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@ Michael
Michael_57 sagte am 17 Feb 2010, 19:54:
das ist ja äußerst interessant. Eigentlich klar das es so etwas für legales Glücksspiel geben muß
Wie wirst Du dann geführt ? Wie ein Künstler ? Dieser wäre ja am ehesten vergleichbar, da auch er ein ständig variierendes Einkommen hat.
Man muss da unterscheiden zwischen ausgeübter Tätigkeit und erlerntem Beruf.
Nicht das jemand bei der Bundesagentur für Arbeit
paroli®.deWorkGroups als Berufsausbildung angibt
Man muss bei der Antraggstellung auf Arbeitslosenhilfe ja Berge von Formularen ausfüllen.
Man muss ja angeben, was man vorher gemacht hat.
Man muss ja ausfüllen: Ausbildungsberuf und zuletzt ausgeübte Tätigkeiten, Einkommen usw.
Ich gab die Selbstständigkeiten und Firmenbeteiligungen an und die überprüften,
ob irgendein Versicherungsträger ins Obligo genommen werden kann.
Ist die Einkommensquelle unzweifelhaft und nachweisbar, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als es zu akzeptieren.
Das dürfte für die Mehrzahl der Spieler jedoch kaum möglich sein, wenn sie das Roulettespiel als Haupterwerbsquelle angeben.
Michael_57 sagte am 17 Feb 2010, 19:54:
Die Frage ist trotzdem wie es sich mit der Sozialversicherung verhält. Schließlich gibt es eine Sozialversicherungspflicht, früher war es noch egal, wenn Du selbständig warst, konntest Du ohne Sozialversicherung auf eigenes Risiko arbeiten. Das gibt es ja heute nicht mehr, zumindest unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Als die feststellten, dass ich noch nie lohnsteuerpflichtig war
(keinerlei Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hatte),
wendeten sie sich ans Finanzamt (Feststellung meines vielleicht verdeckten Vermögens und Verdacht auf Sozialbetrug, Strafanzeige).
Michael_57 sagte am 17 Feb 2010, 19:54:
Mal 'ne ganz dämliche Frage : Hast Du auch Anrecht auf Arbeitslosengeld 1 wenn Du mal ein paar Monate verlierst ?
Natürlich habe ich ein Anrecht auf Arbeitslosengeld, wie jeder andere Erwerbstätige, der dann nicht mehr arbeitet, auch.
Warum sollte ich da eine Ausnahme machen? Es gibt Leistungen - gemessen an den steuerpflichtigen Einkünften.
Und durch meine infarkte hatte ich keine Einkommensmöglichkeit mehr.
Und genau
hier liegt der Haken - ich landete bei derselben Fragestellung, der anscheinend auch der
Sachse unterliegt.
Bei Auskunftseinholung kam heraus, dass meine Firmen summa summarum bis zur Schliessung eine halbe Millionen Verlust gemacht hatten.
Jetzt hatte ich zusätzlich noch das Finanzamt am Arsch.
Die wunderten sich nämlich, dass ich immer wieder neue Firmen mit Startkapital eröffnet hatte,
das aus den Firmen nicht stammen konnte. Gelder, die auch in keiner Einkommenssteuererklärung aufgetaucht waren.
Und dann brach eine gewaltige Kettenreaktion auf mich ein. Ich musste mich mit einem Dutzend Behörden auseinandersetzen.
Nachtfalke.
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