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  1. Derzeit wird von den Bundesländer der Glücksspielvertrag durch die Landtage abgesegnet. Am Beispiel Hessen (https://hessischer-landtag.de/termine/64-plenarsitzung-0 siehe TOP 10 Drucksache 20/3989) habe ich mal aus den 221 Seiten die wichtigen Punkte für den Roulette-Live-Kessel-Spieler rausgesucht: Drei Konzession (Bad Homburg, Wiesbaden und Kassel) lassen maximal drei Erlaubnisse zu, allgemein: Konzession eine bis maximal Spielbankenkonzessionsanzahl je Bundesland, Länder können auf andere Länder für ein gemeinsames Veranstaltungsangebot zurückgreifen (kleines Bundesland wie Saarland verwendet z. B. Stream aus Bad Homburg....) Spielteilnahme nur in Hessen möglich. Unklar, ob auch Hotel etc. geht. Wahrscheinlich nicht, da nach "Wohnort" abgefragt wird. Spielformübergreifende, bundesweite Limitdatei, Limit ist eine maximale Einzahlung von 1000 Euro pro Monat; es gibt wohl eine Erhöhungsmöglichkeit (Ausgestaltung bleibt abzuwarten) Kein Parallelspiel möglich, Wechsel mit 5 Minuten Wartefrist Registierungsdatencheck dauert bis 72 h, bis dahin nur 100 Euro einzahlbar und keine Auszahlung möglich! Gewinnauszahlungen unverzüglich Ein- und Auszahlung über anonyme Zahlungsmittel sind im Fernbetrieb nicht zulässig Satzhöhe Min./Max. können die Spielbanken selbst festlegen. Früherkennung von Spielsucht durch automatisiertes System basierend auf wissenschaftlichen Algorithmen. Staatsvertrag unbefristet, erste Kündigung zum 31.12.2028 möglich, danach jährlich. Staatsvertrag wird gegenstandlos, wenn nicht mindestens 13 Länder bis 30.04.21 die Ratifizierungsurkunde eingereicht haben. Es wird also spannend was uns ab 1.7.21 geboten wird. Ergänzung: Poker-Tische werden zugewiesen! Maximal 4 Tische spielbar. Slots natürlich nur virtuell, kein Abfilmen von Live-Geräten. Weitere Tischspiele mit "Bankhalter" wie Blackjack, Poker, Punto Banco, usw. möglich.
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