hallo Sachse
Zitat
Einbruch war es nicht, da der auch Diebstahl beinhaltet. Stehlen wollten sie aber nicht, denn es war ja klar, dass die Kessel noch in der gleichen Nacht zurück gebracht werden. Dagegen ist(war?) versuchte Manipulation kein Strafdelikt, sagte der Richter.
interessante Geschichte - kann man das irgendwo mal genauer nachlesen ? ( ggf. Aktenzeichen ?). Ich kann mir eine ganze Liste von Möglichkeiten effektiver juristischer Haarspalterei ( davon lebt die Justiz ja ) vorstellen, um in einem vollkommen gleich gelagerten Fall genau gegenteilig zu entscheiden- falls begehrt. Tatsächliches Vorliegen eines Strafdelikts und Nachweisbarkeit "im Einzelfall " sind außerdem zweierlei. ( in dubio pro reo) "Manipulation" wurde hier wohl rechtlich nicht gleich gesetzt mit "Betrug", wobei diese begriffliche Unterscheidung viele verschiedene Gründe haben kann - je nach Rechtsauffassung des Richters und je nach Tatsachen -Feststellung bzw. je nach Ausreden der Täter . Da ich das Urteil nicht vor mir liegen habe, kann ich nur spekulieren : Der Richter könnte sich z.B. auf den Standpunkt gestellt haben , dass die Täter in der Nacht nur mal in einem wissenschaftlichen Zufallsexperiment ausprobieren wollten , ob es eigentlich tatsächlich möglich ist, durch Kesselmanipulation zu betrügen. Um das zu erforschen brauchen sie natürlich echte Kessel , sonst ist es ja keine seriöse Forschungsarbeit ... Sie konnten aus Sicht des Richters den Plan gehabt haben, aus wissenschaftlicher Neugier heraus zwei Stunden lang in der Nacht "Betrügen zu spielen", dann alles wieder in den Urzustand zu versetzen. Und dann fehlt es schon am Betrugsvorsatz und es kann schon deswegen in der Kesselmanipulation kein Betrugsversuch liegen...
Aber wie siehts eigentlich bei erfolgreichem KG rechtlich aus - ist das Betrug und im Falle eines Misslingens Betrugsversuch ? Ein Anwalt, den ich um eine Meinungsäußerung gebeten habe , stellte sich zum Beispiel auf den Standpunkt, dass das von den casinospezifischen AGB abhängt, auf die man sich einläßt. Für den Fall, dass man bestimmte AGB mit entsprechendem Inhalt explizit oder konkludent anerkannt habe, liege im Erfolgsfall Betrug vor. Aber wie sollte der Richter feststellen können , ob der KG wirklich "dadurch" gewonnen hat, dass es also nicht einfach nur Glück war ? Es ist ja bisher nirgendwo ein wissenschaftlicher Beweis gelungen - ( auch Basieux ist bisher sowohl einen wissenschaftlicher Beweis in Sachen KG als auch in Sachen WW schuldig geblieben ) dass man dadurch wirklich gewinnt - sondern es ist bis zum heutigen Tag reine
Glaubenssache . Von einem wissenschaftlicher Beweis wäre demgegenüber zu fordern , dass er lückenlos , nachvollziehbar und schlüssig ist ...
(musste leider mal wieder sticheln)
mondfahrer