sachse sagte am 13 April 2006 - 10:47:
Hallo herbie,
die Abstufung:
Rein ja - Spielen nein; gibt es nicht.
Hausverbot heißt, das Haus nicht betreten zu dürfen.
sachse
herbie007 sagte am 21 May 2006 - 02:52:
hallo, es würde mich schon interessieren, ob es wirklich Leute gibt, die zwar Zutritt zum Spiel erhalten, aber nicht spielen dürfen und es wäre nett, wenn ich da etwas erfahren könnte oder gibt es bereits irgendwo etwas zum Nachlesen?

Ist eigentlich nicht meine Art einen Thread anzuheizen, der Jahre nicht mehr bedient wurde, aber das
will ich jetzt hier der Vollständigkeit halber schon loswerden:
Beim Hausverbot gibt es sicherlich keine Abstufung. Wieso auch?
Aber wenn man ein
einfaches Spielverbot hat, darf man schon rein. Man darf halt nur nicht spielen,
kriegt den Stempel "Spielverbot" auf die Eintrittskarte und steht (angeblich) unter Beobachtung
des Aufsichtspersonals, sollte also zum Selbstschutz nicht spielen, weil man so dann tatsächlich
eine dauerhafte Sperre (=Hausverbot!?) riskieren würde, wie mir auf Nachfrage gesagt wurde.
Mir ist das vor Jahren (wird so 2002/03 gewesen sein) in Saarbrücken passiert. Ging ganz schnell:
Bei der Frage nach dem ausgeübten Beruf nicht aufgepasst, ziemlich gedankenlos "Student" angegeben
und dafür ein "temporäres Spielverbot" (oder so ähnlich) kassiert. "Dafür kriegen Sie den Eintritt heute
auch umsonst!" Na Vielen Dank auch, der Abend war also gelaufen und hatte noch nicht mal richtig
angefangen. Also eine Runde durchs Casino am DFG und ab dafür.
Bin dann (aber aus anderen Gründen) eineinhalb Jahre nicht mehr da gewesen und kam dann auch wieder
rein, als ich, zwar immer noch Student, kurzerhand "Kaufmännischer Angestellter" angab. Unterlagen
wollte man keine sehen. Wie hätte das auch bewiesen werden sollen?