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Angriff auf Asymmetrien Farben/Kolonnen


22 Antworten in diesem Thema

#16 sachse

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Geschrieben 10 April 2005 - 07:50

Zitat

Ich meinte ob das vom Gesetz her in Deutschland verboten ist.
Gibt es eventuell Grundsatzurteile??
Hallo Finale,

in D und A ist das Verwenden von technischen Hilfsmitteln, soweit mir bekannt, nicht strafbewehrt. Es ist lediglich in der Hausordnung und teilweise im Landesspielbankengesetz verankert. Das betrifft aber nur den passiven Einsatz zur Beobachtung, Datenverarbeitung usw. Aktive Eingriffe in das Spiel sind natürlich Betrug.
Interessant für D ist noch, dass versuchter Betrug beim Spiel kein Strafdelikt ist.

sachse

#17 mondfahrer

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Geschrieben 10 April 2005 - 13:00

hallo Sachse

Zitat

Interessant für D ist noch, dass versuchter Betrug beim Spiel kein Strafdelikt ist.

da würde ich aber aufpassen- jedenfalls wenn Du nicht in "Münchhausen" bist. Außerhalb Münchhausens könnte nämlich Bundesrecht nicht nur gelten sondern sogar auch beachtet werden. Ich vermute mal, das mit der "Nichtstrafbarkeit" haben Dir "Münchhausener" Verfolger weismachen wollen, jedenfalls wäre es typisch für die "Münchhausener" - weil bei denen nämlich angeblich immer Fön ist in Begriffsangelegenheiten, jedenfalls wenn es um sogenannte "innere Tatsachen" in eigener Sache geht. Bei entsprechendem eigenem Bedarf stellen sie einfach Fön an, und fertig.
Ob etwas straf-bar ist (bei denen) , hängt (bei denen) ziemlich stark vom privaten Willen der Verfolger und davon ab, wer gerade der Gast ist , und an wen sie das Geld fließen lassen wollen. Die "Münchhausener" Verfolger haben bei sich sozusagen Hausrecht . Je nachdem ob sie Dich lassen, darfst Du - oder eben auch nicht. Das, was sie einem bei entsprechender Laune ggf. erlauben , geht weit über das hinaus, was Du beschrieben hast und ist allerdings nur möglich, wenn man vorher in ihre Spezial-Spielregeln eingeweiht war ...


mondfahrer

#18 sachse

    Hai-Roller

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Geschrieben 10 April 2005 - 15:33

Hallo Mondfahrer,

kleine Geschichte(Einzelheiten können ungenau sein)
Im Casino Aachen(?) beobachtet die Polizei, wie nach Geschäftsschluss ein paar Leute mit Schlüsseln das Casino betreten und nach einiger Zeit schwer beladen wieder herauskommen. Die Gruppe wird in ihr Hotel verfolgt und als 1 Stunde später der Zugriff erfolgt, sind diese Leute dabei, mehrere Roulettekessel zu präparieren. Man nimmt sie mit und man lässt sie nach Aussage wieder frei.
Angeklagt werden sie nur wegen Hausfriedensbruch und auch in Abwesenheit(Ausländer) dafür verurteilt.

Einbruch war es nicht, da der auch Diebstahl beinhaltet. Stehlen wollten sie aber nicht, denn es war ja klar, dass die Kessel noch in der gleichen Nacht zurück gebracht werden. Dagegen ist(war?) versuchte Manipulation kein Strafdelikt, sagte der Richter.

sachse

#19 mondfahrer

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Geschrieben 10 April 2005 - 22:12

hallo Sachse

Zitat

Einbruch war es nicht, da der auch Diebstahl beinhaltet. Stehlen wollten sie aber nicht, denn es war ja klar, dass die Kessel noch in der gleichen Nacht zurück gebracht werden. Dagegen ist(war?) versuchte Manipulation kein Strafdelikt, sagte der Richter.

interessante Geschichte - kann man das irgendwo mal genauer nachlesen ? ( ggf. Aktenzeichen ?). Ich kann mir eine ganze Liste von Möglichkeiten effektiver juristischer Haarspalterei ( davon lebt die Justiz ja ) vorstellen, um in einem vollkommen gleich gelagerten Fall genau gegenteilig zu entscheiden- falls begehrt. Tatsächliches Vorliegen eines Strafdelikts und Nachweisbarkeit "im Einzelfall " sind außerdem zweierlei. ( in dubio pro reo) "Manipulation" wurde hier wohl rechtlich nicht gleich gesetzt mit "Betrug", wobei diese begriffliche Unterscheidung viele verschiedene Gründe haben kann - je nach Rechtsauffassung des Richters und je nach Tatsachen -Feststellung bzw. je nach Ausreden der Täter . Da ich das Urteil nicht vor mir liegen habe, kann ich nur spekulieren : Der Richter könnte sich z.B. auf den Standpunkt gestellt haben , dass die Täter in der Nacht nur mal in einem wissenschaftlichen Zufallsexperiment ausprobieren wollten , ob es eigentlich tatsächlich möglich ist, durch Kesselmanipulation zu betrügen. Um das zu erforschen brauchen sie natürlich echte Kessel , sonst ist es ja keine seriöse Forschungsarbeit ... Sie konnten aus Sicht des Richters den Plan gehabt haben, aus wissenschaftlicher Neugier heraus zwei Stunden lang in der Nacht "Betrügen zu spielen", dann alles wieder in den Urzustand zu versetzen. Und dann fehlt es schon am Betrugsvorsatz und es kann schon deswegen in der Kesselmanipulation kein Betrugsversuch liegen...

Aber wie siehts eigentlich bei erfolgreichem KG rechtlich aus - ist das Betrug und im Falle eines Misslingens Betrugsversuch ? Ein Anwalt, den ich um eine Meinungsäußerung gebeten habe , stellte sich zum Beispiel auf den Standpunkt, dass das von den casinospezifischen AGB abhängt, auf die man sich einläßt. Für den Fall, dass man bestimmte AGB mit entsprechendem Inhalt explizit oder konkludent anerkannt habe, liege im Erfolgsfall Betrug vor. Aber wie sollte der Richter feststellen können , ob der KG wirklich "dadurch" gewonnen hat, dass es also nicht einfach nur Glück war ? Es ist ja bisher nirgendwo ein wissenschaftlicher Beweis gelungen - ( auch Basieux ist bisher sowohl einen wissenschaftlicher Beweis in Sachen KG als auch in Sachen WW schuldig geblieben ) dass man dadurch wirklich gewinnt - sondern es ist bis zum heutigen Tag reine Glaubenssache . Von einem wissenschaftlicher Beweis wäre demgegenüber zu fordern , dass er lückenlos , nachvollziehbar und schlüssig ist ...


(musste leider mal wieder sticheln)

mondfahrer

#20 Finale

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Geschrieben 11 April 2005 - 10:04

Zitat

Die Gruppe wird in ihr Hotel verfolgt und als 1 Stunde später der Zugriff erfolgt, sind diese Leute dabei, mehrere Roulettekessel zu präparieren. Man nimmt sie mit und man lässt sie nach Aussage wieder frei.

Hallo Sachse,

wie der mondfahrer schon angesprochen hat, wäre da das Aktenzeichen von enormer
Wichtigkeit um den Fall nochmals näher zu beurteilen.
Ich kann dies nämlich auch nicht ganz nachvollziehen, denn auch die vorübergehende Aneignung
fremden beweglichen Eigentums entspricht einem Diebstahlskriterium.
Die Manipulation am Kessel dürfte unter Umständen zusätzlich noch unter Sachbeschädigung fallen.
Da es sich wie Du gesagt hast, ja auch um Ausländer gehandelt haben soll, hätte man
von Seiten der ermittelnden Behörden auch Flucht und Verdunklungsgefahr unterstellen müssen, da man ja im Vorfeld nicht beurteilen konnte wie die Sache gerichtlich entschieden wird.

Finale

#21 Blues Brother

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Geschrieben 11 April 2005 - 11:20

fremden beweglichen Eigentums entspricht einem Diebstahlskriterium.
---------------------------

Warum?
Vielleicht nur missbräuchliche Benutzung?
Diebstahl heisst wegnehmen, eine bewegliche Sache.
Die wollten aber nur manipulieren und den Kessel zurückbringen.

Ähnlich wie Autofahren.
Der Knabe des Hauses, 4 Jahre, strafunmündig nimmt den Schlüssel vom Brett und fährt los.
Er bringt das Auto aber wieder zurück, falls er nicht vorher geschnappt wird.
Diebstahl oder missbräuchliche Benutzung?

Die ganze Geschichte steht im Roulette Lexikon v.Haller.
Seite 206.
UND Granec, Wladimir alias GOLDFINGER auf Seite 173 lesen.

Sollte man mal bei Paroli ein Exemplar bestellen für wenig Geld, da Restposten.

Dann kann man auch gleich auf 800 Seiten sehen, was Sache ist und was VERTEILUNGEN sind.

Hab keinen Scanner, aber vielleicht kann einer der Hochbegabten die Seite mal hier reinstellen.

Gruss an doggy, der auch auf dem Mond beim Roulette gewinnt,
weil die Schwerkraft dort 1:6 ist.

B.B.

#22 Blues Brother

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Geschrieben 11 April 2005 - 11:50

Hi , thats Life......

herrlich, ich liebe die Juristerei..............manchmal.....meistens nicht!

auch absolut geil:::

"""STRAFFREIE VORBEREITUNGSHANDLUNG""""""

"...der Vorwurf des Hausfriedensbruch und Urkundenunterdrückung in Form einer Urkundenvernichtung
---die Täter hatten eine Plombe am Spielgerät gelöst----
brachten ihnen lediglich eine Geldstrafe ein, die sie mühelos bezahlen konnten.

B.B.

#23 Finale

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Geschrieben 11 April 2005 - 14:33

Zitat

Diebstahl heisst wegnehmen, eine bewegliche Sache.
Die wollten aber nur manipulieren und den Kessel zurückbringen.

Hi Blues Brother,

Fakt ist, daß die Jungs den Kessel erst mal in ihren Besitz gebracht haben und somit jemanden weggenommen haben.
Ob sie den Kessel wirklich zurück gebracht hätten, kann sein ist jedoch nicht zu beweisen.
Ebenso hätte der Kessel in manipulierten Zustand am nächsten Tag in einem illegalen
Spielclub landen können wenn die Polizei nicht dazwischengefunkt hätte.
Warum schleppt man überhaupt einen Kessel aus dem Casino in ein Hotel und wieder zurück wenn man ungehinderten Zugang mit Schlüsseln zum Casino hat?
Da hätte man doch viel leichter den Kessel an Ort und Stelle manipulieren können
und wäre z. B. mit einer Sicherheitsdienstuniform höchst unauffällig rein und rausspaziert und hätte sich nicht mitten in der Nacht als MöbelPxxxxx betätigen müssen.
Hast Du evtl. ein Aktenzeichen von der Geschichte, oder fehlen solche Quellennachweise in dem von Dir zitierten Buch.


Finale





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