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indiskret: „Big Brother Is Watching You !“


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Wir werden alle beschnüffelt.

Unsere Bundesregierung sollte ihren Namen ändern

und in stahlblauen Buchstaben „Big Brother" wg0015-2webxxs.jpg auf die nächsten Wahlplakate drucken;

das strahlt Geborgenheit aus.

Das fördert die Zufriedenheit der Bürger, vom Staat umsorgt zu sein.

„Schäuble Is Watching You!" ...sein Ministerium wird zur Trojanerzuchtfarm .

Auf jedem Marktplatz installieren sie jetzt Kameras.

Nicht genug damit, auch in den Innenräumen ist alles verkabelt.

Die DDR war schon schlimm!

Aber Kapitalismus und asiatische Billigware machen's möglich

... ...nicht nur an Verkehrsknotenpunkten und in Bankfilialen suchen die Installateure vergeblich nach einem Plätzchen an der Decke. Wo ist wohl die günstigste freie Stelle? ...um die letzte übrig gebliebene Überwachungskamera des 120iger-Pakets aus Hongkong noch irgendwie zwischen die bereits dort hängenden zu schrauben?

... ...nein, auch Verkaufsflächen sind allerorts voll gestopft mit den Dingern

und das schon so lange Zeit, dass wir uns gar nicht mehr darüber aufregen.

Das alles dient dem Schutz der Kunden, damit alles schön billig bleibt.

Weil sonst Diebe und Räuber die Regale leer klauen,

was sich unweigerlich auf die Preise der Waren niederschlagen würde.

Haben wir doch aus den Schlagzeilen der Zeitungen erfahren müssen

wie fürsorglich Lidl und Schlecker mit ihren Mitarbeitern umgehen.

Besonders die Kassiererinnen müssen überwacht werden.

Und ob die PIN der Kartenzahler richtig eingegeben wurde,

überwacht man gleich mit!

All dies erinnert an die Visionen eines George Orwell

Angefangen hat es mit den Geldinstituten. Und bei den Behörden.

Seit die Bahnsteige sauberer geputzt sind als mein Wohnzimmer,

waren die Kameras sogar in den zugigen Bahnhofshallen notwendig;

inzwischen gibt's dort oft kein Personal mehr – nur noch lästige Automaten

und die coole Stimme der Robotina aus den Lautsprechern

und überwachende Kameras, wie große Augen aus dem Orwell-Film „1984".

wg0015-2webs.jpg

Ein Ort, an dem wir uns schon sehr lange an die Kameras gewöhnt haben, sind die Spielsäle.

Auch hier dienen die zahlreichen Augen Gottes nur dem Schutz der Gäste.

:angry:

Da fragt sich, warum es dann so lange gedauert hat, bis man bei der Spielbank am Potsdamer Platz sich in Berlin endlich bequemte, die über den Tischen bereits Jahre zuvor montierten Geräte dann irgendwann auch einmal anzuschliessen. ... wenn der dortigen Spielbank am Schutz ihrer Kunden wirklich so viel gelegen war?

Nein – es mussten erst Streitigkeiten über die Jetons auf den Tableaus und tätliche Übergriffe von Gästen auf die Croupiers abgewartet werden, bis die zwischenzeitlich in ihrem Dummiedasein verstaubte Technik ihrer Funktion zugeführt wurde.

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Bei den Kameras

wg0015-2webxxs.jpg an den Tischen blieb es nicht.

.

Auch hier in den Hallen des Glücks sind die Decken und die Wandpanele voll gestopft mit den Dingern

wg0015-2webxxs.jpg !

Auch hierüber regen wir uns nicht auf.

Nur im Gegensatz zu den Discountern wird hier nix billiger.

:angry:

Die Bedingungen zu gewinnen sind die gleichen geblieben.

Und die gesetzte Zahl fällt auch nicht öfter im Kessel als vorher.

Seit der Umstellung auf den Euro sind die Mindesteinätze an den Tischen generell gestiegen.

Und der Kaffee kostet jetzt das gleiche in €, was er zuvor in DM gekostet hat.

.

.

.

Aber, nunja ... die Technik hat sicher viel Geld gekostet.

Irgendwie müssen die das ja wieder 'rein bekommen.

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Bereitwillig geben wir unsere Daten ins Netzwerk der Glücksspielgeier.

Nur gibt's auch hier einen Gegensatz zum Discounter um die Ecke:

Wer hier 'rein will, der muss entsprechend gekleidet sein.

Dass die Rezeptionisten im Foyer in Jackett und Fliege herumstehen, hat wohl einen Grund.

Zu schnell würden Assoziationen zu den Türstehern in den Discos wach,

würden sie in Jeans und Lederjacke da stehen.

Und auch hier empfangen uns gleich die Kameras

wg0015-2webxxs.jpg .

So als ob man uns sagen will:

Sie verlassen den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland!

Sie befinden sich nun im glücksspieltechnischen Sektor.

Es geht einem wie in der Disco – da darf auch nicht jeder 'rein.

Nur dürften die Schmiergelder hier etwas höher sein, damit der „Doorman" die Sperre auf seinem PC übersieht und die Eintrittskarte gedruckt wird.

„... ...Mit einem diskret gefalteten Fuffziger im Pass ist mit dem Einlass an der Sperre vorbei nix drin... ..." verriet mir mal ein Insider, der bundesweit gesperrt war, aber mir fiel bei meinen Aufenthalten in der Spielbank auf, dass er regelmäßig in Berlin spielte. Unter einem „Riesen" sei da keine Chance – und auch nur dann, wenn man die Leute, die Dienst haben, von früher her gut kenne.

... ...Das machen wir nur selten... ..." erläutert mir ein Rezeptionist. „... ...äußerst selten ...und es muss natürlich auch angemessen was 'rausspringen für uns. Immerhin kann's uns den Job kosten. Aber wenn man nicht viel mehr als Tausend im Monat verdient – mehr zahlen die Spielbanken nicht. Ohne Überstunden käme ich gar nicht zurecht."

Ich kenne den Mann nun seit fast 10 Jahren und da baut sich ein Vertrauensverhältnis auf.

So erhält man ab und zu Informationen... ...

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Auch die Kassen werden überwacht

wg0015-2webxxs.jpg .

Die Spielbanken rühmen sich in ihren PR-Beiträgen mit „ausgefeiltem Qualitätsmanagement", so wie wie die Spielbank Hamburg zum Jahreswechsel, die zudem die Zutrittskontrollen mit einem noch engmaschigeren Schutz vor problematischem Spielverhalten nunmehr sogar werbemäßig herausstellt.

Der Zug der Suchtprävention rollt auch hier an.

Und auch da, wo das „Geldliche" geregelt wird, sind die Kameras wg0015-2webxxs.jpg oft „rein zufällig" so angebracht,

dass der nur wenige Zentimeter hohe Sichtschutz am Eingabegerät,

der bei der PIN-Eingabe die Kartenzahler vor neugierigen Blicken schützen soll,

dabei im richtigen Winkel zur Kamera wg0015-2webxxs.jpg für die Kassenüberwachung steht.

Von einem Saalchef -den ich hierauf ansprach- erhielt ich mal die lapidare Gegenfrage als Antwort,

was die Bediensteten der Bank oben an den Sicherheitsmonitoren denn wohl davon haben könnten,

wenn sie die Eingabenummern wüssten;

die Gäste stecken die Karte doch sowieso wieder ein, wenn sie an die Spieltische gehen... ...

An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Anbieter gewerblichen Glücksspiels zu einer umfangreichen Datenspeicherung verpflichtet sind.

Diese sind beispielsweise in der Schweiz in der VBSG, der Verordnung über Glücksspiele und Spielbanken, gesetzlich verankert. Zur optischen Datenspeicherung, heisst es da, müsse die Spielbank ein Kameraüberwachungssystem betreiben, auf dass nur solche Personen Zugriff auf die Kameraaufzeichnungen haben, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die aufgezeichneten Daten seien 4 Wochen an einem gesicherten Ort zu speichern, zwecks Nachweises strafbarer Handlungen und regelwidrigen Spiels. Aber auch hier ist nicht gesetzlich begrenzt, wo die Berechtigung der Datenaufzeichnung aufhört oder ob die Verwendung dieser Daten auch anderen Zwecken dienlich sein kann. Es gelten lediglich die allgemeinen Datenschutzrichtlinien. Dass diese im Fall der Pflichtabgabe von Daten gegenüber Institutionen, die ein betriebswirtschaftliches Interesse am Datengeber haben, nicht ausreichend ist, soll dieser Report durchleuchten, zu dem drei Angestellte der Spielbanken im Großraum Berlin/Brandenburg Grundlagenmaterial geliefert haben.

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Die Spielbanken nehmen sich alle erdenklichen Rechte.

Alles geschieht zum Schutz der Spielerschaft.

Das betonen sie so oft und derart monoton (ohne sich darüber auszulassen, worin dieser Schutz denn nun eigentlich besteht), dass es uns skeptisch machen muss.

Ein Wunder, dass man nicht Steuerbeleg, Einkommensnachweis, SCHUFA-Auszug und ein polizeiliches Führungszeugnis mit sich führen muss, wenn man die Glücksstätten betreten und zum erlauchten Kreis der Bonitätsgesellschaft gehören will; aber was nicht ist, kann ja noch werden.

Insbesondere die von den Spielbanken bisher so hoch gerühmte Anonymität des Spielers erwächst sich zur Farce.

Eingehender beleuchtet, stellt sich der Umstand der Anonymität ganz anders dar. Während die Bank -wenn sie nur will- alles über jeden Einzelnen von uns in Erfahrung bringen kann, können wir dies über ihre Angestellten im Normalfall noch lange nicht.

In vielen Spielbanken kennt die Gästeschaft noch nicht einmal die Namen der Spielaufbereiter oder der Direktoren. Fragt man in vielen Häusern nach den Namen von Mitarbeitern, wird man darauf hingewiesen, dass es hier „nicht üblich" sei, Persönliches der Angestellten preiszugeben. Ansonsten werden in Veröffentlichungen der Spielbankgesellschaften meistenteils nicht die direkt in Verbindung mit einem bestimmten Standort stehenden Angestellten benannt, sondern die für die gesamte Gesellschaft Verantwortlichen; allenfalls die für Werbeaktionen Zuständigen, sowie die Angestellten für die kommunale Öffentlichkeitsarbeit, wenn jemand für ein Haus auftreten muss, beispielsweise im Fall bevorstehender Veranstaltungen eines Casinos, die werbewirksam vermarktet werden sollen.

Dem Umstand der Anonymitätswahrung hatte ich als seinerzeit bei der Ausarbeitung der Begriffsdefinition Croupier bei Wikipedia besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen. In Zusammenarbeit mit einem der Casinoleitung der Spielbank Potsdam angehörenden Mitarbeiter hatten wir das Berufsbild ausgearbeitet und wiesen insbesondere hinsichtlich der Ausbildungskriterien auf die Anforderungen hin, die an die zu erlernende Tätigkeit unweigerlich geknüpft sind:

... ...Von Croupiers wird – wie in kaum einem anderen Beruf – Verschwiegenheit, Abstand zur Gästeschaft außerhalb des Casinobetriebs und Loyalität zu dem Haus, in dem sie arbeiten, verlangt. Croupiers werden am Spieltisch von ihren Kollegen und Vorgesetzten niemals mit Namen angeredet (um die Anonymität zu wahren) und pflegen keinen ausgedehnten Kontakt mit den Gästen (um jeder Form der Begünstigung vorzubeugen) oder mit den in deutschen Spielbanken zur Kontrollfunktion anwesenden Beamten der Steuerbehörden... vorzubeugen... ...Auch intensivere private Verhältnisse der Croupiers untereinander sind in manchen Spielbanken nicht gern gesehen."

Dieser Absatz wäre zwischenzeitlich zu aktualisieren hinsichtlich der heute hinzukommenden laufenden Kontaktierung zu den Suchtbeauftragten des jeweiligen Casinos.

Anonymität wird bei den Spielbanken also nach wie vor ganz groß geschrieben – allerdings im Gegensatz zu früher ist es heute nicht mehr die Anonymität der Gäste – sondern die Anonymität der die Spielbanken Vertretenden.

So füllen zumindest die Großen unter den Spielbanken als institutioneller Begriff für Glück, Entertainment, Spaßgesellschaft und materieller Verführer die Anonymität der ihr mehr und mehr zuwachsenden Rolle als „Big Brother" wg0015-2webxxs.jpg zunehmend aus – dem gegenüber wird die Anonymität des zokkenden Schlachtviehs immer transparenter.

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Für die Kommunikation -damit die feudalen Herren der Casinoleitungen den „Draht" zum gewöhnlichen Fußvolk nicht verlieren- hat man Croupiers oder Angestellte für eine Art der „Besonderen Öffentlichkeitsarbeit" abgestellt, die eine etwas gästenähere Kontaktpflege zu den Spielern suggerieren sollen ... die in Wirklichkeit aber von der Leitung des Hauses angeordnete Veränderungen im Spielablauf, Regel- und Hausordnungsneuerungen, Personalwechsel, gastronomische Offerten oder stattgefundene Events auf die Resonanz der Gästeschaft hin bei den Spielern abklopfen. Im Hintergrund steht rein betriebswirtschaftliches Interesse, was „Otto-Normalspieler" nicht merkt, der sich darüber freut, dass es wenigstens einen unter den Casinoangestellten gibt, der sich um die Belange der Gäste kümmert.

Und nicht wenige der Gäste -insbesondere diejenigen, die ansonsten wenig Beachtung unter den Spielern finden- gehen der hierfür eigens geschulten Vorgehensweise dieser „Vertrauenscroupiers" auf den Leim. Geschmeichelt durch die ihnen gestellten Fragen und das „private" Interesse am Gast, geben sie so manche Information über sich und andere Gäste preis, die sie lieber für sich behalten sollten.

Schon die augenzwinkernd gestellte, freundliche Frage, wie es denn bei dem einen oder anderen Spieler „so laufe", sollte bei jedem von uns die Alarmglocken läuten lassen, dass der aus heiterem Himmel so kontaktfreudig auftretende Angestellte nichts anderes ist, als ein Spitzel der Direktion. Diese -meist nicht übermäßig mit Kompetenzen ausgestatteten- Angestellten, die im Spielsaal herum schlendern und des öfteren dem einen oder dem anderen Gast einen Drink spendieren, sind oft auf einen Gast gezielt angesetzt; dabei gilt es als ungeschriebenes Gesetz, dass der Betroffene nicht selbst angesprochen wird. Indem in den Spielbanken das Umfeld der Personen, die in Verbindung mit dem avisierten Spieler stehen, bekannt ist wg0015-2webxxs.jpg , wird nach bestimmten Rastern derjenige Gast heraus gesucht, bei dem die Vermutung nahe liegt, von ihm die gewünschten Informationen über den avisierten Spieler auf leichte Art zu bekommen.

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Auf diese Art der Informationsbeschaffung sind auch die im Casino behördlich eingesetzten Steuerbeamten und insbesondere die stark vermehrt in den Casinos befindlichen Suchtbeauftragten angewiesen. Mit der zunehmenden Frage nach der Umsetzung der Suchtprävention zum dauerhaften Erhalt des staatlichen Monopols für lizensiertes Glücksspiel in der Bundesrepublik Deutschland nimmt man es mit dem Umgang der Daten nicht so genau. Vielmehr stellt sich die Frage, inwieweit der Gesetzgeber den Daten sammelnden Spielbankgesellschaften zukünftig insoweit freie Hand lässt, als dass sich bei dem erklärten Ziel, eine wirkungsvolle Bekämpfung der Teilnahme von Personen zu erreichen, bei denen Spielsucht zu vermuten ist, zzt. so manches auf eine Weise recherchieren lässt, die unter anderen Umständen die Nähe der Gesetzeswidrigkeit hätte.

So erteilt der Besucher einer Spielbank dem „Gastgeber“ mit seiner Unterschrift die ausdrückliche Erlaubnis der Weitergabe seiner Daten an Fremdbetriebe – denn nichts anderes ist die Datenübermittlung an eine Spielbank in einem anderen Bundesland oder in Österreich, wo zudem die Aufgabenerfüllung der Suchtprävention unter anderen gesetzlichen Voraussetzungen weiterbetrieben wird. Hiergegen kann der Betroffene, wenn er einmal die Daten aus der Hand gegeben hat, rechtlich nichts ausrichten. Es muss ihm auch klar sein, dass er im Fall eines steuerlichen Vergehens, das durch die Verteilung seiner Daten an ihm nicht bekannte Fremdunternehmen zur Weiterbearbeitung anderer Behörden automatisch sein Einverständnis gegeben hat, indem die Verknüpfung der Rechtsumstände (insbesondere in Österreich, wo nicht nur eine Spielbankgesellschaft, sondern alle dortigen Anbieter gewerblichen Glücksspiels im Gegensatz zu Deutschland, untereinander vernetzt sind) zu berücksichtigen ist. Der betroffene Gast muss erst selbst die Initiative ergreifen und anfragen, wem seine Daten nunmehr vorliegen. Hierbei kann er sich aber bei der von den Spielbanken und den Regierungen angestrebten Ausdehnung der Vernetzung europäischer Spielbanken nicht sicher sein, ob die Verteilung seiner Datensätze nicht in den nächsten Jahren ungleich breiter gefächert wird.

Auch innerhalb der Bundesrepublik gilt es nicht als sicher, wo der Datenschutz zu Gunsten des Spielers greift; selbst beim Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg war nicht in Erfahrung zu bringen, wie mit Fremddaten umgegangen werde, indem Suchtbeauftragte und Finanzbeamte unter gewissen Voraussetzungen Zugriff auf Datensätze der Spielbanken haben, soweit „... ...im Zuge der Ermittlungen öffentliches Interesse... ...“ besteht.

Zwar hat der Gesetzgeber nichts Eiligeres zu tun gehabt, als eine vorläufige Regelung hinsichtlich der Suchtprävention zu verabschieden, jedoch wurde wohl nicht ausreichend bedacht, dass eine Reihe von weiteren Gesetzen der Konkretisierung und ggf. der Änderung bedürfen, deren Einhaltung im Zusammenhang mit der veränderten Lage in vielen Fällen mehr der Interpretation als der Rechtsgenauigkeit unterliegt.

Als die Spielbankgesetze der Bundesrepublik Deutschland in ihrer ursprünglichen Fassung vor einem halben Jahrhundert länderseitig verabschiedet worden waren und in Kraft traten gab es weder die heutigen Möglichkeiten der Datenübermittlung, noch ein Gesetz zur Suchtprävention. Insbesondere gab es keine „Beauftragten“, die diese Daten nutzen konnten. Und kaum einem Spieler ist bewusst, dass die im Zuge dieser Entwicklung heute bei Fremdfirmen befindlichen Daten dort wiederum dem Einblick Beauftragter unterstehen, die zum Teil weder beamtet oder an die Gesetze des die Sperre erteilenden Bundeslands gebunden sind. Dies gilt insbesondere im außerdeutschen Ausland. Und dies gilt insbesondere hinsichtlich der im Normalfall siebenjährigen Frist, in der in näherer Zukunft auch Rechtsexperten, wie der für italienische Glücksspielbetreiber agierende Turiner Gutachter Renzo Bogani, nicht sagen können, wohin sich die Konstellation im Rahmen der Gesetze um das europäische Glücksspiel entwickeln wird.

Es ist nicht abzusehen, inwieweit die dann sieben Jahre katalogisierten Informationen über die Spieler auch allen anderen Standorten in Europa vermittelt werden (müssen!), ob es in dem entsprechenden Ländern Gesetze geben wird, auf Grund derer die Daten nach sieben Jahren gelöscht werden und wie (mit Blick auf EU-Mitglieder im Osten Europas) die Gesetzgebung dort sein wird – geschweige wie man dort (lt. Bogani insbesondere in Italien, das erhebliche Rechtslücken im Datenschutz aufweist) mit diesen Daten umgehen wird.

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Alles das interessiert die Spieler zzt. wenig, wenn sie den „Doormen“ der Casinos bereitwillig ihre Daten über den Rezeptionstresen am Eingang schieben, und die Newbies als Erstbesucher bereitwillig ihre Angaben machen. Zunächst sieht der Gast die Kameras wg0015-2webxxs.jpg in den Ecken des Raums unter der Decke nicht. Das Auge des „Großen Bruders“ nimmt ihn in dem Moment in Empfang, in dem er erstmalig die Spielbank betritt.

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Fast alle Spielbanken zeichnen von der ersten Minute an den Besuch der Gäste auf.

Timer nehmen die genaue Zeit des Betretens auf. Es ist gewissermaßen die Geburt eines neuen, virginen Datensatzes im Netzwerk der Spielbanken.

Indem der Rezeptionist das Einchecken des Gastes im Casinonetzwerk vollzieht und der Computer das Ausdrucken der Eintrittskarte freigibt, befindet der Spieler sich in der „Obhut der elektronischen Fürsorge“ des gastgebenden Hauses. Nunmehr hat der Spielbetreiber die Eckdaten für eine eventuelle Wiederaufbereitung der Daten des Spielbankbesuchs mit allen Hintergrundinformationen zur Person, die ihm einerseits gesetzlich auferlegt werden, die er aber nunmehr zur Auswertung für seine eigenen Interessen nutzen kann – lediglich vergleichbar mit der Datenerfassung der Kreditinstitute.

Dies wird dem Erstbesucher zu diesem Zeitpunkt nicht klar, denn wie wir festgestellt haben, ist er durch das allerorts in Deutschland befindliche Überwachungsinstrumentarium an diesen Dauerzustand gewohnt; folglich ist er sich nicht im Klaren, dass er beim Erstbesuch einer Spielbank weitere erhebliche Elementarmerkmale seiner Person für die Speicherung wg0015-2webxxs.jpg freigibt, die bis zu diesem Zeitpunkt, nämlich dem erstmaligen Einchecken in eine Spielbank, in dieser Konstellation wahrscheinlich noch nie von ihm freigegeben wurden! Im Gegensatz zur Schweiz ist die Verwendung dieser Daten in Deutschland gar nicht einheitlich geregelt.

... ...Dies kann man ganz einfach innerhalb von Sekunden nachprüfen,.. ...“ sagte mir ein Berliner Saalchef vor einigen Tagen, dessen Informationen ein Teil des vorliegenden Reports darstellt. „Geben Sie einfach mal die beiden Begriffe Spielbanken und Personendaten in eine beliebige Internet-Suchmaschine ein und sehen sie, was an Webseiteninhalten dabei heraus kommt.

In der Schweiz hat man sich damit tiefgründig und in der Rechtsauslegung zumindest mehr beschäftigt, als hier in Deutschland. Zwar dürfen diese Daten nicht Außenstehenden weitergegeben werden, aber die Halterin (Anm.: = die Spielbankgesellschaft) hat die Daten im Netzwerk wg0015-2webxxs.jpg . Wer will ihr die Auswertung verbieten? Die Gesetze besagen nur Einschränkungen in der Weitergabe an Dritte. Keinesfalls regeln sie die Nutzung der Daten durch die Halterin selbst.“

Und diesen Umstand machen die Spielbanken sich zu Nutze.

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In vielen Casinos genügt der Personalausweis beim Erstbesuch, in den meisten wird seit geraumer Zeit bereits nach dem Beruf gefragt und in einigen beginnt man auch Fragen über das Einkommen zu stellen. Der Tag ist nicht mehr fern, an dem das feste Arbeitsverhältnis angegeben werden muss, womit dann auch der Arbeitgeber dem Casino vorliegt --> und den Finanzbeamten.

Spätestens hier machen sich die Tücken des übereilten Gesetzentwurfs bemerkbar, da das Interesse der Urheber auf die Dezentralisierung der Spielgesetzgebung ausgerichtet war und die mit ihm zusammenhängenden Regelungen den Erhalt der Länderhoheit im Visier hatten. Die Folge ist nun eine Begünstigung der eventuellen Nutzung dieser Daten durch die in jedem Casino ständig anwesenden Steuerbeamten. Selbst bei Bestehen einer eindeutigen Regelung auf den Datenzugriff wird auch in Zukunft bei Schaffung eines entsprechenden Gesetzes nicht auszuschliessen sein, das im Fall einer Steuerfahndung wertvolle Informationen an die Finanzämter gehen können. Weiterhin ist bis heute nicht geklärt, ob sich die Einschaltung eines Suchtbeauftragten hinsichtlich der Auffälligkeiten in der Person eines Spielers auf Auffälligkeiten im Spielverhalten, oder auf Veränderungen in der Persönlichkeit des Betroffenen als Ganzes beziehen.

Die Schlussfolgerung ist, dass bei Hinzuziehen der Angaben des Spielers -begonnen bei seinem Erstbesuch wg0015-2webxxs.jpg - die Beurteilung seitens des Suchtbeauftragten beeinflusst wird.

Nach den Vorstellungen der Politiker sollen die über einen Spieler vorliegenden Daten in ihrer Aussagefähigkeit über den Spielabhängigkeitsgrad eines Spielers sogar Priorität erlangen.

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In der bayerischen Staatskanzlei ist man der Auffassung, dass die Einschätzung des Suchtpotenzials eines Spielers auch davon abhängig sei, wie sein Verhalten sich seit dem Erstbesuch zu seinem Umfeld verändert habe. Dies sei in absehbarer Zukunft die Aufgabe der Suchtbeauftragten, hierüber ein Urteil zu fällen, ob ein bestimmter Personenkreis weiterhin am Glücksspiel teilnehmen darf oder nicht. Letztlich seien alle Umstände des Abgleitens eines Spielabhängigen, die die Allgemeinheit zu tragen habe, im familiären Bereich und im Arbeitsverhältnis am folgenschwersten wegen der drohenden sozialen und steuerlichen Ausfälle für die Gesellschaft. Folglich muss man bei der Beurteilung auch mit einbeziehen, ob die betreffende Person noch einer regelmäßigen Arbeit nachgehe, eine klar ersichtlich negative Wohnsitzveränderung vorliege oder ob eine materielle Verschuldung bekannt sei wg0015-2webxxs.jpg . Dies seien Merkmale, denen man behördlich nachzugehen habe, um eine angemessene Entscheidung treffen zu können.

Schliesslich habe jemand, der in eine Spielbank gehe und dort regelmäßig verkehre, was als häufigstes Auffälligkeitsmerkmal gelte wg0015-2webxxs.jpg , ein besonderes Interesse am Zutritt zu den Spieltischen. Dann sei es nicht zu viel verlangt, wenn die betreffende Person darüber Auskunft geben soll, ob sie sich dies überhaupt leisten kann, oder ob abzusehen sei, dass ihre Spielleidenschaft auf Dauer die Allgemeinheit belaste. Man sehe ja auch keine Schwierigkeiten in der Abgabe von Personalien, bei der Auskunft über Vermögen und hinsichtlich der Angabe des Arbeitsverhältnisses bei Eröffnungen von Bankkonten und Anmietungen von Immobilien, wobei es sich bei diesen ja um privatwirtschaftliche Einrichtungen handele.

Martin Hochegger, der die jeweils vorliegenden Argumente verschiedener Initiativen für Gesetzesvorlagen bündelt und für die Ausschüsse thematisiert, hat differenzierte Anschauungen zum Thema. Einesteils ist er Verfechter der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, andererseits räumt der oberfränkische Freidenker (Hochegger über Hochegger) ein, dass es wegen fehlender Informationen über den betroffenen Spieler nur auf Grund vorliegender Eckdaten unweigerlich zu oberflächlichen Bewertungen kommen könne und falsche Beurteilungen der Person unvermeidlich wären.

In einem Telefonat, dass ich gestern mit ihm führte, sieht er die Notwendigkeit persönlicher Auskünfte und er hält die Veränderung der Rechtslage für längst überfällig. Andererseits kommen die Auskünfte zzt. nur von den Betroffenen selbst ohne Nachweispflicht oder in Ermangelung der Bestätigung Dritter – und nur um diesen strittigen Punkt geht es!

Gestern vermittelte mir Hochegger, der selbst Spieler und regelmäßiger Leser des Roulette-Forums ist, die Rechtsunsicherheit, mit der die neuen Gesetze umgesetzt werden. Einesteils sind sich die Verantwortlichen der Tragweite von ausgesprochenen Sperren bewusst und plädieren für ausgiebige Recherchen im jeweiligen Einzelfall, andererseits sehen sie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, welche die Folge von behördlichen Hinterfragungen sein können. Das Problem liege im Wesentlichen weniger in der Tatsache, dass es zu wenige Informationen seien, die man von der zu beurteilenden Person habe, sondern dass sie von der betroffenen Person selbst kommen und unkontrolliert seien.

Jedoch müsse jedem klar sein, dass ein Gesetz sinnlos ist, wenn der Gesetzgeber den Ausführenden kein Instrumentarium der Kontrolle in die Hand gebe und ihm argumentativ nicht zur Seite stehe.

Darüber hinaus sei für Juristen nicht nachvollziehbar, dass man es versäumt habe, jedwelches Strafmaß gesetzlich zu verankern, wenn Bürger sich den unberechtigten Zugang zum gewerblichen Glücksspiel durch bewusste und vorsätzliche Falschaussagen erschleichen oder ihre anschließenden Spielbankbesuche bei Aufrechterhaltung längst nicht mehr aktueller Daten über ihre Person fortsetzen. Die in Auftrag gegebene Studie, bei der bekannte Fälle der Verarmung durch Spielsucht aufgegriffen worden seinen, ergebe, dass rund die Hälfte der Betroffenen einen Status zum Anschein gab, der über lange Zeitspannen hinweg gar nicht mehr bestand.

Allein in Bayern seien dies im Jahr 2005 über 800 aktenkundige Fälle, in denen Dauergäste von Spielbanken ihren Personalien den Anschein gegeben hatten, sie wären freiberuflich oder verselbstständigt. Spätere Recherchen ergaben, dass es sich zum Zeitpunkt ihrer Erstbesuche um Falschaussagen gehandelt habe: Sie waren Hartz-IV-Empfänger. Bei der anderen Hälfte handelte es sich um Scheingewerbe oder marode, sich zum Teil bereits in Insolvenz oder in der Auflösung befindliche Betriebe, wobei die Spieler gegenüber den Casinos den Unternehmerstatus aufrechterhielten und ruinös bis zur sozialen und materiellen Endstation weiterzokkten. Die Dunkelziffer schätzen die Experten mindestens noch einmal so hoch ein. Wenn in einem(!) Jahr in einem(!) Bundesland eineinhalbtausend Bürger mangels präventiver Maßnahmen verarmen durch zu spät oder gar nicht erkannte Begleitumstände – wieviele sind es dann in zehn Jahren in der gesamten Bundesrepublik?

Unter diesen Voraussetzungen wird niemand ernsthaft behaupten können, dass kein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden der Allgemeinheit vorliege. Und ein „normaler" Teilhaber an der Spaßgesellschaft kann allein hinsichtlich der Tragödien, die sich als Folge des unbeaufsichtigt ruinösen Spiels ergeben, eigentlich nichts dagegen haben, dass jeder, der an dem Spiel teilnimmt, zumindest den Nachweis erbracht haben soll, ob er sich dies auch leisten kann oder ob er ein Suchtverhalten an den Tag legt. Dies sei nichts Ehrenrühriges oder die Persönlichkeit des Einzelnen Einschränkendes.

In Anbetracht der Tragweite der seitens der Suchtbeauftragten zu fällenden, endgültigen und seitens der Betroffenen nur gerichtlich anfechtbaren Entscheidung, sei eine nähere Personenüberprüfung unweigerlich notwendig, für die der Gesetzgeber jedoch die ausreichende Rechtsgrundlage nicht geschaffen habe. Bayern handele da unfreiwillig innerhalb eines breit gesteckten Ermessensspielraums als judikativer und exekutiver Vorreiter für andere, die sich noch nicht so recht an die Materie wagen und erst mal abwarten, welche Reaktionen Bayerns Aktivitäten in der bestehenden Rechtslage hervorrufen.

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Über all das macht sich der Newbie bei seinem ersten Spielbankbesuch keine Gedanken; spannungsgeladen und erwartungsvoll stapft er mit einem Getränkegutschein und den Jetons, die er vom freundlichen „Doorman" als Begrüßungspräsent in die Hand gedrückt bekommen hat, in Richtung der Spieltische. Unter Umständen ist der Weg zwischen Rezeption und Spielsaal in den nächsten Stunden der einzige, auf dem er nicht beobachtet wird. Im Saal umfängt ihn die ür ihn, den Neuling, ungewohnte Atmosphäre rollender Kugeln, klappernder Jetons, begleitet von Annoncen der Spieler und Weisungen der Croupiers.

Die Welt die ihn umfängt ist ganz und gar nicht die des Apparats einer kontrollierenden Institution...

...und doch ist sie es!

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Der mir persönlich gut bekannte Rezeptionist hat mich über die mikroprozessorgesteuerten Vorgänge jeder großen deutschen Spielbank aufgeklärt. Am weitesten fortgeschritten seien die Datenbanken der WestSpiel-Gruppe.

Doch rückt die Software für spieltechnisch als Großbetriebe konfigurierte Konzerne derweil schon einer höheren Qualitätsstufe entgegen.

Bald sind die Zeiten vorbei, in denen Software-Konfigurationsdienstleister wie Dallmeier Casinos in der Schweiz, in den USA und in Hamburg oder orgasoft in Berlin mit altherbrachten Warenwirtschaftssystemen bestücken konnten.

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Software-Specials der neuesten Generation bauen auf dem amerikanischen Sentheiser-Modell auf.

Sie umfassen zum einen bei geschäftsleitungsseitig markierten Personen einen täglichen Aufenthaltsreport der Person pro Anwesenheitstag, als auch ein mit der Zeit entstehendes Profiling – automatisch erstellt durch die immer ausgefeilter werdende, eigens für Casinobetriebe in der Entwicklung befindlichen Programmbausteine, die auf ein entsprechendes Casino in einer Region mit speziellen Strukturvorgaben zugeschnitten werden wg0015-2webxxs.jpg .

So kann die für ein Casino wie Hohensyburg programmierte Software verschiedene Filter, Suchfunktionen und Selektierungsmöglichkeiten aufweisen, die für einen Spielbankstandort wie Bad Harzburg völlig uninteressant wären. Es handelt sich um die gleiche Software -im großen wie im kleinen Casino- bei unterschiedlicher Schwerpunktlegung der Bestandteile eines gastbezogenen Datensatzes wg0015-2webxxs.jpg .

Nach den Vorstellungen der Programmierer Spicer&Hedley, die bereits Komplettlösungen für einige der großen Las Vegas-Hotels von der Akkomodation über den Handel bis zum Spielhallenmanagement ertüfftelten, soll es mit der Privatisierung des Glücksspiels in Europa unter einer einheitlichen Gesetzgebung eine vielsprachige All-In-One-Lösung geben, die eine Komplettvernetzung der europäischen Spielbanken nach sich ziehen könnte wg0015-2webxxs.jpg .

In ihr wird von der gastronomischen Dienstleistung über die nach amerikanischem Vorbild mögliche Warenwirtschaft spielbankseitig angebotener Produkte, der Abrechnung der Spieltische, des Personals und der Gäste bis zu finanziellem Engagement in fremden Branchen, Rückstellungen für Bauprojekte und Investment in betriebsfremden Branchen alles enthalten sein, was die Spielbanken zum wirtschaftlichen Großbetrieb wachsen lassen kann wg0015-2webxxs.jpg .

Geht es nach den amerikanischen Vorstellungen, werden in den nächsten Jahrzehnten ganze „Casinostädte" im Disneyland-Format errichtet.

Betaversionen dieser Programme auf Senntheiser-Kernel sollen testweise bereits bei der WestSpiel im Einsatz sein.

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Ein autorisierter Personenkreis hat in den Spielbankgesellschaften Zugang zu den digitalen Spieler-Unterlagen, an denen das vermutete finanzielle Potential eines jeweiligen Gastes abzulesen ist. Auf die entsprechende Bewertung des Gastes ist operatorseitig kein Einfluss möglich. Er wird auf parametrisch eingegebenen Erfahrungswerten, die sich aus den Daten der Masse der Spieler zusammensetzen, ableiten, seitens der Software errechnet. Mit jedem Besuch eines bestimmten Gastes verändert sich dessen Position hinsichtlich seines wirtschaftlichen Backgrounds. Dementsprechend ändert sich die sogenannte Rankingstelle.

Zu diesen Ergebnissen kommt die Software durch die über die Person festgehaltenen und auf jedwelche Art aktualisierten Datensätze. Zu ihnen zählt alles, was aussagen kann, in welcher Position ein Gast im Ranking geldbringender Spieler hinsichtlich seines wirtschaftlichen Potenzials liegt. Diesen Stammdatensatz nimmt das Programm als anteiligen Multiplikator für die Gewohnheiten des Spielers, zu welchen Zeiten in welchen Abständen er die Spielbank besucht, wie lang er verweilt, in welcher Höhe er spielt, wieviele Jetons er kauft, wieviele Jetons er rücktauscht – kurz: in welcher Zeitspanne er wieviel Geld in der Spielbank lässt. In Verrechnung mit dem vermuteten Vermögen/Einkommen eines Spielers ist es ein Leichtes, die Langfristigkeit dessen Positionierung im Ranking zu ermitteln.

Nunmehr lassen sich in der amerikanischen Software -ebenfalls auf die Belange eines jeden Hauses im Einzelfall- beliebig viele Kategorien anlegen, die jede von ihnen ein Raster darstellt, in denen eine Gruppe von Gästen vertreten ist.

Denkbar wäre beispielsweise die Kategorie Zahnärzte. Oder Grundstücksbesitzer. Oder Überseereisende. Oder Führungskräfte. Natürlich auch eine Einteilung in die bevorzugten Spiele eines Gastes, welche Croupiers sind „seine Jungs“ - bei welchen „stimmt die Chemie nicht“. Seine Ess- und Trinkgewohnheiten. Welche Zigarren er raucht.

Ein Zahnarzt wird in einigen Jahren weniger verdienen als heute – also wird er in den kommenden Jahren allein auf Grund der Tatsache, dass seine Verdienste sinkend prognostiziert werden, einem geringeren Langzeit-Multiplikator unterliegen. Hat er aber bei einem Neujahrs-VIP-Umtrunk leutselig zum Besten gegeben, dass er in Düsseldorf-Oberkassel drei große Grundstücke gekauft hat, die im Wert nachhaltig steigen, wird er in der anderen Kategorie einige Rankingpositionen nach oben klettern. Aus der Gesamtheit der Ranking-Positionen aller Kategorien ergibt sich seine betriebswirtschaftliche Wertgröße als Gast.

Im Fall des Anreisens dieser Person an einen anderen Casinostandort, an dem dieselbe Spielbankgesellschaft ein Haus betreibt, wird ihm -Wunder über Wunder- seine ausgefallene Zigarrenmarke in einer frisch geöffneten Kiste „auf Einladung des Hauses“ offeriert.

Zahnarzt: „Ich glaub's nicht! Meine Lieblingsmarke!!“

Bartender: „Das freut mich. Haben wir gerade 'reinbekommen. Rein zufällig.“

Oder aber es sind keine Zigarren da.

In diesem Fall braucht der Zahnarzt die Wertpapierabteilung seiner Hausbank nicht mehr anzurufen, wie seine Aktienkurse stehen.

... ...„Big Brother“ wusste es schon vorher

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Insofern ist es nicht unbedingt glaubwürdig, inwieweit die den Spielbanken durch die sich verändernden Gesetze zukommende Datenflut tatsächlich in jedem Fall primär für die Suchtprävention eingesetzt wird. Und es beunruhigt, dass zwar die Weitergabe der Daten untersagt, aber die Nutzung für eigene Interessen dem Datenhalter gestattet ist.

Das Ranking der Spieler wird von der WestSpiel schon seit Ende der 90iger-Jahre betrieben.

Der Wirtschaftswissenschaftler und Informatiker Detlef Brose entwickelte als Marketingchef der Münsteraner einen Vorläufer des Spicer&Hedley-Programms, in dem die Spieler auf eine ähnliche Weise kategorisiert werden: Die Topp 1000 der WestSpiel werden als High Rollers geführt; die für die Spielbankengruppe ertragreichsten Verlierer. Die bei der WestSpiel geführten High Rollers spielen jährlich in einer anteiligen Tischauflagenhöhe von schätzungsweise einer dreiviertel bis zu einer Milliarde Euro. High Rollers gehören zum Grenzbereich der notorischen Spieler, die sich aus Abhängigen und aus Dauerspielern zusammensetzen. Das symptomatische Verhalten der High Roller ist schwer erfassbar und hinsichtlich ihres Suchtverhaltens wissenschaftlich unerforscht. Der Grund liegt ganz einfach in der Tatsache, dass der Großteil der dieser Gruppe angehörenden Spieler, es sich schlichtweg leisten kann, Millionenbeträge zu verzokken, ohne dass jemand danach fragt. Hierin liegt die Ursache, dass den Wissenschaftlern über diese Spielergruppe so gut wie nichts bekannt ist; die einzigen statistischen Unterlagen hierüber haben die großen Spielbanken in ihren Datensätzen – und die rücken sie nicht 'raus.

Denn High Roller spielen nichts anderes als das, was der normale Spieler auch spielt... ...nur in der hundert- oder tausendfachen Jetongröße. Einmal im seriellen Gewinn „erwirtschaften" sie an den Tischen diese hohen Geldbeträge, die in der Presse die Casinos in die Schlagzeilen rücken – Jahre später sieht man sie nicht mehr. „Kaum einer der High Rollers hat länger als vier, fünf Jahre an den Tischen als Spielergröße überlebt,.. ..." sagt der mir gegenüber sitzende Saalchef. „Entweder das Vermögen ging dabei d'rauf oder im Lauf der Jahre merkt irgend jemand in der Familie die Abnormalität der Verlusthöhe - und solche Leute haben genug Geld für die besten Therapeuthen und genügend Geld, sich anderweitigen Nervenkitzel zu verschaffen. Wer sich die Millionen aus der Portokasse abzweigen kann, ohne dass es jemanden stört, für den gibt's andere Vergnügensschauplätze... ...Schlimm ist es für diejenigen, die am Ende nichts mehr haben. Einige von ihnen sieht man zehn Jahre später in einem Casino mit 5er-Jetons spielen. Irgendwie unterliegen sie dem gleichen Suchtverhalten wie alle anderen auch."

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Das von der WestSpiel archivierte Material, eine etwa einhundertseitige Statistik, umfasst über 2000 Spieler, von denen etwa die Hälfte noch aktiv der „Szene" angehört, die übrigen sind bereits „tot". Ihnen sind im Wesentlichen Dauer-Pleinspieler, Roulette-Kesselspieler und die Crème der Baccaraszene zuzurechnen. Allein diese sehr begrenzte Anzahl Spieler verliert Unmengen und sie erbringt der WestSpiel-Gruppe >10% ihres Gewinns.

Dieser Betrag ist enorm hoch.

Wenn man bedenkt, das die WestSpiel in ihren Casinos über 190 Mio. € im vergangenen Jahr erwirtschaftet hat bei mehr als 1,8 Mio. Besuchern, stimmt es nachdenklich, dass etwa 20 Mio € auf nur 1000 High-Roller entfallen!

Das Konzept der Auslese in Richtung Bonitätsklientel und VIP-Lounge scheint aufzugehen: Während andere, insbesondere kleine Casinos die Spielabhängigen auszuselektieren beginnen und damit einen nicht unerheblichen Spielerstamm guter Zahler verlieren, baut die WestSpiel ihren hiesigen Marktanteil auf über 20% aus, obwohl ihr nur 10% der Casinos gehören. Dieser Vorsprung ist nicht nur mit dem Spielertempel Hohensyburg zu begründen, von dem man hört, das die Besucherzahl sich zwar erhöht hat, die großen Spieler aber ausbleiben. Zwar kann die Gesellschaft durch das Dortmunder Casino ihre Spietzenposition bequem behaupten, dennoch stimmen die Relationen nicht. Indem die Münsteraner die ersten sind, die sich von der ruinösen Suchtspielerklientel mit aller Nachhaltigkeit distanzieren wollen, lassen die wahren Fakten vermuten, was der Grund hierfür sein könnte, wenn man die oben entlarvten Hintergrundinformationen besitzt.

So werden sich die der WestSpiel angehörenden Casinos dem Trend der Suchtprävention nicht verschliessen, sondern mit eigener Initiative die Entwicklung forcieren – mit Konzentration auf die High Roller, die die Gesellschaft sich im Stamm ihrer Gäste nach wie vor ausselektieren, halten und pflegen wird... ...

Die WestSpiel gehörte zu den ersten Spielbankenketten, die die Gäste nach amerikanischem Muster umwarben. Dabei konzentrierte man sich auf den Eventbereich, innerhalb dessen eine Bevölkerungsgruppe in die Casinos geholt wurde, die ansonsten dem Glücksspiel eher skeptisch oder ablehnend gegenüber steht. Unter dem Mantel eines Eventthemas interressiert man eine avisierte Zielgruppe für die Veranstaltung und führt sie dann so ganz nebenbei an das Spiel.

Hierbei wird sogenanntes Tracking betrieben. Die aus dem Programm der Gästeverwaltung selektierten Merkmale einiger Spieler werden zur Grundlage eines Profilings gemacht, das auch auf andere Gruppen zutreffen könnte.

Über die Möglichkeiten, die dabei ausgeschöpft werden können, habe ich in den nächsten Wochen einen Termin mit einem Techniker, der mit Casinonetzwerken äußerst vertraut ist.

... ...es gibt immer einen Weg, den Marktvorsprung auszubauen... ..." (WestSpiel-Geschäftsführer Lutz Wieding)

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Unser Newbie hat derweil seine ihm geschenkten Begüßungsjetons verloren. Und wenn er nach nur 20 Minuten die Spielbank nicht schon wieder verlassen will, wird er sich neue Jetons kaufen müssen. Seine Blicke schweifen also zur Kasse.

Er sieht zwar die Kameras wg0015-2webxxs.jpg im Spielsaal,

aber wie die meisten Spieler hier im Saal macht er sich keine großartigen Gedanken darüber.

Sicherlich ist er ein zu neues Gesicht in der Spielerschaft mit unbedeutenden Spieleinsätzen

für den Mitarbeiter, der in der Sicherheitszentrale das Geschehen im Spielsaal an den Monitoren überwacht;

kaum interessant genug, unter hunderten von Gästen Aufmerksamkeit zu erzielen,

als dass das Personal groß Notiz von ihm nehmen würde.

... ...aber vielleicht -man kann ja nicht wissen- wird er in zehn Jahren mal auftauchen im Ranking – wird eines Tages eine Einladung in seinem Briefkasten finden. Auch hierüber macht sich heutzutage niemand Gedanken, weil er so manchen Tag mehr Werbesendungen vorfindet als persönliche Post. Allerdings macht den Newbie (der dann längst keiner mehr sein wird) stutzig, dass es ein ganz anderes Casino ist, von dem das Schreiben stammt!

Das ihm unbekannte Casino würde sich freuen, ihn unter den Gästen eines neuen Events im nächsten Monat begrüßen zu können, für das ganz besonders er, der Newbie, ausgesucht worden ist. Und der freut sich über die „Schottische Nacht im Grand Casino"

:angry: geht es doch um eine Veranstaltung mit gekoppelter, kostenfreier Verköstigung ausgesuchter schottischer Whiskys. Und schottischer Whisky ist sein Lieblingsdrink!

... ...rein zufällig.

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Und diese Themen sind in unserer Reihe geplant.

Neue Richtlinien der Gesetzgebung machen es möglich:

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Schon haben sich Spezialfirmen an die Weiterentwicklungen der Technologien begeben, die

die Transparenz und die Identifikation der Gäste in den Casinos noch mehr erleichtern werden

- das wird sich aber auch insbesondere auch auf die Online-Casinos auswirken.

Durch geschickte Schachzüge einer dynamisch agierenden Lobby könnte es den Spielbanken gelingen,

der Anonymität der Spieler im Online-Bereich mit neuartigen technischen Mitteln zu begegegnen.

Auch hier werden sie gegenüber der EU das Argument der Suchtpräventation schlagkräftig einsetzen.

Fast scheint es, dass der gesamte Fortschritt im Bereich der Identifikations- und Sicherheitstechnologie zzt. schwerpunktmäßig bei konzessionierten Glücksspielanbietern zur Anwendung kommt.

Mit einer europaweit einsetzbaren neuen Technologie

könnten die staatlich konzessionierten Betriebe bald online gehen.

Für diese Themen erwarten wir eine Reihe Gäste.

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Doch zum Ende des Monats

beschäftigen wir uns zunächst weiter mit dem „Großen Spiel":

Ein Techniker ist in Berlin

- einer der Experten auf dem Gebiet der

Sicherheits- und Überwachungstechnologie.

Er führt uns in die Welt der Matrix und des biometrischen Denkens.

Die Firma, für die er arbeitet, ist spezialisiert auf Spielbanken.

Somit ist er vertraut mit den Plänen der Vernetzung.

Er kennt die Anforderungen, die zukünftig an die Systeme gestellt werden.

Folglich kennt er die Fallen... ...

die man den Spielern stellen will:

Die behördlich für gut geheißenen Barrieren und die Fallen der Casinodirektionen,

in die jeder hineintappst, der durch das Raster hindurchfällt,

dass die Spielbanken den Unbequemen gestellt hat

und denen, an denen sie nicht genug verdienen.

... ...und er kennt die Tricks, wie man sie umgeht!

die er uns in der Redaktion verraten wird

ganz ungezwungen ... bei einer Tasse Kaffee

:angry:

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NACHTFALKEüberBERLIN

[email protected]

paroli®.de HAMBURG 2008 © NACHTFALKEüberBERLIN

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Hallo Nachtfalke,

gerne habe ich deine Ausarbeitung gelesen, bedanke mich für die Recherche und Aufbereitung, welche in ihrer Ausführlichkeit dem Geschmack des Lesers entspricht. Meine Meinung.

In manchen Punkten wirkt die Darstellung leicht überzogen, gibt aber Anhaltspunkte zu einer erneuten Beurteilung und weiteren Überlegungen.

Alles in allem für mich interessant und aufschlussreich, Kritik zur Zeit nicht angebracht, da eben vieles mit neuer Sichtweise betrachtet werden muss oder kann; jedoch "Danke" für eine erstklassige Arbeit.

Herzliche Grüße vom

Pleinflüsterer

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Alles in allem für mich interessant und aufschlussreich, Kritik zur Zeit nicht angebracht, da eben vieles mit neuer Sichtweise betrachtet werden muss oder kann; jedoch "Danke" für eine erstklassige Arbeit.

Hallo Nachtfalke,

:angry::D:D Dito

Auch Dein Hinweis auf Spielbanken und Personendaten ist interessant.

jason

bearbeitet von jason
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Hallo Nachtfalke,

Kennst du die neue Players card von der spielbank berlin? Beim Beantragen dieser wollten die nur die daten wissen, die im personalausweis stehen, also name, adresse, wohnort und geburtsdatum.

Nach einkommen und/oder art des gelderwerbs hat mich noch nie einer gefragt und einen freidrink habe ich auch erst einmal bekommen, den aber in potsdam.

gute postings, schön das du wieder da bist, water

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...die neue Players card von der spielbank berlin ...

Auch ich als Nicht-Berliner habe mir diese PlayersCard zugelegt.

Weil ich es leid war, an der Rezeption auf das Eintippen meiner Daten zu warten.

Und meine Daten (auch ich bin nur nach Name und Anschrift laut Personalausweis gefragt worden) werden so und so gespeichert.

Ein wichtiger Grund war natürlich auch das Gläschen Schampus ... :angry:

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Insofern erfolgen Richtigstellungen der Redaktion auf freiwilliger Basis des Roulette-Forums.

RICHTIGSTELLENDE ERKLÄRUNG:

Herr Martin Hochegger legt Wert auf die Feststellung, dass er die Formulierung „... ...Herr Hochegger, der selbst Spieler und regelmäßiger Leser des Roulette-Forums ist... ..." nicht unerklärt im Raum stehen lassen will.

Es könne durch unsere Aussage, dass er regelmäßiger Leser dieses Forums sei und spiele, abgeleitet werden, dass er auch dem regelmäßigen Spiel zugeneigt sei. Dieser eventuell entstehende Eindruck sei nicht mit seiner beruflichen Tätigkeit und den damit in Verbindung stehenden Verpflichtungen und Anschauungen in Einklang zu bringen. Er habe mit seiner Hintergrundinformation lediglich andeuten wollen, dass er kein Gegner von Glücksspielen sei, um seine Ausührungen gegenüber der Redaktion als neutral darzustellen – sie sei insbesondere nicht für die Veröffentlichung gedacht gewesen.

Herr Hochegger sei über Suchmaschinen auf das Roulette-Forum aufmerksam geworden, da er hier immer wieder auf Beiträge über Spielerabhängigkeit gestoßen sei. Auf Grund der oft von allgemeinen Meinungen abweichenden Argumentation und neuen Perspektiven, die seinem Berufsfeld entsprechend inhaltlich interessant sind, sei er heute regelmäßiger Forumleser" und habe die telefonische Unterredung zu Veröffentlichungszwecken geführt.

Gern kommen wir diesem Wunsch nach, indem wir klarstellen, dass es nicht unsere Absicht war, einen solchen Eindruck im Umfeld des Herrn Hochegger erwecken.

NACHTFALKEüberBERLIN

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