Geschrieben 03 June 2008 - 10:43

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☞ EWR 7
Ist das richtig? Sobald das Abo in Kraft tritt, kann man's nicht mehr ändern?
Ein Abo kann während der Laufzeit nicht verändert werden.
Sobald das Abo in Kraft tritt, kann man's nicht mehr ändern?
Genau so ist es, besser lässt sich die Auslegung nicht beschreiben.
Falls das Abo auch nur einmal gespielt wird, ist eine Änderung des Abos nicht mehr möglich. Wenn jemand ein Abo aufgibt, dann zwei Minuten später, einen neuen Satz einträgt, dann zählt nur der neue Satz, wobei der neue Satz auch ein Abo enthalten darf. Wenn man einen völlig neuen Satz spielt - Streichung aller Sätze - wird das "alte Abo" nicht wirksam ... aber: man kann seinen Satz verändern. Demnach gilt es als völlig neuer Satz, wenn man die Teilsätze, die man vom alten Abo beibehalten will, einfach wiederholt.
Inzwischen bin ich vollends verwirrt von diesem Abo-Zeug:
Man kann einen neuen Satz auch wiederum als Abo abgeben, nicht klar:
Das wäre ja gleichbedeutend mit der Änderung des alten Abos
Demnach geht die Abo-Änderungsklausel eigentlich so:
Um ein Abo während der Laufzeit zu ändern, muss das komplette neue Abo notiert werden. Teilsätze eines Abos können nicht geändert werden. Und dabei ist es unerheblich, ob ich den neuen Satz jetzt eingebe oder erst morgen.
Das ist alles ein bisschen verwirrend. Entweder man kann ein Abo komplett ersetzen durch ein anderes (mit teilweise den gleichen Sätzen) oder eben nicht.
Ich hatte es schon oft geschrieben: Nicht alles lässt sich in Spielregeln fassen.
Nun weiß ich, dass ich wie alle anderen, auch nicht fehlerfrei bin.
... ...Hallo Wenke, um ganz sicher zu gehen Folgendes:
ich kündige mein aktuelles Abo... ...
Wenke
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