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WHO — die Weltgesundheitsorganisation: Es gibt keine Spielsucht


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paroli.de / red. Die Weltgesundheitsorganisation räumt in ihren Publikationen jüngster Vergangenheit ein, das es sich bei dem von ihr im vergangenen Jahrzehnt verwendeten Begriff „Spielsucht" um eine veraltete und fehldeutbare Bezeichnung handele, die davon betroffene Gruppen der Bevölkerung diskriminieren könne.

Hardliner gegen das gewerbliche Glücksspiel sehen in dieser Neuorientierung eine bedenkliche Richtung, in die sich die Weltgesundheitsorganisation erst seit der vor zwei Jahren durch Übernahme der Generaldirektion der WHO seitens der Chinesin Margaret Chan Fung Fu-chun bewege, da die Expansion der weltweit von Millionen Spielern frequentierte Internetcasinoszene auf chinesischen Servern expandiere wie in keinem anderen Land der Welt.

Insbesondere von den Kommissaren der EU ist heftige Kritik zu erwarten, die die „Spielsucht" zu einem Prioritätsthema gemacht haben, da an den Argumenten der deutschen Ministerpräsidenten, private Glücksspielanbieter könnten die Suchtvorbeugung nicht gewährleisten, das gesamte Vorhaben der Europäischen Kommission vorläufig gescheitert zu sein scheint. Diesem Argument der Deutschen hatten die hohen Herren der EU erstaunlich wenig entgegen zu setzen.

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In ihrem Heimatland gelangte die in den USA studierte Medizinerin, Frau Fu-Chun (in Pressemeldungen auch: Margaret Chan), auf Grund der regierungsseitig heruntergespielten SARS-Epidemie damals ins Feuer der Kritik.

Bei der die Welt in Aufruhr versetzenden Vogelkrankheit, innerhalb derer der seinerzeitige chinesische Volkskongress sogar eine Informationssperre gegenüber ausländischen Journalisten und gegenüber in das Land einreisenden ausländischen Medizinern verhängt hatte, obwohl (wie erst später durchsickerte) es zu jenem Zeitpunkt bereits Hunderte von Todesopfern gegeben hatte, beugte Frau Fu-Chun im Jahr 2003 als Regierungsdirektorin der an China zurückerstatten Kronkolonie Hongkong dem unausweichlich drohenden Rausschmiss aus ihrem Amt vor, indem sie zur Weltgesundheitsorganisation wechselte, wo sie in ein führendes Amt befördert wurde.

Hier übernahm sie das Direktorat des Behördenbereichs zum Schutz der menschlichen Umwelt.

Zur korrekten Beurteilung der Vorgänge muss man die chinesischen Verhältnisse berücksichtigen, innerhalb derer schon einem publizistischen Angriff der Allgemeinheit gegen den Staatsapparat durch „Rollen entsprechender Köpfe" schlechtem Image oder vermutetem Autoritätsverlust in öffentlichem Interesse entgegengetreten wird. Nach westlichen Maßstäben würde man sagen, Frau Fu-Chun sei „aus dem Amt gelobt" worden. In einer Sondersitzung der Weltorganisation sprach man Frau Fu-Chun sowohl das Vertrauen aus, als auch den Direktorensitz der WHO bis in das Jahr 2012.

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Dass die Weltgesundheitsorganisation in ihren Ausführungen zur weltweiten Spielsucht, massgeblich forciert durch Online Casinos, die Schwerpunktgewichtung ändert, liege in zunehmenden Repressalien, denen sich Spieler seit geraumer Zeit ausgesetzt sehen.

So seien Einstellungs-Checkboards amerikanischer Unternehmen bekannt geworden, die Bewerber auszufüllen hätten, inwieweit sie am Glücksspiel teilnehmen; auch seien in Folge des weltweiten Sogs, die Spielsucht als solche zu „bekämpfen", internationale Datenbanken bekannt geworden, in denen sich Arbeitgeber ihre Informationen beschaffen, zur Einschätzung des Profils ihrer Arbeitnehmer. Es sei auch publik, dass Vertrauenspositionen in großen Firmen und Behörden nicht mehr an Personen vergeben würden, die profilseitig durch das Raster fallen, allein weil die Betroffenen spielen.

Zu den sogenannten Schlüsseldokumenten der WHO gehört unter anderem die Richtungsänderung, hinsichtlich der Unwissenschaftlichkeit, der mangelnden Spezifikation und der überholten Definition des „Un"-worts Spielsucht. Hier seien Behörden -insbesondere gesetzgebende Institutionen- gut beraten, zukünftig wertfreie Begriffe zu verwenden.

Der fachspezifische Ausdruck lautet nunmehr anlässlich des ausgeübten Einflusses der inzwischen unangefochten als Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation fungierenden Frau Fu-Chun Abhängigkeitssyndrom.

Die Abhängigkeit einer Einzelperson von etwas sei nicht speziell auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet, sondern es könne jedes Ziel sein. Sowohl Aufkommen, Intensität und Folgen für die Betroffenen hängen vielmehr von Industrien, gesellschaftlicher Ausrichtung und Normenverhalten ab – insbesondere davon, welche Normen im Umfeld festgeschrieben gelten.

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Folglich wird aus allen Veröffentlichungen das Wort Spielsucht auf Anweisung von höchster Ebene wegen Diskriminierung gelöscht. Der in Dokumenten verbliebene althergebrachte Ausdruck sei von früheren Dokumenten übernommen oder schlichtweg phlegmatisch übersehen worden.

Sofern in den Medien nunmehr von Sucht die Rede ist, handele es sich um eine von Medienoptimierern favorisierte Begriffswahl zur Steigerung der Medienwirksamkeit.

Traurig sei die Übernahme des Suchtbegriffs aus der modernen, oberflächlichen Alltagssprache, in der man sich des diskriminierenden Charakters, der diesem Wort anhängt, nicht bewusst sei, in die Fachpublikation, von der hinsichtlich ihrer Kompetenzwahrung eine verantwortungsvollere Wortwahl vorausgesetzt werden könne.

Insofern muss es im Sinn der Allgemeinheit sein, diesen sich in der Gesellschaft nachhaltig durchgesetzten Negativbegriff weltweit sprachlich zu meiden und insbesondere in fachlichen Veröffentlichungen zu ersetzen, um das Urteilsvermögen der Masse im Zusammenhängen mit Abhängigkeit zu schärfen.

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In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass derartige Verlautbarungen und Kritiken am Gebrauch ihrer Veröffentlichungen schon 1999, also lange Zeit vor der jetzt erneuerten Anweisung der WHO, bekannt werden.

Schon im vergangenen Jahrzehnt hatte die Organisation mit Sorge den Diskriminierungscharakter von „Vielspielern" seitens der seinerzeitigen Presseveröffentlichungen gerügt.

In besonderem Blickfang waren die USA geraten, die mit gezielten Pressekampagnen die Jahre später eingeleiteten Erschwerungen der Teilnahme am gewerblich angebotenen Online Glücksspiel und zuletzt die Einschränkung des Online Angebots in Amerika ansässiger Glücksspielanbieter in der Regierungszeit unter G.W.Bush betrieben.

Allein diese Welle überrollte auch Europa und zog letztlich die heute bestehende, gesellschaftlich bedenkliche Einstellung nach sich, Intensivspieler stehen allgemeinen gesellschaftlichen Funktionen negativ gegenüber.

Eine solche Darstellung sei seitens der WHO nie geäußert worden.

Lediglich sei in den vergangenen zehn Jahren darauf hingewiesen worden, dass die gesellschaftliche Entwicklung des sich ausweitenden privatwirtschaftlichen Glücksspielangebots eine Negativentwicklung auf eine Weise fördere, die der gesellschaftlichen Funktion in ihrer Gesamtheit, insbesondere in den industriell höher entwickelten Staaten, schade. Augenmerk der Bemühungen der WHO sei es, die Verantwortlichen für diese Entwicklung, auf die Missstände aufmerksam zu machen mit dem Ziel, dies einzudämmen. In diesem Sinn waren die Veröffentlichungen der WHO an die Regierungen der Staaten und an die Verursacher gerichtet, hingegen keinesfalls an die „Opfer".Tatsache sei bedauerlicherweise, dass den Schaden heute die passiv Betroffenen haben, während die Aktivitäten der Online Anbieter sich in den vergangenen Jahren unvermindert ausdehnen und immer neue Wege finden, die Gesetze zu umgehen.

Hier könne von „suchtausgerichteten Geschäftsmodellen" gesprochen werden, mit dem Ziel, bestehende Gesetze auszuhöhlen.

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Gar nicht gern werden dies die EU-Kommissare hören, die in Europa das Glücksspielgesetz vereinheitlichen und die Privatisierung des Spielangebots durchsetzen wollen.

Auch die Spielbanken reagieren auf die weltweite Bewegung gegen ihre Zunft mit bedenklichen Schritten.

Ersten Ärger haben die Bayerischen Spielbanken.

So hat diese Gruppe als erste Gesellschaft seit geraumer Zeit verschärfte Überprüfung von „Auffälligkeitsspielern". Zu der Bayerischen Gruppe gehören die Spielbanken Bad Füssing, Bad Wiessee, Bad Reichenhall, Bad Steben, Feuchtwangen, Bad Kissingen, Garmisch-Partenkirchen, Landau am Bodensee und Bad Krötzing – neun Häuser, in denen neuerdings bei seitens des Suchtspielbeauftragten dieser Etablissements festgestellten Auffälligkeiten beim Spiel der Gäste deren Vermögenslage und Abweichungen vom Normverhalten zu Beurteilungen zählen, inwieweit im Sinne der Verschärfung der Zulassung am Spiel um Geld in Häusern mit gewerblichem Glücksspielangebot diese Personen gesperrt werden. Den angesprochenen Besuchern bleibt eine Frist, die gewünschten Daten beizubringen, andernfalls droht die Sperre, die dann allerdings nicht nur in Bayern gilt.

Und hier liegt der Casus Knacksus.

Da die Prävention nach Vorstellung der Spielbanken und der Minister der Länder bundesweiten Charakter haben soll, ist dies hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen bedenklich. Zwar willigen die Besucher die Weitergabe von Daten an andere Spielbanken (zum Beispiel im Falle einer berechtigten Sperre) ein, aber die Frage stellt sich hier: was ist berechtigt? Der fatale Umstand besteht in der Tatsache, dass der Betroffene sich nichts zu Schulden kommen lassen hat. Im Gegenteil: er hat letztlich die Spielbank betreten, um hier sein Geld zu lassen, womit er dem erklärten Ziel der Spielbanken und dem des Finanzministers als Hauptnutznießer der erzielten Einnahmen aus dem Glücksspielgeschäft in vollem Umfang Folge geleistet hat. Die Sperre wiederum besagt das genaue Gegenteil, denn niemand wird in Deutschland flächendeckend gesperrt, wenn mit seiner Person alles in Ordnung ist – zumindest behaupten das die Spielbanken mit aller Nachhaltigkeit.

Zugleich berufen sie sich auf den Datenschutz, demgemäß sie nach einer Sperre keine nähere Auskunft über den Grund einer solchen geben müssen. Sie können also jeden Gast sperren, ohne dafür auch nur den geringsten Hinweis zu geben, weshalb ihm die Sperre auferlegt wurde.

Im Fall des Einlassbegehrens bei einer anderen Spielbank erfährt der Betroffene lediglich, gegen ihn sei eine Sperre verhängt worden. Über die Gründe kann ihm die Spielbank, die ihn daraufhin nicht einlässt, keine Antwort geben - nicht, weil sie dies nicht will, sondern weil sie hierüber keine Informationen hat und darüber hinaus, weil sie rechtlich gar keine Möglichkeiten hat, diese aus Datenschutzgründen zu erlangen (es sei denn, sie gehört derselben Spielbetreibergesellschaft an). Hier greift der bundesdeutsche Datenschutz.

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Auf dieser Grundlage erfüllen die in deutschen Spielbanken ausgesprochenen Sperren in sich mehrenden, bekannt werdenden Fällen genau den Umstand der Diskriminierung, gegen die nun weltweit angegangen werden soll.Insoweit finden die Spielbanken zzt. keinen Weg aus dem sich abzeichnenden Dilemma.

Die in Bayern neuerdings praktizierten Kontrollen, die das Spielerpotenzial der dortigen Spielbanken lichten, sind anscheinend auf Georg Walzel, den Suchtbeauftragten der Bayerischen Landesregierung, zurückzuführen. Als ich vergangene Woche in dessen Ministerium anrief, bekam ich jedoch keinen Rückruf. Herr Walzel sei mit wichtigen Staatsgeschäften beschäftigt, teilte man mir mit.

Die staatlichen Spielbanken sind mit zunehmend auf sie ausgeübtem Druck in eine Sackgasse geraten. Einesteils sperren sie sich gegen die Vorstellungen der EU, das Glücksspiel zu privatisieren, und sie setzten in jüngster Vergangenheit mit Vollgas die verschiedensten Modelle um als Nachweis ihrer Suchtpräventionsmassnahmen im Sinne der Öffentlichkeit. Andernteils konfrontieren sie sich bei einigen der begangenen Umsetzungen dieses Vorhabens mit genau den Argumenten, die gegen sie sprechen. So geraten sie ins Zwielicht der Argumentationen, innerhalb derer ihnen genausogut die Diskriminierung vorgeworfen werden kann.

Die Problematik spielt sich weniger am Eingang der Spielsäle ab, als an den Tischen im laufenden Spiel. Hier sind die regierungsseitig oder privat engagierten „Aufseher“ mittlerweile in wohl der Hälfte aller deutschen Spielbanken anwesend und beäugen die Gästeschaft nach den unterschiedlichsten Kriterien.

Diese Massnahme beruht wohl auf politischen Wunsch des hohen Hauses in Berlin, wo zur Aufrechterhaltung der Länderhoheit über Glücksspielkonzessionsvergaben in der seinerzeitigen Ministerkonferenz der Länder 2006 in Potsdam die Suchtprävention als Hauptargument gegen die Pläne Brüssels genannt wurde. Beklagt wird zunehmend der Mangel an Beurteilungsvermögen seitens der Beschäftigten an den Spieltischen und dass die Beibehaltung der jetzigen Missstände bei zukünftigen Verhandlungen mit Brüssel die Argumente der Länderchefs ins Gegenstandslose rücken könnten.

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Das Argument der nur halbherzig betriebenen Selektion Süchtiger und Bonitätsschwacher aus der Spielerschaft der Häuser ist sicherlich berechtigt.

Letztlich unterstehen die das Spiel Aufbereitenden -massgeblich die Croupiers- unter argem Beschuss der Fachleute. Doch sind weniger sie selbst die Verursacher, als die Opfer. Sie befinden sich im Hinblick auf die verschärften Bedingungen, wer denn nun am Spiel teilnehmen darf und wer nicht, gewissermaßen in einer verschärften Situation. Einerseits sollen sie allen Spielern mit entsprechenden „Auffälligkeiten am Tisch" nahe legen, das Spiel zu beenden -notfalls die Saalchefs rufen- ...aber andererseits bestreiten sie meistenteils ihre Existenz von gerade diesen Spielern, die als gefährdet gelten; von Gelegenheits- und „Fun"spielern könnten sie ihre Existenz alleinig wohl schlecht bestreiten.

Ich habe vor zwei Jahren für die Enzyklopädie Wikipedia den entsprechenden Artikel ausgearbeitet, in dem ich die Historik und die Bedeutung des Troncs ausführlich erläuterte. Unter anderem wies ich auf den Umstand hin, dass die Croupiers zum Teil derartig niedrige Verdienste haben, dass sie unter den Mindestsatz der Sozialen Hilfe fallen, wenn saisonal die Besucherzahlen in den Keller rutschen. Die Kenntnis über den von mir unter dem besagten Artikel erwähnten Umstand ist auf eine Zeit in Berlin zurückzuführen, als die dort im damaligen Forum Hotel residierende WestSpiel an einigen Tagen ihre Etablissements nicht öffnen konnte, da das Personal der Gesellschaft streikte. Von einem mir seit meiner Berufsspielerzeit gut bekannten Saalchef der WestSpiel wurde ich über die Hintergründe aufgeklärt. Insbesondere die WestSpiel zahlt ihren Mitarbeitern entsprechend einem Bonussystem für Pagen, Kassierer, Croupiers und Saalchefs schwerpunktmäßig aus den Tronc-Einnahmen.

Nun kann man sich gut vorstellen, dass den Croupiers, die den größten Einfluss auf die Gäste während des Spiels haben, etwas Paradoxes abverlangt wird, nämlich „am eigenen Ast zu sägen", wenn sie die oft kapitalstärker unter der Gästeschaft auffallenden „gefährdeten Spieler" aus der Anzahl Spieler vom Weiterspielen abbringen sollen, die ihnen die Gelder einbringen, von denen sie leben!

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Um das ramponierte Image der Spielbanken aufzumöbeln geht die WestSpiel auf Anweisung der Westdeutschen Landesbank als Haupteigner der Spielbankgesellschaft seit geraumer Zeit einen spektakulären Weg, indem sie die Croupiers zu Psychiatern und Fachpsychologen auf Speziallehrgänge schickt. Hier soll der mit dem Spieler während dessen Spiels auf Augenhöhe befindliche Angestellte nicht nur den Spielverlauf handwerklich regeln, sondern auch pathologische Zockmanieren diagnostizieren und behandeln.

Wie einige hier im Forum wissen, wirkte ich als Spieler geraume Zeit in der Hansestadt Bremen. Dort lernte ich den Psychologen Gerhard Meyer kennen. Meyer, der als Fachmann der Szene als Wissenschaftler bekannt ist, und der als Gutachter in zahlreichen Prozessen gegen krankhafte Spieler wegen Betrug, Spielbetrug, Raub und Mord Aufsehen erregte, betont, dass Spielabhängige generell mit hohen Minusbeträgen die Spielsäle verlassen, aber seiner Erfahrung gemäß haben sie in den überwiegenden Fällen, mit denen er gerichtlich zu tun habe, zehntausende an Euro in den Troncs hinterlassen, wobei die Dunkelziffer gar nicht zu schätzen sei. Im günstigsten Fall, so vermutet Meyer, seien 30 bis 40 Prozent der Tronceinnahmen der Spielbanken (die sich vorwiegend natürlich aus kleineren Summen zusammensetzen) auf pathologisches Spiel zurückzuführen. Seine Aufgabe bei der in Münster angesiedelten Spielbank ist die Durchführung von Lehrgängen der Croupiers im Handling mit auffälligen Spielern, zu denen laut dem dortigen Suchtbeauftragten insbesondere Vielbesucher" zählen.

Hinsichtlich notorisch am Spiel Beteiligter rühmt sich die WestSpiel-Gruppe mit einer besonders effektiven Diagnose", da die Casinos einem Netzwerk angeschlossen sind, und weil bei ihr als einziger Spielbankkette Deutschlands bereits als auffällig gilt, wer in mehreren Spielbanken im Bundesgebiet ihre Häuser mehrfach besucht. Als Begründung liess der Beauftragte der Gesellschaft, Bernd Hochhauser, vernehmen, man wolle die Brut ruinösen Kurzzeitzokkens von der Spielbankgruppe gezielt fern halten. Man setze zukünftig auf gesellschaftliche Events mit Freizeitgestaltungsfunktion und auf Just-For-Fun-Spieler. Die übrigen werde man nunmehr ausselektieren. Von der WestSpieldirektion aus Münster war zu hören, das Wichtigste sei für die staatlichen Spielbanken, in nächster Zeit ihr Image zu verbessern.

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Mit den sich zwangsläufig in nächster Zeit ändernden Gesetzen wollen sich die Spielbanken nunmehr mit brachialer Gewalt in die Seriösität der Wirtschaftsbranchen einreihen und sie üben auf staatlicher Basis bereits den Umgang mit den Gästen, wie sie ihn zu pflegen sich zukünftig denken.

Im Fall der Privatisierung der zzt. staatlich konsessionierten, unter öffentlich rechtlich eingestuften Spielbetriebe in Deutschland wäre das Datenschutzproblem noch signifikanter, denn einer Vernetzung der Daten unter den zzt. noch staatlichen Spielbanken würde eine ähnliche aller privaten Anbieter folgen. Eine solche Folge ist unumgänglich, da der erklärten Forcierung der Suchtprävention innerhalb der ersten Ketten die konzertierte Aktion aller deutschen Casinos folgen wird. Ein entsprechender Kongresstermin ist in Aachen bereits anberaumt.

Im Fall der Privatisierung bliebe dem Gesetzgeber nichts anderes übrig, als allen Betreibern nicht nur Zugang zu den Daten zu gestatten, sondern sie sogar dazu zu verpflichten, die Daten abzurufen. Ansonsten wäre eine europaweit einheitliche Suchtprävention nicht möglich.Da zwischen Größenunterschieden der Betreiber kein Unterschied gemacht werden soll, sondern nach EU-Vorstellungen jeder (dann private!) Anbieter prinzipiell im Sinn der Suchtprävention zum Erhalt seiner Konzession dazu verpflichtet wird, die berechtigte Teilnahme am gewerblich angebotenen Glücksspiel zu überprüfen, steht neue Zwietracht zwischen den hoheitlich die Gesetzgebung über die Erteilung von Spielbank-, Wettbüro- und Spielhallenkonzessionen innehabenden Ländern und dem Bund einerseits, und der EU-Kommission andererseits bevor. Setzt diese Planung je nach den Vorstellungen, unter welchen Kriterien die Teilnahme für jedwelchen Europabürger akzeptabel sei und für wen nicht, den entsprechenden Informationsabruf über den Teilnehmer voraus.

Peter Henning sagt, für die in Wiesbaden ansässige Schutzgemeinschaft für Anleger SCHUFA Holding AG sei das momentan kein Problem. Ohnedies seien die zzt. bestehenden Spielbankgesellschaften Mitglied der Organisation, da sie im weitesten Sinn als Banken gelten. So sei die Abfrage beispielsweise Routine, wenn ein Stammspieler ein Konto bei einer Spielbank führe, da ein solches im weitesten Sinn finanz- und steuerrechtlich ein Guthaben-Bankkonto darstelle. Im Fall der Abfrage von Privatanbietern, die die Vermögenslage ihrer Gäste abchecken, sei dies nur bei berechtigtem Interesse möglich oder bei einer dem Anfragenden vorliegenden Einverständniserklärung des Gastes, über dessen Bonität Auskunft gewünscht wird.

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Der Verband Europäischer Wettunternehmer, publikationsmäßig vertreten durch den für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Schatzmeister Stefan Meurer, sieht gegebenenfalls einen in allen Sprachen der EU gefertigten Einheitstext vor, über den alle in Europa ansässigen, konzessionierten Wett- und Glücksspielanbieter dann verfügen und den lediglich jeder Gast bei Betreten der Stätte unterzeichnen muss – ähnlich den Bedingungen auf der Rückseite der Eintrittskarten in die Spielbanken. Auf diesen bestätige der Gast das Einverständnis zur Auskunftseinholung.

Das einzige Problem, das Peter Henning in dem Vorgang sieht, sei weder ein rechtliches noch ein organisatorisches.

Rechtlich könne ohnedies jeder eine SCHUFA-Auskunft über jeden erhalten, wenn über dessen Einverständnis verfügt. Organisatorisch wäre das vor zehn Jahren noch ein Problem gewesen, aber heute verfügt jeder Standort über einen Internetzugang oder über die Möglichkeit, diesen zu bewerkstelligen. Beim Einchecken bei Internet-Spielanbietern müsste das Zustimmungsverfahren des Antragstellers europaweit an spezielle Bedingungen gekoppelt sein. Und Anbieter außerhalb Europas bekämen ohnedies keine Auskunft.Nein, das Problem sehe Henning in der Tatsache, dass aus gesetzlichen Gründen alle Anfragen bei der SCHUFA im Datensatz des Betroffenen verankert werden müssen. Dementsprechend enthält jeder nach einem erfolgten Spielbankbesuch abgerufene Bonitätsauszug des Betroffenen über eine festgelegte Zeitspanne hinweg die Daten hierüber, egal, für wen ein solcher Auszug benötigt wird und wem man ihn vorzulegen gedenkt.

Es ist unter diesem Aspekt fraglich, ob auf ihre Seriösität bedachte, am Spiel Interessierte dann noch solche Etablissements aufsuchen.

Der Benachteiligte wäre der Spieler, wenn er solche Eintragungen in seinem Auszug dulden müsste. Und an dieser Stelle machen die Mahnungen der Spielerdiskriminierung seitens der Weltgesundheitsorganisation Sinn.

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Unter diesen Gesichtspunkten ist die Hysterie der Spielbanken verständlich.

Die Selektion der Gäste hat bei einigen von ihnen bereits begonnen, sie wird bei anderen folgen.

Die Spielbanken haben sich wohl mit ihrem Schicksal abgefunden, sich veränderten Gesetzen zukünftig beugen zu müssen. Die Bayerischen Spielbanken und die WestSpiel-Gruppe sind der Anfang.

Ihr Ziel ist das gehobene gesellschaftliche Parkett und die unternehmerische Anerkennung -vielleicht als zukünftige Aktiengesellschaften- im einvernehmlichen Reigen von Industrie und Handel. Sie machen sich auf den Weg in eine Ära, in der sie nur noch Bonitätskunden bedienen wollen eine Gesellschaft, in der ihnen im Gegensatz zur Vergangenheit nicht mehr die Anrüchigkeit anhaftet, die ihnen den Weg in den gehobenen Pool der Wirtschaftswelt versperrt.

Geschickt gelenkt werden sie dann sicherlich auch auf den guten Zweck hinweisen, den die Verluste der Gäste erwirtschaften (ähnlich den sozial ausgerichteten Lotterien der Gegenwart). Wie heute schon in Frankreich, könnte es dann einmal im Kreis der Mitarbeiter an jedwelchem Arbeitsplatz heißen Wir schließen den Tag im Casino ab", was hier in Deutschland vielerorts aus Imagegründen noch unvorstellbar ist. Wenn sie es geschickt anstellen, schaffen es die neuen, jungen Führungskräfte der Casinos, dass es einmal zum guten Ton gehört", Gast in einer Spielbank zu sein. Im Kreis der Bonitätsklientel.Mit diesem Ziel wäre die Branche sogar bereit, sich gesund zu schrumpfen", denn weit weniger Gäste könnten die rd. fünfzig deutschen Casinos wohl kaum verkraften, wenn sie alle rentabel wirtschaften wollten.

In diesem Zusammenhang wird der Gesetzgeber gefragt sein, die Frage der Besteuerung zu klären, wenn er die Prävention gegen die Spielabhängigkeit und den Schutz der Bonitätsschwachen so ernst nimmt, wie er gegenüber Brüssel taktisch klug darzustellen versucht.

Und hier ist die Änderung der Bezahlung der Leistungen des Spielbankpersonals angesagt, dass dann nicht mehr vom Opferstock" des Hauses abhängig sein darf, sondern seine Bezüge zumindest gekoppelt an die Gesellschaftsgewinne erhalten sollte oder als Angestellte mit festen Gehältern.

Im Gegenzug winkt den Casinos das wirklich große Geschäft: die Online Szene.

Schaffen sie es, sich hinsichtlich der Suchtprävention argumentativ in's richtige Licht zu setzen, dann wird sich ihnen sicherlich die Möglichkeit öffnen, eine legale Chance der Teilnahme an der Abschöpfung der internationalen Marktanteile zu erhalten.

Und für dieses Ziel geht man in der Branche jeden nur erdenklichen Weg.

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