, dass er sie (so er welche erzielt hat) in seinen Steuererklärungen natürlich versteuert haben wird.

- als Teilaspekt davon Zinserträgnisse

vor Einführung der Abgeltungssteuer wird er auch diese ggf. erklärt und versteuert haben

nach Einführung der Abgeltungssteuer sind sie oberhalb des zulässigen Freistellungsauftrages (wenn in Anspruch genommen) ohnehin gleich von der Bank einbehalten und abgeführt worden.

Daher würde dem FA ein "hellhörig werden" nichts nutzen. Für das Weitere, was über Hinzuschätzungen laufen würde, hätte das FA die uneingeschränkte Feststellungslast (=Beweislast).

So etwas läuft über generelle Kontoabfragen. Da gehe ich bei ihm davon aus, dass alles korrekt gehandhabt wurde.

Der Vermögenstamm resultiert höchst wahrscheinlich ohnehin aus so lange zurück liegenden Zeiten, dass dessen Erwerb aus Verjährungsgründen keine Rolle mehr spielen kann.

Der Umstand, mehr auszugeben als die Rente hergibt ist recht normal, man darf ja seinen Vermögensstamm langsam aufzehren.

Wie zuvor gesagt, da geht es nur um die Kapitalerträgnisse, die man natürlich ordnungsgemäß versteuern muss, wenn man Ärger vermeiden will.

Starwind

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ich sehe zum thema roulette überhaupt keine probleme. poker kann man z.t. wie erwähnt, nachvollziehen. wie soll das beim roulette gehen?

auf was will man den mann schätzen und und und....

wer will sich dem stellen und behaupten, dass jemand davon lebt, bzw. dies als berufszweig sieht? sachse jetzt mal ausgenommen, da das geklärt war.

den beamten möchte ich sehen.

sp........!

beim roulette geht das nicht es sei denn sie würden schätzen. niemand kommt auf die idee solche gewinne festzuhalten, speichern und auszuwerten. es gibt einfach keinen grund das zu tun

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beim roulette geht das nicht es sei denn sie würden schätzen. niemand kommt auf die idee solche gewinne festzuhalten, speichern und auszuwerten. es gibt einfach keinen grund das zu tun

das sehe ich genauso. die meute ist einfach zu klein. das wäre absurd. wenn jeder ein wenig seinen mund hält, wäre es beim pokern auch nur wunschdenken, leuten dafür steuern abzukassieren. aber junge leute neigen halt dazu, sich damit zu brüsten. ich halte es für einen fehler. allein der neidgesellschaft wegen.

sp.........!

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(...)Mit der Bewertung der Äußerungen seines Anwalts ist zumindest Vorsicht geboten. Er ist Bevollmächtigter des Beteiligten und stellt alles aus günstigster Sicht für seinen Mandanten dar, dafür lässt er sich bezahlen.(...)

An der Stelle muss ich widersprechen. Der Anwalt muss seinen Mandanten umfassend beraten und ihn insbesondere über die Erfolgsaussichten und Risiken aufklären. Dass er gegenüber Dritten den Anspruch seines Mandanten so gut und überzeugend wie möglich zu vertreten, ist klar. Dafür wird er in der Tat bezahlt, nicht aber dafür, seinen Mandanten in einen völlig aussichtslosen Prozess zu quatschen. Tut er es doch und es geht schief, darf er seine Berufshaftpflichtversicherung anrufen.

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