"Die große Sucht nach dem 'Kleinen Spiel'
Verhindert Meinungsstreit zwischen Ministerien stärkere Kontrollen in den Automatensälen der rheinland-pfälzischen Spielbanken?
MAINZ (ros). Der Fall, über den das Landgericht Frankenthal derzeit verhandelt, wirft Fragen auf: Der Filialleiter einer Bank im Kreis Bad Dürkheim soll rund 600.000 Euro an Kundengeldern veruntreut und das Geld im Verlauf von fünf Jahren im Automatensaal der Spielbank Bad Dürkheim verspielt haben. Doch wie kann solch eine ruinöse Spielerkarriere über Jahre hinweg unentdeckt bleiben - in der Bank und auch im Casino? RHEINPFALZ-Recherchen ergaben: Die Zugangskontrollen für die Automatenbereiche der rheinland-pfälzischen Spielbanken sind immer noch lückenhaft. Eine Verschärfung scheiterte bisher offenbar an Meinungsverschiedenheiten zwischen Innen- und Finanzministerium.
Ausweiskontrollen zur Überprüfung der Casino-Gäste erfolgen in den rheinland-pfälzischen Spielbanken gegenwärtig nur für das so genannte Klassische Spiel - also Roulette und Black Jack. Vor allem spielsüchtige Kunden sollen so vor sich selbst geschützt werden. Rund 30.000 Menschen sind in Deutschland fürs Casino gesperrt, teilweise haben sie sich selbst auf diese Sperrlisten setzen lassen. Die Zahl der Spielsüchtigen insgesamt liegt - groben Schätzungen zufolge - aber mit 100.000 bis 400.000 Menschen noch wesentlich höher. Dennoch gibt es beim Zutritt zu den Automatensälen - im Branchenjargon harmlos 'Kleines Spiel' genannt - nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums lediglich eine Sichtkontrolle; in erster Linie geht es hierbei darum, offenkundig minderjährige Personen am Spielen zu hindern.
'Er hat sich in jeder freien Minute um Kopf und Kragen gespielt'
Diese vergleichsweise eher laxen Zugangskontrollen stehen im Widerspruch zur gewachsenen Bedeutung, die das Automatengeschäft für die Spielbank-Betreiber hat. Bundesweit stammen mittlerweile über 70 Prozent der Spielbank-Umsätze aus den Automaten. Das Interesse an Roulette und Kartenspielen wie Black Jack geht dagegen zurück - so auch teilweise in Bad Dürkheim. Ganz im Trend wurde deshalb im vergangenen Jahr in der Dürkheimer Spielbank der 1978 eröffnete Automatensaal für rund 450.000 Euro modernisiert und auf Las-Vegas-Atmosphäre getrimmt. In der Anonymität diese Automatensaals soll der 31-jährige Bank-Mitarbeiter, wie zuletzt am 22. April berichtet, teilweise bis zu 5000 Euro am Tag verzockt haben - unbemerkt. Sein Anwalt Bernd Lütz-Binder (Landau): 'Er hat sich in jeder freien Minute um Kopie und Kragen gespielt.'
Spielsüchtige sind vor allem an den Automaten zu finden. Studien zufolge zeigen bundesweit bis zu 30.000 der Automatenspieler ein 'pathologisches Spielverhalten'. Die Konferenz der Innenminister hatte deshalb bereits 2004 verschärfte Zugangskontrollen für den Automatenbereich der Spielbanken gefordert - inklusive einer Ausweispflicht. Damit könnte dann auch hier ein Abgleich der Besucherdaten mit den Sperrlisten erfolgen. Eine solche Neuregelung wäre für die Länder eigentlich problemlos durchsetzbar, weil sie die Konzessionen für die Spielbanken vergeben. Doch passiert ist bisher wenig. 'Das ist nie konsequent weiterverfolgt worden', heißt es in der Branche - wohl auch weil die Finanzminister gebremst haben.
Sorge im Finanzministerium: Spieler könnten abwandern
Im rheinland-pfälzischen Finanzministerium begründet man die Zurückhaltung mit dem Wettbewerb zwischen den - staatlich konzessionierten - Spielbanken und den gewerblichen Spielhallen, wie sie auch in vielen pfälzischen Innenstädten aus dem Boden geschossen sind. Ausweiskontrollen an den Automatensälen der Spielbanken würden diese gegenüber der gewerblichen Konkurrenz benachteiligen, denn für Spielhallen seien solche Auflagen nicht möglich. Ein Sprecher des Finanzministeriums sorgt sich deshalb: 'Automatenspieler gehen dann in die Spielhallen, die würden sich dann besser stellen.'
Was sind die Motive für diese Argumentation? Auch wenn es niemand so formuliert, denkbar wäre dieses: Das Land verdient an den von ihm konzessionierten Spielbanken einfach deutlich mehr als an den privatwirtschaftlichen Spielhallen. Die Spielbank Bad Dürkheim muss beispielsweise 77 Prozent ihres Brutto-Spielertrags - im vergangenen Jahr waren dies knapp über 20 Millionen Euro - an das Land abführen, weitere zehn Prozent des Umsatzes gehen zudem an die Stadt Bad Dürkheim. Einen durch Ausweiskontrollen verursachter Rückgang des Automatenspiels in den rheinland-pfälzischen Spielbanken bekäme demnach auch der Finanzminister zu spüren.
Demgegenüber bekräftigte das Innenministerium in Mainz auf RHEINPFALZ-Nachfrage seine Position, wonach Zugangskontrollen auch für das Kleine Spiel 'beabsichtigt' seien. Bezeichnenderweise heißt es aber dazu weiter: 'Ein Zeitpunkt, wann diese Kontrollen in Rheinland-Pfalz eingeführt werden, kann noch nicht genannt werden.' Eine Einigung mit dem Finanzministerium ist mithin offenkundig noch nicht erfolgt.
Andere Länder sind dagegen schon weiter. Ein Sprecher des bayrischen Innenministeriums bestätigte, die Spielbanken im Freistaat würden ab 2008 die Ausweiskontrolle an ihren Automatensälen einführen. In den Konzessionsverträgen seien bereits entsprechende Verpflichtungen verankert worden. 'Das ist eine sinnvolle Geschichte, um die Spielsucht einzudämmen', sagte der Ministeriumssprecher. Noch ein Positiv-Beispiel: In den Häusern der Saarland-Spielbank wird derzeit ein selbst entwickeltes Kontrollsystem installiert, wie Spielbank-Chef Alfons Ewen sagt.
Von einem Ausbau des Spieler- und Jugendschutzes in allen Bundesländern, wie es die Innenministerkonferenz für das Automatenspiel gefordert hatte, ist man jedoch noch weit entfernt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Dezember 2005 könnte die Diskussion um verschärfte Zugangskontrollen vielleicht aber weiter voranbringen. Danach sind die konzessionierten deutschen Spielbanken im Rahmen des Möglichen verpflichtet, die Selbstsperren von Spielern auch im Automatenbereich zu überwachen und durchzusetzen. Im konkreten Fall wurde ein Casino dazu verurteilt, zwei Spielsüchtigen, beziehungsweise deren Ehefrauen, verlorene Einsätze zurückzuerstatten, weil die Sperren nicht ausreichend kontrolliert worden waren.
Auch vor diesem Hintergrund ist der Direktor der Spielbank Bad Dürkheim, Michael Seegert, der Ansicht, dass es Änderungen bei der derzeitigen Sperrpraxis geben muss. Die Haftung der Spielbanken müsse geklärt werden: 'Unsere eigenen Sperren können wir sicherstellen, aber wer sich beispielsweise in Hamburg hat sperren lassen, kann hier unter Umständen nicht identifiziert werden.' Man nehme das Problem Spielsucht und Spielerschutz sehr ernst, er habe aber die Sorge, dass dieses Thema derzeit hoch gespielt und 'damit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet' werde. Seegert: 'Wollen Sie denn beispielsweise jeden Wirt verantwortlich machen, wenn ein Alkoholsüchtiger bei ihm etwas trinkt?'
'Das würde auffallen, da würden wir hinsehen'
Zur Verbesserung der Zugangskontrollen könnte sich Seegerts für die Bad Dürkheimer Spielbank ein so genanntes biometrisches Erkennungssystem vorstellen: Per Video-Überwachung werden dabei Gesichtsbilder mit in einer Datenbank gespeicherten Merkmalen gesperrter Spieler abgeglichen. In der Spielbank Hamburg, wo diese Technik erprobt wird, ist man begeistert: 'Wir müssen nicht Tausende von Gästen kontrollieren, um ein schwarzes Schaf zu finden.'
Hätte aber mehr Kontrolle den Fall des vorderpfälzischen Bank-Mitarbeiters und das Verzocken von 600.000 Euro verhindern können? Schwer zu beurteilen: Denn der Mann war nicht gesperrt. Michael Seegert hält es auch ohne verschärfte Zugangskontrollen für 'ausgeschlossen', dass in Bad Dürkheim jemand unbemerkt 5000 Euro am Tag im Automatensaal lassen kann: 'Wir sind eine kleine Spielbank, das würde auffallen, da würden wir hinsehen.' Am Ende des Verfahrens am Frankenthaler Landgericht wird man vielleicht wissen, ob diese Zuversicht wirklich immer zutrifft. - Kommentar"
Die Rheinpfalz vom 6. Mai 2006, S. 3_ESWZ
Was nützt nun die ganze Technik, wenn es jemand "gepackt" hat? Gibt es zukünftig nun eine "Gefühlskontrolle"? Was wäre, wenn derjenige/diejenige sich diese Gefühle nur zum Zeitpunkt der "Gefühlskontrolle" vorstellt? Und das alles wegen einem Prozent der Besucher? Nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch politisch wünschenswert - es sei denn, es dient zur Einschüchterung. Wer nichts zu verbergen hat, kann sich beruhigt kontrollieren und beschnüffeln lassen - ist ja das gängige Argument. Fragt sich bloß, warum das Bundesverfassungsgericht ein informationelles Selbstbestimmungsrecht eingeführt hat.
Café
Bearbeitet von Café, 10 February 2009 - 16:27.