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sachse sagte am 8 Dec 2008, 22:18:
"...Deiner Meinung nach(bzw. nach deutschem Recht) wäre also ein Spiel im Club in Dublin ebenso illegal,
wie in jedem anderen Landcasino außerhalb Deutschlands.
Das glaube ich nicht, weil das völlig unkontrollierbar und weltfremd wäre..."
Es ist nicht kontrollierbar.
Es darf noch nicht mal kontrolliert werden (Verstoß gegen das EU-Recht und keine Hoheit der Behörden außerhalb Deutschlands)
Aber darum geht es doch gar nicht, Sachse

ob es kontrollierbar ist oder nicht.
Um das nochmal zu verdeutlichen:
(weil dieser Sachumstand komplex und immerhin rechtlich für die EU, für die Bundespolitiker hier in
Berlin und für die Länder mit ihren zum Teil abweichenden Regelungen undurchsichtig ist => weil gewissermaßen gesetzliche Kontroversen bestehen)
Im Ausland gilt EU-Recht.
In Deutschland gilt Länderrecht.
Bundesrecht gibt's in gewisser Weise nur insoweit, als dass
die Bundespolitiker ihre Vertreter in's EU-Parlament schicken und dort
Interessen der Länder vertreten (
müssen, wegen der deutschen grundgesetzlichen Regelung der Länderhoheiten).
Fazit:
Die Länder sind auf Grund der Verfassungsreform berechtigt, ihren gesetzlichen Spielraum
ohne Rücksicht auf die Europapolitik auszureizen - immerhin haben sie durch diese Einnahmen viel zu finanzieren; Ausgaben, die der Bund seit der Reform nicht mehr trägt!
Ohne Rücksicht deshalb, weil sie außerhalb der Bundesrepublik keinen rechtlichen Einfluss (Hoheit) haben.
Folglich hat auf Grund der deutschen Gesetzgebung die Bundesregierung unzählige, von dieser glücksspielstaatsvertraglichen Regelung betroffene Folgegesetze im Auftrag der Länder hinsichtlich des Europarechts
zu brechen!!!
Aus diesem Grund scheint der
Glücksspielstaatsvertrag verfassungswidrig zu sein, weil er sich zu großen Teilen gegen europäisches Recht stellt.
Wie ich in
Krieg der Giganten bereits in der Eröffnung sage:
Auf der Strecke bleibt der Spieler!
Er handelt großteils in rechtsfreiem Raum!!!!!
Viele Rechtssituationen sind unklar.
Die
Folgegesetze sind innerhalb der Laufzeit dieses Vertrags
(noch drei Jahre) nicht mehr umsetzbar, wenn man sie jetzt noch nachträglich ändern würde. Der Grund liegt in der völlig unklaren Situatuation, was sich in drei Jahren rechtlich abspielen wird. Sie würden -wenn überhaupt- in Kraft treten, wenn der Glücksspielstaatsvertrag bereits ausgelaufen sein wird.
Es ist -wie ich ausgeführt habe- eine
Schlacht der Giganten, denn die finanzierenden Konzerne im Ausland schöpfen
über die Kanäle des Internet einen Großteil der Beträge ab, die in den
Kassen der deutschen Länder fehlen.
Quasi bauen sich die deutschen Länder ihre Konkurrenz selbst auf!
Würde man jetzt den Staatsvertrag fallen lassen, dann stünden die deutschen Glücksspielanbieter (=staatliche Institutionen) einer Übermacht an Kapital gegenüber,
das sie mit ihren gesetzlichen Maßnahmen den Gegnern selbst in die Hände gespielt haben.
Die Schlacht, um die es geht, und das "Kriegsziel",
das deutsche Spielerpotenzial, habe ich in meinem Bericht deutlich geschildert; in der Hoffnung den eigentlich trockenen Stoff ein wenig stilistisch aufzuwerten und interessant für uns alle zu gestalten.
Deshalb lässt sich Deine Frage, Sachse, nicht so leicht beantworten.
Wenn es sich um
staatliche Einrichtungen in
Dublin handelt, dann ist das dortige Spiel
geduldet.
Eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt.
Diese wäre durch den Staatsvertrag
ad absurdum geführt, weil alle mit dem Glücksspiel in Verbindung stehenden Gesetzgebungen und die zugehörigen Richtlinien in
diesem Vertragswerk verankert sind - und in
keinem anderen (hoheitsbedingt nach der Reform).
In diesem Vertragswerk steht jedoch nichts über die Spieler, die sich im Ausland befinden und in einem ausländischen Casino spielen wollen.
Zeig' mir oder den hiesigen Bundespolitikern, wo das stehen soll - und ich behaupte das Gegenteil!
Es
darf auch gar nicht in diesem Vertragswerk stehen.
Weil es sofort bei der Verabschiedung des Gesetzes moniert worden wäre:
Auslandsrecht ist nicht Länderhoheit.
Ein paradoxer Fall.
Nur: es ist in keinem anderen Gesetz geregelt!
Interessant ist, dass die Länderchefs den Vertrag zum
Staatsvertrag machten.
Er ist nämlich gar keiner.
Er ist ein
flächendeckender deutscher Ländervertrag, mit dem der Bund herzlich wenig zu tun hat.
Er liess sich nur deshalb "Staats"vertrag taufen, weil mit ihm zum Ausdruck gebracht werden soll, dass die Gesetze der Länder
bundeseinheitlich sind.
Durch diesen Umstand war die Benennung sinngemäß.
Über die Vertretung der Bundesrepublik in Europa sagt diese Ländervereinbarung nichts aus - und (wie schon begründet) sie darf es zudem nicht (aus verfassungsrechtlichen Gründen).
Nun stellt sich hier in Berlin die Frage, wie denn die Bundesregierung dieses Land in Europa vertreten soll, wenn die ihr von den Ländern vorgeschriebenen Gesetzesvorlagen gegen EU-Recht verstoßen, aber sie hat nicht mehr die Hoheit, diese zu verändern, weil ihr die verfassungsrechtliche Grundlage fehlt.
Zukunftsblick:
Um die Verfassung zu ändern, muss das deutsche Parlament das Gesetz durch den Bundesrat bringen.
Und für eine Verfassungsänderung sind die Stimmen der Länder notwendig.
Wer von uns glaubt ernsthaft glaubt daran, dass die Länder gegen "ihre" eigenen Milliarden aus dem Glücksspieltopf stimmen ?
Über diese Verknüpfungen, deren Historik und die gegenwärtige Situation habe ich ebenfalls einen
paroli.de-wissen-Thread angelegt. Das könnt ihr alles dort nachlesen, in allen Details, wie's dazu gekommen ist,
warum wir Deutschen als Spieler heute "...im Regen..." stehen.
Den
Schweizern und den
Österreichern unter uns geht es nicht besser.
Wenn Du
Sachse in
Dublin spielst, fällst Du in diesem Moment unter
das Recht des dortigen Lands, das EU-konform ist.
Kommst Du nach
Deutschland, kann Dir noch nicht mal ein Bundespolitiker sagen, ob Du Dich in's Unrecht gesetzt hast - oder nicht.
Denn es gibt kein Gesetz, das er verabschieden könnte, dass dies klärt.
Und auch ein Landespolitiker kommt in Schwierigkeiten, weil er ja gar keine Hoheitsrechte außerhalb des Gebiets seines Bundeslands hat.
Aber kommst Du zurück, könntest Du
-theoretisch- unter Umständen belangt werden.
Egal in welches Bundesland, da der "Staats"vertrag ja bundeseinheitlich gilt.
Verstanden?
Wenn ich ehrlich bin, liebe Forumsmitglieder: ich hab's
nicht verstanden!
Und ich hatte vor drei Tagen den Eindruck:
die Bundespolitiker können mit dieser Gesetzgebung auch nichts anfangen!
Und das Schlimme ist: sie müssen all das vor dem europäischen Parlament vertreten!
Man sagte mir allen Ernstes:
wo kein Kläger ist, da ist kein Richter.
Faustregel: in staatlichen Casinos (wie
Schweiz und
Österreich, die der deutschen Gesetzgebung ähnlich sind) ist das Spiel geduldet - in
Großbritannien sieht das sicher anders aus,
weil die dortige Gesetzgebung fast das Gegenteil der deutschen ist! Gegen die Teilnahme am Spiel in
staatlichen Casinos ist sicher nichts einzuwenden. In
privaten widerspricht es definitiv dem deutschen Gesetz.
Und strafrechtlich käme ein Richter in Schwierigkeiten, wenn er den dortigen Live-Spieler ungeschoren lässt, aber den Internetspieler verurteilen muss, obwohl sie am gleichen Kessel auf dieselbe Permanenz zur gleichen Zeit setzen. Zumindest bekam ich die Auskunft vor drei Tagen, dass es eine
prinzipielle Frage ist. Und diese beinhaltet nicht die
Form der Teilnahme, sondern die Teilnahme an sich.
Was dieses gesetzliche Durcheinander auf verschiedenen rechtlichen Ebenen bedeutet, wie es zustande kam, wie es sich auf uns Spieler auswirkt und welche Auswirkungen es auf die Bürger dieses Landes hat, erfahrt ihr detailiert in
Krieg der Giganten.
Was soll ich das hier nochmal wiederholen, wozu ich
mit Fachredakteuren in Berlin zwei Monate benötigte?
Besser als in diesem Report könnt ihr es -zugeschnitten auf unsere Spielerbelange- im gesamten Internet nicht finden.
Wer sich der zahlreichen
Links im Thread bedient, ist bestens und aktuell informiert.
Und zwar allumfassend und mit globaler Ausrichtung.
Nachtfalke.
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