Geschrieben 11 February 2005 - 20:01
Hi Kollege vom Mond,
[quote name='mondfahrer' date='11 Feb 2005, 19:21 ']ja,ja, ich weiss. Es war eine kleine Stichelei von mir, vom Mond aus... [/quote]
Dann bist du also derjenige, der sich hier ab und zu von der juristischen Fakultät aus einloggt:-) Du Schelm... judex non calculat, wenn´s um die Arbeitszeit geht... Und falls du es nicht bist, dann wären wir hier schon zu dritt...
[quote name='mondfahrer' date='11 Feb 2005, 19:21 ']Inzwischen haben es schon viele Beschwerdeführer gemerkt : Seit einiger Zeit ist das BVerfG nicht mehr ganz das, was es einmal war ... [/quote]
Yeah. Und für die Kohle, die die einstreichen, würde ich auch sofort mein schwarzes gegen ein purpurnes Leibchen tauschen. Die Binominalverteilung gilt nicht nur bei den Kugeln, sondern auch bei Einkommen und Arbeitszeit.
[quote name='mondfahrer' date='11 Feb 2005, 19:21 ']... -warum nicht dann einfach die Konsequenz ziehen und sich höchst vorsorglich zur Selbsthilfe entschließen ? Warum sollte man weiterhin noch abergläubischerweise auf die Justiz vertrauen, wenn einem andererseits die Erfahrung sagt : Die wollen das aber anders und sind zu Gunsten der Kasinos befangen . Da kommt eh nichts bei raus, die "verarschen" einen ja doch nur und ziehen einem dabei noch das Geld aus der Tasche als wären sie selber Kasino-Betreiber ? Die praxisnahe Konsequenz : Schneller sein . Am besten so agieren, dass die Kasinos es nicht identifizieren können, damit die Kasinos dadurch größere Verluste einfahren als bei offizieller Duldung solcher Gäste wie Sachse. [/quote]
Jou. Bin ganz deiner Meinung, zumal die bei ihren Gewinnen auch Leute wie ihn problemlos mit zahlen können, von unsereiner Klein-Abstauber mal ganz zu schweigen.
[quote name='mondfahrer' date='11 Feb 2005, 19:21 ']Wenn ich im übrigen so eine Roulette-VB begründen müsste, würde ich die Argumentation sehr wahrscheinlich auch nicht auf Art. 3 GG , sondern auf Art. 12 und 2 GG stützen. Dabei fällt mir ein : Es würde mich mal interessieren, was eigentlich passieren würde, wenn der Sachse 100 KG´s ausbildet, mit diesen Arbeitsverträge schließt, die so gestaltet sind, dass die Dienstleistung des Arbeitnehmers nur in einem vorher vertraglich festgelegten Kasino erfolgen kann. Kann sich dann das Kasino nötigenderweise in das Vertrags/Arbeits-verhältnis einmischen und den (gutgläubigen) Arbeitnehmer freisetzen , der sich diesen Beruf , geschützt durch Art. 12 GG, ausgesucht hat ???
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Meine Prognose: Die VB wird zwecks Freizeitgestaltung der R-Ultimo-besoldeten Purpurkappen abgeschmiert, und falls sie wider Erwarten Lust hätten, es zu entscheiden, wird ihnen einfallen, dass sie mit einer Anerkennung des Berufsspielertums die Finanzgerichte ins Schleudern bringen. Nein, nein... was nicht sein darf, kann nicht sein – den Sachsen und seine 100 KG gibt es also juristisch gesehen gar nicht. Dem Sachsen könnte man ein solches Vorgehen auch nur empfehlen, wenn man selbst eine wirklich gute Berufshaftpflicht hat – vor den AG´en würden die 100 KG nämlich trotzdem ihre Kündigungsschutz- und Lohnfortzahlungsklagen gewinnen.
[quote name='mondfahrer' date='11 Feb 2005, 19:21 ']... Kann der Sachse sein Problem möglicherweise auch ohne Inanspruchnahme des BVerfG lösen, indem er sich ein Flittchen zulegt, das ihn als eine zusätzliche Eintrittskarte begleitet ? Und weiter : Nach welchen Kriterien entscheidet das Kasino dann, welche Flittchen zugelassen werden und welche nicht ? Darf oder muss der Sachse zu Zwecken der Entlastung des BVerfG sich damit behelfen(Zumutbarkeit) ,sich eine Partnerin als Begleiterin ins Kasino zu suchen, oder - wenn diese nicht spielen will - sich ein Flittchen als zusätzliche Eintrittskarte zuzulegen - oder scheiden solche Möglichkeiten aus verfassungsrechtlichen Gründen aus ? Kann die Partnerin ( oder das Flittchen) genötigt werden, auf diese Begleitung durch den Sachsen zu verzichten "weil es der Sachse ist" ( Vgl. Art. 3 ,3 GG- "wegen"). Muss sie den Sachsen bei der Garderobe abgeben, während die anderen in Begleitung den Spielsaal betreten dürfen ? Welche Hautfarben des Flittchens sind erlaubt, welche verboten ? Schwarz ? weiss ? blau ? grün ? gelb ?rot ? braun ? [/quote]
Eine andere Möglichkeit wäre die, den Sachsen als Betreuer für eine Spielsüchtige mit dem Aufgabenkreis der Vermögensverwaltung zu bestellen. Begleitet er sie nicht, verletzt er gegen die Betreuerpflichten, begleitet er sie, verstößt er gegen das Hausverbot:-)
Kollegiale Grüße aus dem Herzen des Ghettos
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[quote name='mondfahrer' date='11 Feb 2005, 19:21 ']p.s. solltest Du Dich für weitergehende Methoden der Selbsthilfe interessieren, kannst Du mir ja mal eine email schreiben ... [/quote]
Jou, des mache mir.