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Der deutsche Staatsvertrag


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Der deutsche Staatsvertrag

Nun ist es amtlich:

Am 13. Dezember wurde das Abkommen der fünfzehn deutschen Bundesländer auf der Ministerpräsidentenkonferenz besiegelt, nachdem eine Novellierung des deutschen Glücksspielgesetzes unabdingbar geworden ist nach Fällung des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs im Frühjahr 2006 (paroli.de berichtete),

o dass die Verfahrensweise der Länder, ein staatliches Glücksspielmonopol zu praktizieren, verfassungswidrig sei.

o dass der Staat nicht ausreichend gegen die Spielsucht vorgehe.

Da kaum eine gesetzliche Entwicklung die Spielerschaft so sehr berührt, wie die gegenwärtige Disskussion um das deutsche Glückspielmonopol, soll die folgende, von der paroli.de-Redaktion eröffnete Beitragsserie zukünftig eine laufende und -im Gegensatz zu den vergangenen Monaten- übersichtliche Reihe von fachlichen Beiträgen zum brisanten Thema liefern.

Der deutsche Staatsvertrag

paroli.de-Sachbeitragsreihe

über das Recht der Vermittlung der Teilnahme am Glücksspiel

und dessen gewerblichen Betreibens

1.

Die Historik des Glücksspiels in Deutschland

Einführungsbeitrag in Vorbereitung

2.

Die Entwicklung des Glücksspielangebots nach dem Weltkrieg

Beitrag in Vorbereitung

3.

Die Kontroverse zwischen EU und Deutschland

Beitrag in Vorbereitung

4.

Das Karlsruher Urteil

Das Urteil des Bundesgerichtshofs -in Arbeit-

5.

http:... Das Berliner Abkommen

Drastische Verschärfung des Glücksspielmonopols

Die Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Dezember 2006

NACHTFALKEüberBERLIN

Redaktionsleitung Roulette

:dance:

Geschlossene Sachbeitragsreihe.

Diskussion findet im Rahmen des zugehörigen Themas http:...Die Liberalisierung der Spielbankgesetze statt.

bearbeitet von Nachtfalke
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5.

Das Berliner Abkommen

Drastische Verschärfung des Glücksspielmonopols

Mit der Neuregelung eines Markts, der jährlich Milliarden an Euro abwirft, wird eine neue Ära der deutschen Monopolwirtschaft eingeläutet.

Im März dieses Jahrs stellten die Karlsruher Richter den Landesregierungen ein Ultimatum für die novellierte Ausgestaltung des Glücksspielmonopols oder die Öffnung des Glücksspielmarkts für private Anbieter. Dem an anderer Stelle bereits ausführlich im Forum vorgestellten Grundsatzurteil entsprechend sei der Staat durch die Länder nicht ausreichend vertreten, indem er nicht effizient genug gegen die Spielsucht vorgehe. Diesem Urteil zur Folge ist den Ländern aufgegeben, ihrer staatlichen Fürsorgepflicht nachzukommen und durch entsprechende gesetzliche Änderungen, die verfassungsrechtlich in Deutschland ausschliesslich der Kompetenz der Länder unterliegen, dem verfassungsrechtlichen Ursprungsgedanken näher zu kommen.

In der Ministerkonferenz haben die Präsidenten der 15 deutschen Bundesländer sich nun auf eine Endfassung eines Abkommens geeinigt, in dem elementare Regelungen fixiert wurden. Selbst Kenner der politischen Szene und Brancheninsider hatten mit einer derartig drastischen Verschärfung des Monopols nicht gerechnet.

Das Berliner Abkommen umfasst:

1.

Länderhoheit für die Veranstaltung aller Lotterien und Wetten.

2.

Staatliches Monopol für die Ausrichtung des Glücksspiels in Spielbanken.

3.

Vollständige Einschränkung der Werbung, des Marketings, insbesondere des ProjectPlacements sowie anderer unsatzsteigernder Massnahmen für das Glücksspielgeschäft.

4.

Generelles Verbot von Internetwetten und digital offerierten Glücksspielen.

Der Staatsvertrag soll nunmehr bis zum 31. Dezember 2007 ratifiziert werden, um 2008 in Kraft zu treten. So wird den privaten Anbietern, die in Deutschland investiert haben, eine Übergangsfrist zur Abgabe ihrer Geschäfte eingeräumt.

Die allgemeine Ansicht unter Spielern, dass der Staat sich durch eine derartige Verschärfung des staatlichen Monopols erhebliche materielle Vorteile verschaffe, indem den Ländern der Großteil der finanziellen Mittel für ihre Förderungen zufliesse, wird indes von zahlreichen international anerkannten Gutachtern widerlegt. Diese Gutachten entkräften die Vorwürfe der den freien Wettbewerb überwachenden EU-Kommissare, Staatsregierungen hielten das Monopol nicht im Sinne der Suchtprävention, sondern zu ihrem Budgetvorteil aufrecht. Zu den aufwendigsten Studien gehört die Finanzanalyse des IFO-Instituts München, dass rechnerisch beweist, der Staat habe bei einer Marktöffnung allein im Wettgeschäft Mehreinnahmen von 1,5 bis 2 Milliarden Euro durch die möglichen, von der EU eingeräumten Besteuerungen der Branche zu erwarten gehabt, gegenüber den nunmehr verschärften Monopolbedingungen.

Indem die Länder sich Willens gezeigt haben, die Suchtprävention ernst zu nehmen und auf Mehreinnahmen in Milliardenhöhe zu verzichten, werden die EU-Kommissare mit ihren wettbewerbsrechtlichen Ermahnungen wenig entgegenzusetzen haben. Im Lotteriebereich wird das beschlossene Werbeverbot zu heftigen Einbußen der Einnahmen führen, die Reduzierung der Spielbankkonzessionen wird -insbesondere im Hinblick auf die Spielbankenszene der europäischen Nachbarstaaten- enorme Schmälerungen der bundesdeutschen Tischauflagen nach sich ziehen und ein Werbeverbot wird nach beschlossenem Verbot für Tabakwerbung und geplantem Verbot für Alkoholwerbung ganze Branchen wie das grafische Gewerbe und die Medienlandschaft betreffen. Die Ministerpräsidenten haben ihre Hausaufgaben gemacht; bei diesen sich selbst auferlegten Ausschüttungsminimierungen des Staats spiegelt sich die grundgesetzliche Konformität im Berliner Abkommen wider und Brüssel kann Berlin mit seinem Argumentekatalog wenig entgegensetzen - ähnlich schwer wie es die http://... EFTA in ihrem Verfahren hat.

In Brüssel nahm man die Entwicklung mit erstaunen auf.

Der Präsident des deutschen Verbands der Lottovermittler zeigte sich "erleichtert"; der Sportwettenvermittler bwin sah den Beschluss der Länder als "vernünftig" an, indem die Experten der Landesregierungen jetzt bis 2008 einen europaverträglichen deutschen Wettmarkt entwickeln können. Eine ablehnende Haltung war lediglich von den Fußballverbänden zu vernehmen.

Es scheint, als sei die erste Etappe im Tauziehen um das Glücksspielmonopol zu gunsten der Lamdesfürsten gelaufen; zumindest sind sie für einen langjährigen Schlagabtausch nunmehr verfassungsrechtlich, europarechtlich und wettbewerbsrechtlich bestens gewappnet!

NACHTFALKEüberBERLIN

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