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paroli.de wissen: Das politische Patt im Glücksspiel


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Auswirkungen des Föderalismus

auf EU-Verhandlungen

Der deutsche Föderalismus, der die Hegemonie der Bundesregierung beschneiden sollte, indem den Landesparlamenten eine Beteiligung an der Mehrzahl der Gesetze zugesprochen wurde, hat für die Liberalisierung der Glücksspielgesetzgebung in Deutschland eine maßgebliche Bedeutung.

Aber in den Diskussionen des Roulette-Forums ist leider festzustellen, dass viele mit dem Begriff wenig anzufangen wissen, weil sie dessen nähere Bedeutung nicht kennen - insbesondere, weil sie den Bezug der heutigen Querelen der Deutschen zum freien Wettbewerb der EU nicht in Verbindung bringen können.

Deshalb hierzu ein kleiner Exkurs in die Vergangenheit... ...vom Nachtfalken :(

Dieser Sachbeitrag zeigt die Historik und die detaillierten Ursachen für die Patt-Situation der Politik

aus allseitigem Zugzwang im Zusammenhang mit der Regelung des Glücksspiels in Deutschland

auf allen politischen Ebenen

  • Geschichte des deutschen Föderalismus
  • politische Entwicklung des Verhältnisses der Länder zum Bund
  • Ursachen der innerpolitischen Unbeweglichkeit der Bundespolitiker
  • Ursachen der außenpolitischen Unbeweglichkeit der Bundespolitiker
  • Ursachen der Handlungsunfähigkeit der Landesregierungen
  • Ursachen der Handlungsunfähigkeit der EU-Kommissionen
  • Ursachen der Kollision zwischen Konzessionsnehmern von Spielbanken und ausländischen Privatanbietern gewerblichen Glücksspiels

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Das politische Patt im Glücksspiel

Auswirkungen des Föderalismus auf die EU-Verhandlungen der Bundesrepublik Deutschland

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Bei genauem Studieren der nachfolgenden Ausarbeitung wird man -sofern man nicht zur Dogmatisierung neigt- sich vergegenwärtigen, dass die über Jahrzehnte währende Entwicklung in Deutschland zu dem gegenwärtigen Debakel zwischen der EU und Deutschland geführt hat. Keinesfalls sind die Verursacher unter den heutigen Politikern oder den Betreibern des Spiels auszumachen.

Einen Schuldigen -so merkwürdig das klingt- gibt es nicht.

Verursacher war die Situation des zweiten Weltkriegs, an dessen Ende die Verfasser des bis heute geltenden, mehrfach veränderten Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter der Aufsicht der Alliierten sich gezwungen sahen, innerhalb weniger Wochen (!), ein Grundgesetz zu schreiben, das den vier Siegermächten die Gewissheit gab, dass ein deutsches Parlament, geführt von einem Kanzler und einer Handvoll Ministern, allein nicht entscheiden konnte, einen neuen Krieg zu beginnen. Aus diesem Grund waren die Entscheidungsbefugnisse des ersten Kanzlers der neu entstandenen Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, und seiner Minister nur sehr begrenzt.

Grund hierfür war ein föderalistisches System, das auf dem Mitbestimmungsrecht aller Bundesländer fundierte, bei deren Veto eine Kanzlerentscheidung und jeder Parlamentsbeschluss hinfällig wurde... ...

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Auswirkungen des Föderalismus

auf EU-Verhandlungen

Ein Rückblick auf die deutsche Geschichte zeigt auf, wie es um die rechtlichen Beziehungen der einzelnen Regionen zum Gesamtkomplex Deutschland bestellt war; sehr wechselhaft waren die rechtlichen Grundlagen, beginnend bei der Monarchie über die ersten Schritte der Republik, unter der Diktatur des Nationalsozialismus, der alliierten Besetzung, der neugegründeten Republik bis hin in die heutige Mitgliedschaft in der Europäischen Union.

Die „Mutter aller Reformen" - wie die Reform des deutschen Föderalismus während deren Entstehung in den letzten Fahrzehnten gern bezeichnet wurde- sollte dazu bestimmt sein, eine effizientere Politik in Deutschland zu ermöglichen.

Hauptanliegen der Föderalismusreform sollte die Veringerung des Anteils der Gesetze sein, für deren Verabschiedung auf Bundesebene die Zustimmung der Länder eingeholt werden musste. Da diese von den Länderkammern verweigert werden konnte mit der Zielsetzung, eine Verabschiedung der jeweils betroffenen Gesetze im Bundestag zu verhindern, waren Neuregelungen und Änderungen der deutschen Gesetze -insbesondere nach der deutschen Wiedervereinigung- oft nur noch unzureichend möglich. Stellten sich die Länder im Bundesrat quer, kam es zu keiner Entscheidung auf Bundesebene. Wichtige Gesetze wurden gewissermaßen "geparkt", bis eine Änderung der politischen Verhältnisse in den Bundesländern eine Neuvorlage der davon betroffenen Gesetzesvorlagen sinnvoll machte.

Diesem Missstand zur Folge entstand eine Situation, die bundespolitische Entscheidungen nicht der Notwendigkeit eines Gesetzes auf Grund der Sachumstände zuordnete, sondern der politischen Stimmungslage in den Ländervertretungen. Im Lauf der Legislaturperioden zeichnete sich ab, dass Gesetze mit bundespolitischer Bedeutung oft von einem einzigen Bundesland aus parteipolitischen Gründen gekippt werden konnten.

Der Machteinfluss der Länder war zu hoch.

Um die durch diese Blockierhaltung der Länder entstehende Schwerfälligkeit der Bundesgesetzgebung (Stichwort: Politisches Patt) einzudämmen, wurde die Verringerung des Umfangs der Gesetzesliste, auf welche die Bundesländer Einfluss ausüben konnten, von vormals etwa zwei Dritteln aller im Parlament zu verabschiedenden Gesetzesvorlagen auf nur noch ein Drittel angestrebt.

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auf EU-Verhandlungen

Die im Grundgesetz verankerte Mibestimmung der Länder an der Bundesgesetzgebung waren die Ministerpräsidenten allerdings nicht bereit abzugeben, ohne entsprechende Gegenleistungen hierfür zu verlangen. Ihr Wunschkatalog umfasste eine Reihe Gesetzgebungsrechte, von denen unter anderem das Beamtenrecht und das notarielle Berufsrecht in ihre Zuständigkeit überging.

Mit der Vorstellung der Länder, dass der in Artikel 84 grundgesetzlich verankerte Verzicht auf ihre Mitwirkung mit einer Verringerung der Bundeshoheit einher geht, über die Aufstellung von Behörden und über die Verfahrensweisen allein zu bestimmen, führten die Ministerpräsidenten schliesslich eine Kompetenzbeschneidung des Bundes herbei.

Bisher gab es bundesweit geltende Regeln, die die Bundesregierung aufstellte, indem sie die Normen bestimmte und diese von den Landesparlamenten ratifizieren lies. Auf diese Weise schuf der Bund eine nationale Ordnung, die sich an jeweiligem Standard orientierte, in Form einer einheitlichen oder vereinheitlichten, anerkannten und anzuwendenden Verfahrensweise behördlicher Belange.

Eine solche Vorgehensweise ist nun in vielen Bereichen nicht mehr möglich, da auf Bundesebene die Kompetenz fehlt, den Ländern jedwelche Vorschriften zu machen; auch sind die Länder nicht mehr gezwungen, in ihren Regelungen untereinander eine einheitliche Linie zu finden. Somit bedarf es auch nicht mehr der Zustimmung des Bundesrats, wenn sie in den Bereichen, in denen sie autonom entscheiden können, diese Entscheidungen ohne jegliche Rücksprachen in den Landesparlamenten fällen.

Hiervon ist die Konzessionierung des gewerblich betriebenen Glücksspiels betroffen, dessen Überwachung und dessen Abschöpfung.

Die Länder sind berechtigt und zugleich verpflichtet, das Angebot von Lotterien, Sportwetten, Spielstätten aller Art nach ihrem eigenen Vorstellungen zu regeln und die Finanzen zu verwalten.

Dies regelt heute jedes Bundesland eigenständig.

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auf EU-Verhandlungen

In den Reformen ist verankert, dass die Vereinheitlichung von Verfahren als verbindliche Regelung der Abwicklung der Lotteriegesetzgebung, zu der auch die Vermittlung der Teilnahme an Spielen mit materieller Gewinnerzielung seitens des Spielers gehört, nur dann einer Bundesnormung unterliegen würde, wenn das besondere Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung vorliege. Selbst in einem solchen Ausnahmefall ist die Zustimmung der Länderkammer die Voraussetzung.

In der Umsetzung des europäischen Richtiniengesetzes müsste die Bundesregierung jedoch fast in alle Belange der Länder eingreifen, da föderalistische Politik sich an gesetzliche Vorlagen hält, die oft lang vor der Inkrafttretung der europäischen Gesetze entstanden sind und aus denen sich langfristig bindende Verpflichtungen der Länder ergeben.

Ein Lösen aus diesen als bindend anzusehenden vertraglichen Vereinbarungen der Länder würde allein hinsichtlich leerer Kassen die finanziellen Budgets durch materielle Verpflichtungen in Milliardenhöhe sprengen, insbesondere hinsichtlich der Bürgschaftsbanken. Auf die Verhältnisse Deutschlands übertragen, könnte dies eine Finanzkrise auslösen, vergleichbar mit der diesjährigen in den USA.

Es wird zur Zeit darüber diskutiert, die Umsetzung der Richtlinien zumindest verfahrensweise freizugeben.

Dann sähe die Bundesregierung sich jedoch den Klagen der Länder gegenüberstehen, indem jedes Bundesland seine finanziellen Verluste, die es nicht selbst zu verantworten hat, einklagt. Ein Betrag, der bei dem sich ohnehin mehrenden Schuldenberg der Bundesrepublik zur Zeit nicht tragbar scheint.

Finanzielle Verluste aus den Einnahmen am Glücksspiel, die einen entscheidenden Posten in der Budgetierung der Haushalte ausmachen, haben die Länder jedoch nicht zu verantworten, da sie am Prozess europaweiter gesetzlicher Vereinheitlichung (z.B. europäisches Wettbewerbsrecht) nur unzureichend beteiligt sind (fehlende Kompetenz mangels zuständiger politischer Ebene).

Diesem Umstand entsprechend verlangen die Landesregierungen lediglich, auf Europaebene von den bundesdeutschen Kompetenzträgern ihren finanziellen Verpflichtungen entsprechend vertreten zu werden.

Eine andere Wahl bleibt ihnen nicht.

Jedoch wird eine solche Vertretung zunehmend schwieriger.

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auf EU-Verhandlungen

Aus dieser Konstellation der Zuständigkeiten ergibt sich nämlich die paradoxe Situation, dass im Zugzwang vor den Kommissaren der europäischen Union von Vertretern der Bundesregierung Standpunkte vertreten werden müssen, die insgesamt gesehen der Politik der Bundesregierung nicht entsprechen und die im Widerspruch zu den erklärten Zielen Deutschlands in der Europäischen Union stehen.

Zwar hat die Bundesregierung nach der Föderalismusreform jetzt mehr Spielräume, innenpolitisch notwendige Gesetze im Parlament zu verabschieden - gleichzeitig steht sie jedoch vor dem Zugzwang, diese Gesetze nur noch im Einklang mit der Europäischen Union zu gestalten.

Mit der unbefriedigenden Situation, den Ländern die Kompetenzen ihrer Behörden unbeeinflussbar überlassen zu haben, entsteht ein weiterer nachteiliger Effekt. Da die Länder -wie im Fall der Lotteriegesetzgebung- nicht nur freie Hand gegenüber dem Bund haben, sondern jedes Bundesland für sich berechtigt ist, Verfahren und Regelungen unterschiedlich zu anderen Bundesländern zu treffen, ist nunmehr die bundeseinheitliche Interessenvertretung im Europarat fast unmöglich geworden.

Gewissermaßen harmonisieren die für die bundesdeutsche Gesetzgebung optimierten Rechtsverhältnisse zwischen Bund und Ländern nicht mit den angestrebten Rechtsverhältnissen zwischen Bund und Europäischer Union.

Im Gegensatz zu anderen Staaten, die bei der Regelung ihrer Belange freie Hand haben, geraten die deutschen Interessenvertreter in Brüssel auf argumentatives Glatteis. In der Presse zwischen dem von den Kommissaren der Europäischen Union ausgeübten Druck und dem gleichzeitig entgegengesetzten Druck der Länder sind sie eingezwängt und politisch manövrierunfähig (Stichwort: Politisches Patt).

In dieser schizophrenen Situation befinden sich die in den Ausschüssen der EU sitzenden deutschen Politiker (insbesondere deren Unterhändler) bereits seit der Verfassungsreform Mitte der 90iger-Jahre, in der genau die im bereits oben angeführten Artikel 84 des Grundgesetzes niedergelegten Verantworlichkeiten und Zuständigkeiten neu geregelt wurden.

So gesehen hat sich diese Patt-Situation gewissermaßen verlagert:

Aus dem Patt der bundespolitischen Schwerfälligkeit auf innenpolitischem Parkett

ist ein Patt der Bundesregierung auf internationalem Parkett geworden,

dass ihr gegenüber den politischen Partnern in Europa zum Nachteil gereichen lässt.

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Die Regierungen der Länder sind selbst in einer aussichtslosen Situation.

Nach jahrzehntelangem HickHack über den seit dessen Entstehung der realpolitischen Situation nicht mehr entsprochenen Föderalismus im Land, standen die Politiker aller Parteien vor dem Druck der Wähler, die auf Veränderungen drängten.

Insbesondere die unzureichende Finanzierung des Breitensports und die in den Jahren sich erst aufbauende Sozialreform hinsichtlich Versorgungsmängeln Behinderter, rollstuhlgerechter Verkehrsmittel, fehlender Aufzüge und Blindenampeln und vielem mehr, gaben in den Medien Anlass, Druck auf die Länderchefs auszuüben, mit ihren erweiterten Rechten nach der Föderalismusreform die vom Bund nicht ausreichend abgedeckte Finanzierung durch andere Quellen aufzufüllen.

In der bundesweiten Addition waren dies -schwerpunktmäßig in den neuen >Bundesländern- Milliardenbeträge.

Diesen Forderungen der Öffentlichkeit sind die Ministerpräsidenten weitgehend nachgekommen.

Im Zuge der seinerzeitigen ersten grundlegenden Reform nutzten die landespolitisch Agierenden nun den entstandenen neuen Handlungsspielraum in dem darauf folgenden Jahrzehnt, indem sie über die ersten Jahre beispielsweise die Konzessionsvergabe für Spielbanken neu überarbeiteten und neuen Bedingungen unterordneten.

Hierauf folgten Erteilungen langfristiger Konzessionen unter Leistung der entsprechenden Landesbürgschaften.

So hat jedes Bundesland die Sanierungen und Funktionszuführungen denkmalgeschützter Gebäude, Neubauten, ganzer Areale für die vielen neu entstandenen Spielbanken und im Hinblick auf die Zuführung der Erträge an allgemeinnützige Organisationen im Breitensport, in der Behindertenversorgung und im Allgemeinbereich entweder selbst kreditiert, kreditieren lassen oder durch Bürgschaften in Millionenhöhe rückversichert - in vielen Fällen auf Grund der Langfristigkeit in Milliardenhöhe.

Hinzu kommen die vertraglichen Verpflichtungen der Verbürgung auf Einnahmen für die Betreiber innerhalb der Konzessionslaufzeiten und Folgeoptionen, welche die nach der zwischen 80 und 90 Prozent liegenden Abschöpfung der Länder nur begrenzt verbleibenden Erträge der Betreiber kompensieren sollen, um die bankseitig finanzierten Einstiegs- und Anlaufkosten überhaupt decken zu können und dann -nach einer entsprechenden Anzahl von Jahren oder Jahrzehnten- die Chance auf Gewinne zu haben.

Mit diesen politischen Entscheidungen gerieten die Länder in ein auf Jahrzehnte abgestecktes Obligo, dass -je nach Bundesland- zu einem Großteil politisch festgelegt und zudem politisch nur wenig zu beeinflussen war.

Hinzu kommt das Ende der Kohl-Ära.

Die Zeit der Regierung Helmut Kohls, die -politisch anders orientiert, als bei dem Folgekanzler Schröder- den Länderinteressen Priorität beimaß, wenn es um Belange der Deckung des Bedarfs sozial Schwacher ging - wozu die Planung, die Realisierung und die Aufrechterhaltung von sozialen Projekten aus den Erträgen des Glücksspiels gehörte - war vorbei.

Im Zuge der folgenden sozialdemokratischen Legislaturperioden wandte man sich von dieser grundsätzlichen Linie ab, indem man die sozialen Belange weniger den Ländern, als dem Bund zuzuordnen versuchte, was in der wohl nachhaltigsten sozialen Umwälzung der deutschen Nachkriegspolitik endete; der sogenannten Hartz-IV-Reform, in der auch die ehemals den Kommunen obliegende Belastung der sozialen Hilfen durch Übernahme eines Teils dieser Bevölkerungsgruppe in den Einbezug bundeshördlich aufgebrachter Grundsicherungsbeträge, vom Bund abgelöst wurde. In Folge wurden den Ländern Einnahmequellen genommen, da die zusätzlichen Ausgaben des Bunds gedeckt sein wollten. Nicht in gleichem Umfang konnten die Mindereinnahmen der Länder auf die Kommunen umgewälzt werden, weil diese nicht über die entsprechende Liquidität verfügten. Mit dem enger werdenden finanziellen Spielraum fielen die Einnahmen aus dem Glücksspiel in vielen Landeshaushalten von Jahr zu Jahr stärker in's Gewicht, woraus in einigen Fällen mit Verschlechterung der volkswirtschaftlichen Situation eine Abhängigkeit entstand.

Insbesondere die neuen Bundesländer waren hiervon betroffen, deren Wirtschaftsdaten denen des Westens hinterherhinkten, indes wurden die Subventionen für den Aufbau immer geringer.

In den Jahren sozialdemokratischer Kanzlerschaft wurden viele Grundsteine gesetzt, die zum heutigen Stand der Situation Deutschlands in der Europäischen Union geführt haben.

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auf EU-Verhandlungen

Viele Kritiker der augenblicklichen Situation fehleinschätzen, dass von den rd. 10% der Casinoeinnahmen der vergangenen Jahre, die zudem voll zu versteuern waren, trotz nachteiliger Veränderung der Konditionen für die Konzessionsinhaber und ungeachtet der sich verschärfenden Wettbewerbsbedingungen der sich drastisch mehrenden Spielbankenstandorte alle laufenden Kosten und die Kreditabtragungen für die Casinos und deren Haftung unverändert zu decken waren, was sich bis heute nicht geändert hat. Negativ geändert haben sich aber im Lauf der Zeit die Einnahmen, von denen alles bestritten werden musste.

Spielbanken, deren privatrechtliche Investmentanteile vor Jahrzehnten noch hohe Gewinne abwarfen, amortisieren sich nach der Verfassungsreform und den damit in Verbindung stehenden veränderten Konzessionsbedingungen oft erst nach einem Jahrzehnt oder später.

Diesem Umstand zur Folge sind die Länder für die Einhaltung der für die Konzessionsvergabe eingegangenen vertraglichen Laufzeiten verantwortlich und sie stehen außerdem indirekt in der rechtlich unabdingbaren Verpflichtung, eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Konzessionsnehmer zu unterbinden, wenn sie nicht milliardenschweren Regressansprüchen unterliegen wollen (Stichwort: Politisches Patt).

Aber genau in diesem letzten Punkt stehen sie am anderen Ende der Argumentation, der die Vertreter der Bundesregierung in der EU sich gegenüber den Kommissaren der Wettbewerbsaufsicht zu stellen haben; diese wiederum berufen sich auf die von der Bundesrepublik Deutschland akzeptierten Gesetze der Europäischen Union, die in einem Richtlinienkatalog unter der öffentlichen Datenbank EUR-lex im Internet in allen Sprachen des Staatenverbunds von jederman zur Einsicht abrufbar sind.

Die seinerzeit verantwortlichen Ministerpräsidenten sind größtenteils nicht mehr in ihren Ämtern.

Auch die administrativen Kompetenzträger wechselten mit Änderung der politischen Verhältnisse in dem jeweiligen Bundesland.

Sie sind es nicht, die die Entwicklung im Rahmen gesetzlicher Änderungen zu verantworten haben; weder ihre Vorgänger, die nach der seinerzeit politischen Situation die ihnen am vorteilhaftesten für die Allgemeinheit erscheinenden Weichenstellungen verantworteten, noch die heute amtierenden, die vor nicht lösbaren Aufgaben stehen.

Und es ist ihnen nicht anzulasten, dass die hohen Verpflichtungen -insbesondere hinsichtlich des Ertragsflusses in allgemeinnützige Projektierungen- derartig gewaltige Ausmaße haben.

Die einzige Möglichkeit, diesen umfangreichen Verpflichtungen nachzukommen, besteht aus ihrer Perspektive in der Aufrechterhaltung der Funktionen.

Und genau dies ist es, was zum Eklat in der EU führt.

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auf EU-Verhandlungen

Die Bundesregierung wiederum hat der Verpflichtung gegenüber den Ländern insoweit nachzukommen, dass sie den Ländern die Grundlage schafft, deren Verpflichtungen reibungslos nachkommen zu können.

Hierzu gehört logischerweise der Erhalt der Rechtsgrundlage gegenüber der Europäischen Union.

Wohl ist ist die Bundesregierung berechtigt, im Fall bundesrepublikanischen Allgemeininteresses zweckdienliche Veränderungen der Situation (die im Fall der Forderungen der EU ja gegeben wären) durch eine übergeordnete Rechtsänderung herbeizuführen; indes würde es ihr schwer fallen, überhaupt eine stichhaltige Argumentation dafür zu finden, den Ausnahmestatus zu beanspruchen.

Nur dieser legitimiert den Bund, Länderrecht außer Kraft zu setzen oder auch nur zu beeinflussen.

Selbst wenn der Bund einen solchen stichhaltigen Grund für eine Ausnahmeregelung zum Ansatz bringen würde, benötigt er in jedem Fall die grundgesetzlich verankerte Zustimmung der Mehrheit im Bundesrat, um eine solche gegenüber den Ländern überhaupt geltend zu machen.

Dies würde bei der gegenwärtigen Situation an der Stimmungslage der Ministerpräsidenten scheitern.

Diese zeigen in immer wieder stattfindenden Konferenzen zumindest hinsichtlich des Erhalts ihrer Rechte eine fast geschlossene Linie.

Ein zu Gunsten der Bundesregierung gefällter Beschluss ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.

Insbesondere die Zusammensetzung der Bundesregierung in Berlin als Koalition der beiden großen Volksparteien wirkt sich in vielen Länderparlamenten dahingehend aus, dass die parteiübergreifende Übereinkunft in Fragen der Länderhoheit nicht zu Gunsten etwaiger Bundes- oder Europapolitiker ausfallen würde, die Länderrechte beschneiden wollen.

Im Wesentlichen sind es die nachfolgenden zwei Punkte, die dagegen sprechen, dass die Bundesregierung überhaupt ein Argument für eine Ausnahmeregelung anführen kann.

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auf EU-Verhandlungen

Politischer Brennpunkt und einziger Ansatzpunkt, der zu einer Veränderung der Situation führen könnte, ist die Widerlegung der Aussage der Länder, diese allein seien in der Lage, für eine Begrenzung des Suchtverhaltens der Bürger zu sorgen.

Da die Kontrolle des Suchtverhaltens und dessen Eindämmung auf ein Maß, das gesellschaftlich verträglich ist, von den Ländern massiv betrieben wird und weil diese letztlich mit ihren Behörden der einzige Garant für eine flächendeckende Suchtbekämpfung sind, kann auch niemand sonst die Entscheidung fällen, ob diese Aussage richtig oder falsch ist. Faktisch weisen die Länder hohe Erfolge aus, die allerdings keine adäquaten Vergleichswerte haben.

Allein die Glaubwürdigkeit zählt hier.

Und das Alibi der Bundesregierung ist durch die Emsigkeit tausender Landesbeamten perfekt genug, mit diesem gegenüber den EU-Kommissaren mit noch vor einem Jahr nicht zu erwartendem Erfolg aufzutreten.

Solange die Länder mit der Ausschöpfung ihrer Kompetenzen diesen Kampf nicht nur erfolgreich führen, sondern dem Bund entsprechende "Vermarktungsschwerpunkte" für die Repräsentation derer Standpunkte in Brüssel liefern, ist das Zusammenspiel der Bundes- und Landesbehörden perfekt. Bundessuchtbeauftragte und Ländervertreter der Gesundheitsbehörden arbeiten harmonisch Hand in Hand und streuen vom Wattenmeer bis an die Zugspitze die Parolen und Erfolgsmeldungen, flankiert von landeseigenen Sendeanstalten, die über die Medien einen Eindruck verbreiten, als bestehe die Bürgerschaft der Deutschen nur noch aus Süchtigen.

Was kann die EU hiergegen schon auffahren?

Die Gier einiger global aktiven Spielanbieter, die zudem heute ihre Geschäftssitze bereits rechtlich und steuerlich im Ausland haben.

Auf der Strecke bleibt dabei der Spieler.

Er steht zwischen den Fronten.

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NACHTFALKEüberBERLIN

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