Optimierer sagte am 16 Oct 2010, 22:35:
Darf man wissen, gegen welche Bestimmung genau der Link verstoßen hat?
Es ist weder eine Konkurrenzseite noch verstößt sie gegen irgend ein Gesetz.
Es gehört bekanntlich zum essentiellen Wesen von Webseiten, dass sie Links enthalten. Man nennt das Hypertext.
Gilt das für's Roulette-Forum denn nicht? Darf man überhaupt etwas roulettebezogenes verlinken?
Gruß, Optimierer
So ganz seriös erscheint mir die Seite nicht, weswegen ich als Nicht-Jurist lieber keine finale Entscheidung treffen möchte, inwiefern jene gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag verstößt.
Aus diesem Grund ersetze ich im Zweifelsfall den Link lieber durch die Bezeichnung der Webseite. Es ist dann für jeden Interessierten immer noch möglich die Webseite leicht aufzufinden.
Hinzu kommt, dass wir zu solchen Seiten nicht unbedingt noch Back-Links erzeugen sollten, die dann dem Ranking der Webseite helfen.
Aufklärung über bestimmte Angebote finde ich klasse, aber wir müssen denen ja nicht helfen, noch mehr Traffic zu bekommen.
Aus diesem Grund finde ich beschreibende Bezeichnungen wie z. B. " www PUNKT UnseriösesAngebot PUNKT com " sehr viel zweckdienlicher.